Amtsniederlegung (Wahlen)
Hallo
» Nur eine Frage vorab: Nach § 95 müsste ja dann neu gewählt werden. Leider
» finden wir nichts über diesbezügliche Fristen, innerhalb derer die Neuwahl
» stattfinden muss. Uns wäre sehr daran gelegen, dass es eine relativ kurze
» SBV-lose zeit wäre....
Nach dem Rücktritt besteht praktisch eine SBV-freie Dienststelle.
Mandat könnte/müsste bis zur Neuwahl von der Haupt-SBV wahrgenommen werden.
Am Tag danach kann m.E. eine Neuwahl von den jeweils Berechtigten initiiert werden.
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
drei Wahlberechtigte
der Betriebs- oder Personalrat
das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.
In dem geschilderten Fall soll nach Auskunft eines rechtskundigen Menschen auch eine Einleitung der Wahl durch die Haupt-SBV (statt der oben geschilderten Wahlversammlung) möglich sein.
Um auf Nummer "Sicher" zu gehen, wäre es angebracht hier einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen um Kritikern keinen Grund zur Wahlanfechtung zu geben.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter