Amtsniederlegung (Wahlen)
» speziell ging es mir vor allem um die maßgeblichen Fristen, innerhalb
» derer eine Neuwahl stattfinden müsste. Weiß da bitte jemand Rat>
Da die Neuwahl kein Zwang ist kann es auch keine Fristen geben.
Fristen gibt es nur ggf. für den Wahlvorstand um die einzelnen Schritte des Wahlverfahrens abzudecken.
Siehe unter Wahlen - Wahlkalender
» Und wegen der anwaltschaftlichen Hilfe: Gibt es da eine Adresse, unter der
» man Spezialisten für das SBV-Recht finden kann. Mir war so, als hätte ich
» dazu im Forum mal einen Link gelesen, finde ihn allerdings nicht mehr.
Ich müsste auch das Forum durchsuchen
Aber oft hilft ein Anruf bei der Gewerkschaft oder beim Integrationsanmt weiter.
Auch die Anwaltskammern (regional) helfen bestimmt gerne weiter.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter