Amtsniederlegung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 12.10.2009, 17:09 (vor 6218 Tagen) @ Fragesteller

» speziell ging es mir vor allem um die maßgeblichen Fristen, innerhalb
» derer eine Neuwahl stattfinden müsste. Weiß da bitte jemand Rat>
Da die Neuwahl kein Zwang ist kann es auch keine Fristen geben.
Fristen gibt es nur ggf. für den Wahlvorstand um die einzelnen Schritte des Wahlverfahrens abzudecken.
Siehe unter Wahlen - Wahlkalender

» Und wegen der anwaltschaftlichen Hilfe: Gibt es da eine Adresse, unter der
» man Spezialisten für das SBV-Recht finden kann. Mir war so, als hätte ich
» dazu im Forum mal einen Link gelesen, finde ihn allerdings nicht mehr.
Ich müsste auch das Forum durchsuchen :-(
Aber oft hilft ein Anruf bei der Gewerkschaft oder beim Integrationsanmt weiter.
Auch die Anwaltskammern (regional) helfen bestimmt gerne weiter.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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