Niederlegung meines Amtes (Wahlen)

andre-sven, Hessen, Tuesday, 13.10.2009, 07:10 (vor 6217 Tagen)

Hallo,

nun ist es soweit und ich selber kann nicht mehr und werde daher mein Amt niederlegen.

Ich habe mittlerweile die Personalräte angeschrieben und gebeten dort die Schwerbehinderte zu fragen, ob Sie wählen möchten bzw. dann auch zu wählen. Gleichzeitig habe ich auch den Personalrat angeschrieben, an dessen Standort ich arbeite.

Nur dieser Personalrat teilte mir mit, sie sähe keine Veranlassung die Wahl durchzuführen und das wäre ganz allein meine Sache.

Dies sehe ich nicht so und habe mich mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt, die mir mündlich bestätigt haben, das ich die Wahl nicht zu machen brauche und versuchen jetzt, mir zu helfen.

Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich noch, das hier am Standort eine ordentliche Wahl ablaufen kann>

Voraus erstmal herzlichen Dank.

Viele Grüße

Niederlegung meines Amtes

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.10.2009, 08:14 (vor 6217 Tagen) @ andre-sven

Hallo Andre-Sven,

» nun ist es soweit und ich selber kann nicht mehr und werde daher mein Amt
» niederlegen.
Ich gehe davon aus, dass du den Entschluss reiflich überlegt hast.
Du ziehst einen Schlussstrich bevor du noch mehr körperlichen bzw. seelischen Schaden erleidest. Diese Entscheidung ist zu akzeptieren.

» Ich habe mittlerweile die Personalräte angeschrieben und gebeten dort die
» Schwerbehinderte zu fragen, ob Sie wählen möchten bzw. dann auch zu
» wählen. Gleichzeitig habe ich auch den Personalrat angeschrieben, an
» dessen Standort ich arbeite.
Es ist keine Pflicht des PR sondern nur ein "Kann".

» Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich noch, das hier am Standort
» eine ordentliche Wahl ablaufen kann>
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
• drei Wahlberechtigte
• der Betriebs- oder Personalrat
• das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Niederlegung meines Amtes

hackenberger, Wednesday, 14.10.2009, 06:55 (vor 6216 Tagen) @ andre-sven

Hallo Andre-Sven,

ergänzend zu der Antwort von Hans-Peter noch eine Nachfrage welche auch in meiner Antwort zu Deinem [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9488#p9488]Beitrag vom 09.09[/link]. angesprochen wurde.

Hast Du Stellis>> Wenn nein, leite doch bitte noch eine Stellvertreterwahl ein.

So wäre nach Deinem Rücktritt (der Amtsniederlegung) welche auch ich bedauere eine Vertretung der Schwerbehinderten gegeben, da ja dann der 1. Stelli nachrückt. Das wäre vermutlich in Deiner Situation der einfachste Weg das Fortbestehen einer Vertretung zu sichern.

Ich denke einmal, dass Dein Entschluss im Zusammenhang mit Deinem ersten Beitrag vom 09.09. in Zusammenhang steht. Daher sollte/n der/die Stellis meine Antwort auf diesen Beitrag von Dir beachten. Also möglichst daher auch mehr als 1 Stelli wählen, so dass man die Chancen des SGB IX über deren Einsatz und somit die Aufteilung der Aufgaben, z.B. wegen mehrerer zeitgleicher Termine nutzen kann.

PS: Dir persönlich alle Gute weiterhin und überlege Dir, ob Du es Dir vorstellen kannst, Dein Wissen weiter den Koll. zu Verfügung zu stellen, vielleicht sogar zukünftig im Rahmen einer Stellvertretung (Stelli) in der SchwbV.

Was ist mit einem Stelli>>

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