Nachträgliche Einladung zum Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Fransi, Niedersachsen, Tuesday, 20.10.2009, 11:07 (vor 5321 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein schwerbehinderter Bewerber auf eine externe Stellenausschreibung im Öffentlichen Dienst wurde trotz fachlicher Eignung nicht zum Vorstellungsgespräch entsprechend § 82 SGB IX eingeladen, obwohl die SBV im Vorfeld ausdrücklich auf den Sachverhalt hingewiesen hatte

Es wurde von der Verwaltung nicht widerlegt, dass der Bewerber nicht über die fachliche Eignung verfügt.

Die Vorstellungsgespräche wurden ohne Beteiligung der SBV durchgeführt.

Der Einstellungsvorschlag wurde daraufhin von mir mit Hinweis auf das Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX und auf das Behindertengleichstellungsgesetz abgelehnt.

Ferner habe ich dem AG mitgeteilt, dass die SBV ihre Ansprüche aus § 95 SGB IX im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht entsprechend § 2a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG durchsetzen wird.

Nunmehr will der AG das Verfahren dahingehend heilen, dass der schwerbehinderte Bewerber nachträglich zum Einzel-Vorstellungsgespäch eingeladen wird.

Wie soll nunmehr ein Eignungsvergleich erfolgen> Ist die Verfahrensweise des AG zulässig oder müsste das gesamte Einstellungsverfahren noch einmal durchgeführt werden>

Vielen Dank im Voraus


Fransi


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