Frage zur Wahlperiode - Bitte um Hilfe (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 04.11.2009, 10:48 (vor 6195 Tagen) @ mkehr

Hallo Manfred,

die Gesetzes- /Rechtslage § 94 Abs. 5 Satz 3 und Satz 4, was die Amtszeit der SchwbV betrifft, ist hier ganz eindeutig und nicht auslegbar. Hieran ändert auch eine ggf. falsche Aussage des Wahlausschusses auf dem Wahlaushang nichts.

Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt. Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.

Somit endet kraft Gesetzes die Amtszeit der jetzigen/ gewählten SchwbV mit Ende der aktuellen Wahlperiode also zum nächsten Regelwahlzeitraum mit Ablauf des 30.11.2010. Es ist die Aufgabe der jetzigen SchwbV rechtzeitig, zum nächsten Regelwahltermin 2010, auf eine Neuwahl hinzuwirken. Also entweder im vereinfachten Wahlverfahren zu einer Wahlversammlung einzuladen oder wenn formelle Wahl erforderlich ist einen Wahlvorstand einzusetzen.

Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, entsteht nach Ende der jetzigen Wahl-/ Amtsperiode/ nach dem Regelwahltermin eine Mandatslose Zeit, es gibt dann/ besteht dann keine gewählte SchwbV mehr.

Es geht dann gem. § 1 oder § 18 SchwbVWO weiter.

PS: Wahlvorschläge können nur von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden.

Kontextlink:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2253#p2355]Ende der Amtszeit[/link]


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