Mitarbeiter(in) nach Krankheit (Kündigung)
Hallo "andre-sven",
grundsätzlich leider JA.
Doch die Anforderungen an den AG sind sehr hoch.
Aber lese einmal diesen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9466#p9467]Beitrag bezgl der §§ 81 und 84 SGB IX und auch den Hinweis auf eine BAG Entscheidung![/link]
» Was kann ich machen oder welchen Vorschlag habt ihr> Danke.
Wende dich an den Integrationsfachdienst, dieser kann Dich und die Koll. beraten.