Mitarbeiter(in) nach Krankheit (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 10.11.2009, 16:30 (vor 5307 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",
grundsätzlich leider JA.
Doch die Anforderungen an den AG sind sehr hoch.

Aber lese einmal diesen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9466#p9467]Beitrag bezgl der §§ 81 und 84 SGB IX und auch den Hinweis auf eine BAG Entscheidung![/link]

» Was kann ich machen oder welchen Vorschlag habt ihr> Danke.
Wende dich an den Integrationsfachdienst, dieser kann Dich und die Koll. beraten.


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