Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden (Wahlen)

seibh, Tuesday, 17.11.2009, 11:11 (vor 6182 Tagen)

Liebe Kollegen,
ich lese gerade, dass Ulrich empfiehlt beide Wahlen VP und Stellv. auf einem Stimmzettel durchzuführen. Ich lese das Gesetz so, dass zwei Stimmzettel erforderlich sind, denn es wird getrennt gewählt. Nach meiner Ansicht sagt das auch aus, dass zwei Stimmzettel zu fertigen sind. Zumindest aber schließt es diese Möglichkeit nicht aus.

Grüße

Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden

Doris, Tuesday, 17.11.2009, 11:49 (vor 6182 Tagen) @ seibh

» Ich lese das Gesetz so, dass zwei Stimmzettel erforderlich sind, denn es wird getrennt gewählt. Nach meiner Ansicht sagt das auch aus, dass zwei Stimmzettel zu fertigen sind. Zumindest aber schließt es diese Möglichkeit nicht aus.

Hallo seibh,

für Deine Auslegung gibt es keine Rechtsgrundlage. Bei förmlichen Wahlen schreibt der Gesetzeswortlaut einen (und nicht zwei) Stimmzettel vor, worauf Bernhard ja schon mit stichhaltiger [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9897#p9898]Begründung[/link] hingewiesen hat, bei den vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung hingegen zwei getrennte Stimmzettel. Demnach ist jedenfalls bei förmlichen Wahlverfahren der Gebrauch von zwei getrennten Stimmzetteln kraft Gesetzes ausgeschlossen!

Nach der Rechtsprechung des BAG handelt es sich bei der Wahl der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung (gerade auch bei der Briefwahl mit einem Stimmzettel) um "zwei voneinander unabhängige Wahlen".

Die Schwerbehindertenvertretung und das stellvertretende Mitglied der SBV werden nicht in einem Wahlgang, sondern "in zwei getrennten Wahlgängen" gewählt (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SchwbVWO).
BAG, Beschluss vom 29.07.2009, 7 ABR 91/07

--
Viele Grüße
Doris

Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 17.11.2009, 11:51 (vor 6182 Tagen) @ seibh

Hallo seibh,

» beide Wahlen VP und Stellv. auf einem Stimmzettel durchzuführen.
ok, bei einem förmlichen Wahlverfahren

» Ich lese das Gesetz so, dass zwei Stimmzettel erforderlich sind, denn es wird getrennt gewählt.
Richtig beim vereinfacht Wahlverfahren (Wahlversammlung).

Auszug aus Knittel-Kommentierung:
In einem gemeinsamen Wahlgang werden durch getrennte Stimmenabgabe die Schwerbehindertenvertretung und das stellvertretende Mitglied gewählt.

Die Stimmzettel müssen die Kandidaten, getrennt nach Vertrauensperson und Stellvertreter, in alphabetischer Reihenfolge aufführen und einen Hinweis darüber enthalten, wie viele Bewerber der Wähler im Höchstfall ankreuzen darf (§ 9 Abs. 2 und 3 SchwbVWO).

PS: Bitte dein Profil ausfüllen

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden

seibh, Friday, 20.11.2009, 23:30 (vor 6179 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter,
also das Integrationsamt gibt mir Recht, da trotz zwei Zettel es ein Wahlgang ist, da beide Zettel dem Wähler vorliegen. Ich bleibe dabei ob ein oder zwei Zettel, so lange sie nicht zeitlich getrennt werden ist das ein Wahlgang besonders bei einer Briefwahl. Im übrigen ist das auch schon vom Verwaltungsgericht in einem anderen Bereich nicht beanstandet worden.

Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden

hackenberger, Saturday, 21.11.2009, 08:38 (vor 6178 Tagen) @ seibh

Hallo „seibh“,

die Rechtslage ist hier ganz eindeutig. Ich habe mich auch noch einmal bei einem Wahlfachmann erkundigt.

Hier Auszüge aus seiner Antwort:

"In der Tat ist die Rechtslage nach der SchwbVWO eindeutig: § 9 enthält an mehreren Stellen den Begriff des Stimmzettels (im Singular), der sich nach § 9 Abs. 1 SchwbVWO auf beide Wahlen bezieht. Insofern kann eine Änderung - zwei Stimmzettel getrennt für die Wahlen - nur über eine Änderung der SchwbVWO, also durch die Bundesregierung als Verordnungsgeber erfolgen."

Ein Verstoß gegen diese eindeutige Rechtslage könnte somit einen Anfechtungsgrund darstellen.

Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 21.11.2009, 10:41 (vor 6178 Tagen) @ seibh

Hallo Seibh,
wenn du deine Frage differenziert stellen würdest bzw. dein Profil endlich ausfüllst, dann könnten die Antworten auf deine Fragen genauer formuliert werden :-(

» also das Integrationsamt gibt mir Recht, da trotz zwei Zettel es ein
» Wahlgang ist, da beide Zettel dem Wähler vorliegen.
Wenn du dort auch so ungenau gefragt hast ist die Antwort nachvollziehbar.
Äußere dich doch bitte einmal dazu von welchem Wahlverfahren zu schreibst. Sollten dir die Unterschiede nicht klar sein, dann schau bitte hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt

» Im übrigen ist das auch schon vom Verwaltungsgericht in einem anderen Bereich nicht beanstandet worden.
Den Lesern in diesem Forum könntest du einen großen Dienst erweisen, wenn du dies nicht nur behaupten würdest sondern die Quelle (Aktenzeichen) nennst.
Alle Antwortgeber sind dann bestimmt gerne bereit dies bei der Argumentation zu berücksichtigen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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