Teilnahme bei Erkrankung SV an Wahl GSV - Vertretung (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 18.11.2009, 19:21 (vor 6181 Tagen) @ Fred

» Da diese Firma mit dem Standort X unbedingt an der Wahl teilnehmen möchte, wurde von den dort beschäftigten sb eine Person bestimmt, die zur Wahl für den GSV gehen soll. So eine Art Vertretung....

Hallo Fred,

Nein, absolut unzulässig mangels rechtlicher Legitimation für die Wahl der Gesamt-SBV.

Tipp: Bei förmlichem Wahlverfahren zur Gesamt-Schwerbehindertenvertretung könnte die erkrankte örtliche SBV doch per Briefwahl teilnehmen. Was steht denn einer förmlichen Wahl der SBV-Stufenvertretung entgegen nach § 22 Abs. 1 SchwbVWO> Und wer hat die Wahlversammlung zur Wahl der Gesamt-SBV eingeleitet>


Gruß
Wolfgang


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