Wahlen (Gesamt-Konzern-SBV)
Guten Tag,
es wird ein Wahlvorstand der die Wahl zur GesamtschwerbehindertenVertretung einleitet, gewählt.
Nach einer Firmenzusammenlegung ist dies notwendig.
Eine Firma in Ort X deren SBV krank ist und keinen Stellvertreter hat, möchte auch an der Wahl des GSV teilnehmen. Kann ein BR-Mitglied von den dort ansässigen Schwerbeh. bestimmt werden, an der Wahl teilzunehmen> Die Antwort war: Wenn versäumt wurde ein Stellvertreter für den SBV zu wählen, geht das nicht. Nun meine Frage: Gilt das auch für die Wahl eines Wahlvorstandes für den GSV> Denn nach Meinung des BR-Mitglieds wird kein GSV gewählt sondern erst der Wahlvorstand. Danke Dir recht herzlich für die Antwort. Mit Gruss Fred