Wahlen (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Fred,
so ganz verstehe ich Deine Frage nicht bzw. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9925#p9926]das Thema[/link] habe ich erst vor einen Tagen beantwortet. Daher auch immer die Bitte "Suchfunktion nutzen" oder besser regelmäßig die Beiträge mit lesen.
Also, dass aktive Wahlrecht zur GSchwbV liegt nur bei den SchwbV bzw. wenn diese verhindert sind im Rahmend er Verhinderungsvertretung bei den Stelli.
Auch dürfen nur Wahlberechtigte den Wahlvorstand bestimmen/wählen/einsetzen. § 1 SchwbVWO bzw. bei GSchwbV-Wahlen der § 22 SchwbVWO, wobei dieser hier auf den § 1 SchwbVWO verweist.
Ist also die SchwbV verhindert und kein Stelli gewählt, kann aus diesem Betrieb leider hier keiner teilnehmen.
Bitte doch einmal die aktuelle Wahlbroschüre und die SchwbVWO zu lesen. 