Sozialplanverfahren (Allgemeines)
Hallo Peter,
Kriterien für die Sozialauswahl
Die vier Auswahlkriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind gleichbedeutend. Der Arbeitgeber muss die Kriterien ausreichend berücksichtigen, wobei ihm ein Wertungsspielraum eingeräumt wird. Wenn sich vergleichbare Arbeitnehmer hinsichtlich der sozialen Schutzbedürftigkeit nicht gravierend unterscheiden, handelt der Arbeitgeber rechtmäßig, wenn er einen der Arbeitnehmer entlässt und dem anderen nicht kündigt.
Siehe auch hier BAG und Kriterien der Sozialauswahl!
Kontextlink:
Die Sozialauswahl
[link=http://www.ra-sawal.de/Wordpress/>p=82]Kriterien bei der Sozialauswahl[/link]
Hier findet man [link=http://www.google.de/search>hl=de&q=sozialauswahl+kriterien+BAG&meta=&aq=f&oq=]noch mehr Beiträge[/link] zum Thema.
Also, wir haben handfestes geliefert, nun aber bitte auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.." lesen und beachten und auch das Profil ergänzen. Ja! 