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<title>Forum für die SBV - Abstimmungsrecht im Betriebsrat als Schwerbehindertenvertreter</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Abstimmungsrecht im Betriebsrat als Schwerbehindertenvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ortwein,</p>
<p>leider hast auch Du den ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=9706]&quot;Streng geheim&quot;[/link] nicht gelesen. Denn dort BITTEN wir darum, vor Fragestellungen immer erst A-Z und die Suchfunktion zu nutzen. Denn sonst hättest Du Antworten auf Deine Frage gefunden.</p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/aufgaben.html">Aufgaben / Was macht die Schwerbehindertenvertretung&gt;</a></p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html">Sitzung&amp; Co.</a></p>
<p><strong>Fazit:</strong> Die <strong>SchwbV</strong> darf zu <strong>allen Themen/ Punkten</strong> eine <strong>Stellungnahme abgeben</strong>. Sie hat aber auch in allen Gremiensitzungen nicht nur ein Teilnahmerecht sondern auch <strong>&quot;nur&quot; beratendes Teilnahmerecht</strong>. Dieses beratende Teilnahmerecht, kann man auch das beratende Teilnahmerecht <strong>nicht durch Regelungen</strong> egal welcher Art <strong>erweitern</strong>. Das lassen die Gesetze BetrVG und SGB IX nicht zu!</p>
<p>Also, bitte einmal alles lesen auch einmal die Kommentierungen im SGB IX zu diesen Themen und bitte auch zukünftig den Inhalt des ersten Forumsbeitrags [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=9706]&quot;Streng geheim&quot;[/link] beachten.</p>
<p>Ach ja, bitte unbedingt Dein Profil vervollständigen, denn ohne vollständiges Profil, fehlt zwingendes Wissen um optimale Antworten geben zu können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11916</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11916</guid>
<pubDate>Sat, 11 Dec 2010 13:55:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Abstimmungsrecht im Betriebsrat als Schwerbehindertenvertreter</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich bin seit einiger Zeit Vertrauensmann der Schwerbehinderten bei meinem Arbeitgeber. Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung macht mir auch sehr viel Spaß, vor allem weil ich etwas bewegen kann und mich für meine scherbehindert eingestuften Kollegen in der Firma einsetzen kann.<br />
Als Vertrauensmann bin ich zu jeder Betriebsratssitzung eingeladen und nehme auch regelmäßig teil. <br />
Leider habe ich bei keiner Entscheidung oder Abstimmung außerhalb von Themen die die Schwerbehinderung betreffen, ein Mitbestimmungsrecht.<br />
Nun zu meiner Frage:<br />
Kann dieses Gesetz, dass ich als Vertrauensmann kein Abstimmungsrecht im Betriebsrat habe, durch eine betriebliche interne Vereinbarung oder Abstimmung innerhalb des Betriebsrats aufgehoben werden &gt;  Es gibt doch viele Beispiele wo Vereinbarungen innerbetrieblich gelten, die z.B. nicht im Manteltarfivertrag stehen &gt;<br />
Wer kann mir hierzu etwas sagen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11915</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11915</guid>
<pubDate>Sat, 11 Dec 2010 13:45:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Punky</dc:creator>
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