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<title>Forum für die SBV - SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt!</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo DickesHemd,</p>
<p>für einen Entzug des Mandates der VPSchwb ist das IA und auch der § 119 SGB IX zuständig. Das findet man auch, wenn man den § 94 Abs 7 SGB IX ließt.</p>
<p><br />
PS: bei Antworten bitte immer den Hinweis über dem Textfeld beachten &quot;Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --&gt; Text löschen&quot;</p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11956</guid>
<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 18:07:47 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
das Thema Mandatswahrnehmungspficht beschäftigt mich immer noch. Mit deinen Hinweis auf den § 119 SGB komme ich nicht weiter. Hier wird der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt behandelt.</p>
<p>Viele Grüße, DickesHemd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11955</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11955</guid>
<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 17:58:57 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>DickesHemd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;DickesHemd&quot; <br />
 <br />
» du hast Recht, dass ich mit dem BetrVG eher vertraut bin als mit dem SGB IX<br />
» Was aber nicht bedeutet, dass ich auch als ehemaliger freigestellter BR<br />
» alle Gesetze ausführlich kenne. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Ja, der BR muss nicht zwingend das SGB UX bis in alle Tiefen kennen. Doch er muss schon die Kenntnis haben, die das BetrVG hier dr § 80 Abs. 1 vom BR erwartet.<br />
Denn er muss ja ...darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; § 80 Abs. 1 Satz 1</p>
<p><br />
» Zum Thema Kurzarbeit. <br />
Hat der Koll. Wolfgang ja betreffend wie MUSS die MB wahrgenommen werden alles gesagt. Es gibt ja auch entsprechende BAG Rechtsprechung. Ich gehe einmal davon aus, dass einem langjährigen BR diese bekannt ist. Man findet sie auch im BetrVG Kommentar.<br />
Weiter findest Du ja auch unter den Beiträgen zum Thema &quot;Kurzarbeit&quot; hier ja vieles u.a. auch Mandatsarbeit bricht Kurzarbeit.<br />
Letztlich kann ich es auch nicht nachvollziehen, dass in einem Unternehmen dieser Größe die Arbeitsverwaltung der Kurzarbeit zustimmt wenn <strong>NUR</strong> 1 AN davon betroffen sein soll.</p>
<p><br />
» Weiter wird behauptet, dass die Tätigkeit so wie ich sie vor meiner<br />
» Freistellung ausgeübt habe, nicht mehr im vollen Umfang im Stammbetrieb<br />
» gemacht wird. Ein Teil davon würde nur noch auf den Baustellen<br />
» hergestellt. Ein Argument um mich <strong>nur</strong> noch auf den Baustellen<br />
» einsetzen zu können. Für mich ist das nur ein Versuch, mich von der<br />
» SBV-Tätigkeit abzuhalten bzw. die Arbeit zu erschweren.<br />
Hier würde ich einfach die Mandatsarbeit VOLLUMFÄNGLICH, also auch in ALLEN BR-Gremien, nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen des SGB IX wahrnehmen. Dieses führt dann ja dazu, dass Du doch merkliche Zeit im Stammbetrieb bist.</p>
<p> <br />
» Das mir Räumlichkeiten und deren Ausstattung für meine Tätigkeit als SBV<br />
» zustehen ist bekannt. Hier lässt sich der Arbeitgeber aber viel Zeit. Ich<br />
» bin noch unsicher, ob ich den Arbeitgeber schriftlich mit Fristsetzung<br />
» auffordern soll mir die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.<br />
» Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unter solchen Bedingungen zum<br />
» Scheitern verurteilt.<br />
Ich würde hier AG und BA-Schwb (§ 98 SGB IX) schriftlich auffordern und betreffend der Sachmittel darauf hinweisen, dass er die Kosten zu tragen hat und die Nichtbereitstellung als Mandatsbehinderung werten. Dieses dem AG auch so darstellen und auf mögliche Folgen welche man gerne vermeiden möchte verweisen. <br />
 <br />
» Für diesen Hinweis bin ich dir sehr dankbar. Der §103 Abs.3 BetrVG besagt,<br />
» dass die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem<br />
» Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, die Zustimmung des<br />
» Betriebsrats bedürft.<br />
» Von daher darf ich bzw. das Gremium einer Versetzung zu einer weit<br />
» entfernt liegende Baustelle nicht zustimmen. <br />
Ja, hier vertrete ich auch die Rechtsmeinung, dass hier eine negative Stellungnahme mehr gewichtet werden müsste. Weil sonst die SchwbV dem Wohlwollen des BR ausgesetzt wäre. Ich hoffe hier immer auf eine Klage, wenn ein BR hier einmal gegen den Willen der SchwbV einer Versetzung gem. § 103 BetrVG zustimmen würde. Es ist ja wohl auch bekannt, dass hier alles außer Zustimmung durch den BR (auch Fristverstreichung) den AG verpflichtet sich vom ArbG die Zustimmung ersetzen zu lassen.</p>
<p> <br />
» Den Begriff &quot;Mandatswahrnehmungspflicht&quot; habe ich nicht gefunden, auch<br />
» hier auf deinen Seiten nicht. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <br />
Ja, leider nicht die Suche verwendet und leider auch die §§ 95 und 119 SGB IX nicht aufmerksam gelesen.<br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php&gt;id=11468]untätige SBV[/link] <br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php&gt;id=11471]untätige SBV - Urteil[/link]<br />
  <br />
» Den Begriff &quot;Einpersonenvertretung&quot; kannte ich bisher nicht. <br />
Schön aufklären zu können. Obwohl sich dieses ja auch klar aus dem SGB IX ergibt.</p>
<p>  <br />
» Vielen Dank für deine super schnelle Antwort. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <br />
» Auch für deine &quot;klaren Aussagen&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Bitte immer wieder gerne. Schön auch, dass Du klare Aussagen liebst.</p>
<p> <br />
» Was mich aber nicht davon abhält, mal etwas zu Fragen was ich eigentlich<br />
» wissen sollte. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
Immer wieder gerne. Aber bitte vorher immer A-Z und Suchfunktion nutzen :ok:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11929</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11929</guid>
<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 07:56:24 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p> Als ehemaliges freigest. BRM sollte man aber eigentlich wissen, daß das hier<br />
» Im Gremium, wir treffen uns 1x im Monat, werden über die Verteilung der<br />
» Kurzarbeit nicht mehr beraten. Das regeln die zuständigen freigestellten<br />
» BR freihändig. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>absolut gesetzwidrig ist. Ein einzelnes BRM kann nie Mitbestimmungsstatbestände regeln, sondern nur das Gremium oder ein beschließender Ausschuß. Ich weiß zwar, daß das oft sehr locker gesehen wird, das macht den Gesetzesverstoß aber nicht geringer.</p>
<p>Darauf muß man als SBV auch immer achten, wenn man mit dem BR rechtssicher zusammenarbeiten will.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11928</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11928</guid>
<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 07:23:26 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
du hast Recht, dass ich mit dem BetrVG eher vertraut bin als mit dem SGB IX.<br />
Was aber nicht bedeutet, dass ich auch als ehemaliger freigestellter BR alle Gesetze ausführlich kenne. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Zum Thema Kurzarbeit. Im Unternehmen haben wir eine BV Kurzarbeit. Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sind geregelt. Der für meinen Betrieb verantwortliche freigestellte BR (politischer Gegner, will mir Schaden zufügen wo er nur kann) schließt sich Allzugerne der Meinung des Arbeitgebers an, dass ich mit keinen anderen im Stammbetrieb Beschäftigten vergleichbar bin. Er ist mit der geplanten Kurzarbeit einverstanden. Im Gremium, wir treffen uns 1x im Monat, werden über die Verteilung der Kurzarbeit nicht mehr beraten. Das regeln die zuständigen freigestellten BR freihändig. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Weiter wird behauptet, dass die Tätigkeit so wie ich sie vor meiner Freistellung ausgeübt habe, nicht mehr im vollen Umfang im Stammbetrieb gemacht wird. Ein Teil davon würde nur noch auf den Baustellen hergestellt. Ein Argument um mich <strong>nur</strong> noch auf den Baustellen einsetzen zu können. Für mich ist das nur ein Versuch, mich von der SBV-Tätigkeit abzuhalten bzw. die Arbeit zu erschweren.</p>
<p>Das mir Räumlichkeiten und deren Ausstattung für meine Tätigkeit als SBV zustehen ist bekannt. Hier lässt sich der Arbeitgeber aber viel Zeit. Ich bin noch unsicher, ob ich den Arbeitgeber schriftlich mit Fristsetzung auffordern soll mir die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.<br />
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unter solchen Bedingungen zum Scheitern verurteilt.</p>
<p>» Weiter dürfte auch der § 103 Abs. 3 BetrVG könnte hier betroffen sein.<br />
» Denn wenn die Mandatswahrnehmung unmöglich gemacht wird, kann sich dieses<br />
» zum Verlust des Mandates führen, weil eine Mandatswahrnehmungspflicht<br />
» besteht.<br />
Für diesen Hinweis bin ich dir sehr dankbar. Der §103 Abs.3 BetrVG besagt, dass die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, die Zustimmung des Betriebsrats bedürft.<br />
Von daher darf ich bzw. das Gremium einer Versetzung zu einer weit entfernt liegende Baustelle nicht zustimmen. </p>
<p>Den Begriff &quot;Mandatswahrnehmungspflicht&quot; habe ich nicht gefunden, auch hier auf deinen Seiten nicht. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <br />
 <br />
Den Begriff &quot;Einpersonenvertretung&quot; kannte ich bisher nicht. <br />
 <br />
» Weiter dürfte wegen der langjährigen Mandatsarbeit auch bekannt sein, dass<br />
» Mandatsträger im Mandat <strong>KEINER</strong> Weisungsbefugnis unterliegen.</p>
<p>Ist bekannt. Nur so kann ich meine Haut retten. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Vielen Dank für deine super schnelle Antwort. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <br />
Auch für deine &quot;klaren Aussagen&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Was mich aber nicht davon abhält, mal etwas zu Fragen was ich eigentlich wissen sollte. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11927</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11927</guid>
<pubDate>Sun, 12 Dec 2010 23:16:59 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>DickesHemd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;DickesHemd&quot; </p>
<p>nun muss ich mich doch sehr verwundert zeigen. Denn Du schreibst, dass Du schon länger Betriebsrat bist und sogar in der Freistellung warst. Damit also doch mit dem BetrVG eigentlich mehr vertraut. Auch wegen des § 80 Abs.1 BetrVG mit dem SGB IX. </p>
<p>Dann sollte Dir doch die Rechtslage etwas bekannt sein.</p>
<p>Also § 96 SGB IX und auch das Thema &quot;Kurzarbeit, das was wann wer wie und wo sowie die zwingenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des BR&quot;.</p>
<p>Weiter auch, dass Mandatsarbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit hat. Dieses bedeutet, dass auch die SchwbV die Zeit, welche sie unter Beachtung des SGB IX und nach bestem Wissen und Gewissen sich nimmt. Auch müsste bekannt sein, dass der AG die notwendigen Arbeitsmittel stellen muss. Hierzu gehören auch die notwenigen Räumlichkeiten und deren Ausstattung. Dabei kann der AG aber ggf. auf die Mitbenutzung der Räumlichkeiten und deren Ausstattung des BR verweisen, sofern dieses möglich ist. Das führt dann aber dazu, dass der BR auch dafür Sorge trägt, dass die SchwbV ihre eigenen Räumlichkeiten und deren Ausstattung erhält.</p>
<p>Weiter dürfte auch der § 103 Abs. 3 BetrVG könnte hier betroffen sein. Denn wenn die Mandatswahrnehmung unmöglich gemacht wird, kann sich dieses zum Verlust des Mandates führen, weil eine Mandatswahrnehmungspflicht besteht.</p>
<p>Letztlich stünde Dir nach 4 Jahren Freistellung auch eine ggf. notwendige Qualifizierung zu. Diese könnte ja auch notwendig sein, um eine im Betrieb, im Stammunternehmen wahrnehmen zu können.</p>
<p>» Nun zu meinen Fragen.<br />
» 1) Habe ich, auch wenn ich auf weit entfernt liegende Baustellen tätig<br />
» bin, Anspruch an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen&gt; Bzw.<br />
» meine Arbeit als SBV nachzukommen&gt; <br />
JA! Siehe oben Thema Vorrang</p>
<p>» 2) Kann der AG darauf bestehen, dass mein Stellvertreter für mich die<br />
» Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung übernimmt&gt; Stichwörter :<br />
» Fahrtkosten / geringe zeitliche Einsatzmöglichkeiten auf den Baustellen.<br />
NEIN!<br />
Siehe unter A-Z beim Thema &quot;Stellevertreter&quot; und nutze die Suche mit dem Suchbegriff &quot;Einpersonenvertretung&quot;. Der <strong>Stelli</strong> hat ein <strong>ruhendes Mandat</strong> und kann/darf nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv werden. Als langjähriger BR sollte Dir ja das Thema &quot;Verhinderung/ Verhinderungsgründe&quot; bekannt sein. Bei SchwbV kommt wegen des Thema &quot;Einpersonenvertretung&quot; auch noch &quot;Zeitgleiche Termine (nicht verschiebbare)&quot; als Verhinderungsgrund dazu. Nur bei Verhinderung darf der Stelli aktiv werden. Die Verhinderung stellt nur die VPSchwb fest.</p>
<p>Weiter dürfte wegen der langjährigen Mandatsarbeit auch bekannt sein, dass Mandatsträger im Mandat <strong>KEINER</strong> Weisungsbefugnis unterliegen.<br />
 <br />
» 3) Wann endet meine Wiedereingliederung&gt; Ich bin der Meinung, erst nach<br />
» weiteren 3 Wochen 8 Std. / Tag arbeiten.<br />
Die Dauer der Widereingliederung legt der Arzt unter Beachtung der hier geltenden Rechtsgrundlage fest. Bei &quot;normalen&quot; AN muss der AG aber einer Wiedereingliederung nicht zustimmen. <br />
Siehe hierzu auch A-Z &quot;<a href="http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html">Hamburger Modell - Eingliedern nach Krankheit</a>&quot;<br />
Bei Schwerbehinderten besteht hier aber ein Anspruch gem. § 81 Abs. 4 SGB IX.</p>
<p>Eigentlich alles Themen, welche einem langjährigen Betriebsratsmitglied bekannt sein könnten. Auch findet man hierzu vieles hier unter <a href="http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html">A-Z</a> und mit der Suchfunktion.</p>
<p>Daher doch bitte immer die im ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=9706]&quot;Streng geheim..&quot;[/link] und in Forenbeiträgen immer wieder dargestellte Bitte &quot;A-Z und Suchbegriff vor Fragestellung nutzen&quot; beachten.</p>
<p>Unter A-Z findet man auch vieles zum <a href="http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#K">Thema Kurzarbeit</a></p>
<p>PS: Der Gard der Behinderung wird schon seit vielen Jahren nicht mehr in &quot;%%&quot; angegeben/ dargestellt. Einfach nur GdB xy, hier also GdB 60. Das könnte einem VPSchwb bekannt sein, wie auch den Grund dieser Änderung. Du kannst Thema aber auch dieses hier mit der Suchfunktion finden <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p><strong>Sorry</strong>, wenn ich vielleicht etwas &quot;klar&quot; in meinen Aussagen bin. Doch so kennt man mich hier <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Ist nicht böse gemeint. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11926</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11926</guid>
<pubDate>Sun, 12 Dec 2010 19:15:45 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich bin seit wenigen Tagen Vertrauensmann der Schwerbehinderten in unserem Betrieb. Weiter bin ich einfaches Mitglied in einem 25köpfigen Betriebsrat. Der Grad meiner Schwerbehinderung beträgt 60%.</p>
<p>Ich war von 2006 bis 2010 als BR von der Arbeit freigestellt. Von 05.2010 bis Mitte 11.2010 war ich Arbeitsunfähig erkrankt. <br />
Ich habe eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) von 4 Wochen/4 Std pro Tag und 4 Wochen/6 Std pro Tag gemacht. Nun könnte ich wieder normal, 8 Std./Tag, 40 Std./Woche, arbeiten und würde wieder in der Lohnfortzahlung sein. Doch jetzt hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, dass er keine Arbeit für mich hat, ich soll zu 100% in Kurzarbeit gehen. Außer mir ist kein weiterer Mitarbeiter in Kurzarbeit. Angeblich bin ich mit keinen der anderen MA im Büro vergleichbar.</p>
<p>Desweiteren würde ich nicht mehr im Büro eingesetzt sondern nur auf unseren Baustellen. Diese Baustellen sind oft weit (Ausland) von meinem Einstellungsort entfernt.</p>
<p>Für Mitarbeiter die nur auf den Baustellen eingesetzt werden, wird kein Arbeitsplatz im Betrieb vorgehalten. </p>
<p>So bin ich nun BR und SBV und habe kein Büro im Unternehmen. Ich sehe mich nicht in der Lage als SBV arbeiten zu können.<br />
 <br />
Die meisten MA unseres Unternehmen sind Angestellte und im Stammunternehmen beschäftigt. Somit ist auch die Mehrzahl der schwerbehinderten MA im Stammunternehmen beschäftigt. </p>
<p>Nun zu meinen Fragen.<br />
1) Habe ich, auch wenn ich auf weit entfernt liegende Baustellen tätig bin, Anspruch an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen&gt; Bzw. meine Arbeit als SBV nachzukommen&gt; </p>
<p>2) Kann der AG darauf bestehen, dass mein Stellvertreter für mich die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung übernimmt&gt; Stichwörter : Fahrtkosten / geringe zeitliche Einsatzmöglichkeiten auf den Baustellen.</p>
<p>3) Wann endet meine Wiedereingliederung&gt; Ich bin der Meinung, erst nach weiteren 3 Wochen 8 Std. / Tag arbeiten.</p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11925</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11925</guid>
<pubDate>Sun, 12 Dec 2010 18:37:56 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>DickesHemd</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
