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<title>Forum für die SBV - Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der Vollständigkeit halber sei aber angemerkt, daß zumindest der ErfK bei der Wochenarbeitszeit an den zulässigen 48 Std./Woche festhält mit Verweis auf <a href="http://lexetius.com/2002,3330">BAG</a> 3.12.2002 AP SGB IX § 124 Nr.1.<br />
Allerdings hält auch der ErfK den &quot;Umweg&quot; über § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX für zulässig, sbM vor Mehrbelastung zu schützen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 15:28:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Roland,<br />
» <br />
» oder sollte ich &quot;Peter&quot; sagen, denn Du nennst mich ja auch statt Bernhard<br />
» &quot;Wolfgang&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Dabei gefällt mir mein Name, denn er bedeutet somit<br />
» <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_(Vorname)#Herkunft_und_Bedeutung">&quot;Stark<br />
» wie ein Bär, Bärenstark&quot;</a>.  <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Hallo Bernhard,<br />
entschuldige bitte vielmals. Wollte dich nicht umtaufen!<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Denke, da hatte ich einfach was durcheinandergebracht! Gelobe Besserung<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Viele Grüße<br />
Roland (oder &gt;)  <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12317</link>
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<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 12:34:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Rolandfuerth1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Pia,</p>
<p>ja da vertrat jemand diese Rechtsmeinung, es gibt halt unterschiedliche. Daher sollten Schwerbehinderte stets den § 124 SGB IX auch noch mit § 81 Abs. 4 SGB IX bekräftigen.</p>
<p>Auch noch folgenden Hinweis:<br />
» Eine vom Arbeitgeber geforderte weitere Stund wäre demnach keine<br />
» Mehrarbeit gewesen, höchstens eine Überstunde mit Anspruch auf Bezahlung<br />
» (nur bei Anordnung).<br />
Überstunden sind sofern es einen TV gibt nach den dort geregelten Maßnahmen zu vergüten. Weiter, Überstunden können durch [link=http://www.haerting.de/de/3_lawraw/aktuell/index.php&gt;we_objectID=1759]Anordnung aber auch durch Duldung[/link] entstehen. Der AN hat in allen Fällen Anspruch auf Ausgleich, entweder in Freizeit oder in bar, auch hier ist wieder der TV oder ggf. ArbV ausschlaggebend. Ggf. wird auch die Zeit in Freizeit ausgeglichen und die Zuschläge monetär.</p>
<p>Letztlich unterliegt die Mehrarbeit oder gerne auch unter der Bezeichnung Überstunden der Mitbestimmung durch den BR gem. § 99 BetrVG und bei Schwbs der Beteiligung der SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX. Wenn der BR NEIN sagt ist es erst einmal nichts damit. Darauf hatte ich ja hingewiesen. </p>
<p>Auch muss Grundsätzlich ein Rechtsanspruch für den AG bestehen vom AN Mehrarbeit verlangen zu können. Also es muss im ArbV oder TV entsprechend positiv geregelt sein, was aber i.d.R. so ist. Auch gibt es dann noch andere Fakten die zu beachten sind, wie rechtzeitige Ankündigung und Beachtung der allgemeinen Fürsorgepflicht lt. BGB sowie ggf. Rücksicht auf familiäre Gegebenheiten, wie Kinderbetreuung usw.</p>
<p><strong>Für uns ist wichtig § 124 SGB IX und § 81 Abs. 4 SGB IX.</strong> </p>
<p><strong>Kontextlinks</strong>:<br />
<a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/mehrarbeit-und-ueberstunden-wo-liegt-der-unterschied_003187.html">Mehrarbeit und Überstunden, wo liegt der Unterschied&gt;</a><br />
<a href="http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_192.htm">Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden</a></p>
<p><a href="http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/fussball-wm-und-arbeitsrecht-11-06-2010.1332/">Mehrarbeit nicht per Direktionsrecht des AG</a><br />
[link=http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_091/nn_1040298/SharedDocs/FAQs/DE/BildungundBeruf/01__Arbeitszeit__KK.html&gt;__nnn=true]Behindertenbeauftragter der Bundesregierung[/link]</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12276</link>
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<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 20:24:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>so wie in dem Urteil wurde mir das in Schulungen beigebracht. Mehrarbeit sei es erst bei über 8 Stunden, wir hatten eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Das war aber noch nicht alles, die 8 Stundenregelung gilt werktäglich, also der Samstag ist auch Werktag. Theoretisch wäre Arbeit am Samstag für uns dann auch keine Mehrarbeit gewesen, sondern Überstunden.</p>
<p>Eine vom Arbeitgeber geforderte weitere Stund wäre demnach keine Mehrarbegeit gewesen, höchstens eine Überstunde mit Anspruch auf Bezahlung (nur bei Anordnung).</p>
<p>Das Thema ist nicht so einfach abzuhandeln. Das Urteil ist immerhin vom Bundesarbeitsgericht, also am Arbeitszeitgesetz kommt man da nicht so ganz vorbei. </p>
<p>Pia</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 20:00:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Roland,</p>
<p>oder sollte ich &quot;Peter&quot; sagen, denn Du nennst mich ja auch statt Bernhard &quot;Wolfgang&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Dabei gefällt mir mein Name, denn er bedeutet somit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_(Vorname)#Herkunft_und_Bedeutung">&quot;Stark wie ein Bär, Bärenstark&quot;</a>.  <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12274</link>
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<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 19:36:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Pia und Wolfgang,</p>
<p>vielen Dank für Eure Hilfe und vor allem so schnell. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> </p>
<p>Viele Grüße und einen schönen Abend</p>
<p>Roland</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12273</link>
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<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 19:30:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Rolandfuerth1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Koll.,</p>
<p>hier nochmal Auszüge aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/&gt;sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link].</p>
<p>§ 124 SGB IX, Rn 11 und 12</p>
<p>Damit könnte aber der schwerbehinderte Mensch eine ihm zugemutete Überschreitung der regelmäßigen tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Arbeitszeit nicht ablehnen, solange die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschritten wird. Das widerspräche jedoch dem Schutzzweck des § 124. Denn in Tarifverträgen wird schon die Überschreitung der 38,5-Stunden-Woche als Mehrarbeit definiert (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 MTL II). Bei dem vom BAG zugrunde gelegten Verständnis der Vorschrift könnte ein schwerbehinderter Arbeitnehmer erst die 49. Wochenstunde als Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ablehnen, obwohl schon die 39. Arbeitsstunde eine Überschreitung seiner regelmäßigen Arbeitszeit darstellen kann (GK-SGB IX / Großmann Rdnr. 25).</p>
<p>Deshalb ist jegliche Form von Überarbeit im Sinn von Überstunden und Überschichten als Mehrarbeit im Sinne von § 124 anzusehen. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist. Die von der Rechtsprechung herangezogene Acht-Stunden-Grenze kann dann als zusätzliches Korrektiv gegen Festlegungen zulasten des schwerbehinderten Arbeitnehmers dienen (ebenso GK-SGB IX / Großmann a. a. O. und Hauck / Noftz / Masuch, Rdnrn. 610, beide allerdings unter Abstellen auf die wöchentliche Arbeitszeit als Maßstab; Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 3; LPK-SGB IX / Düwell Rdnr. 4; Neumann [Hrsg.] HB-SGB IX / Jeschke § 18 Rdnr. 52). </p>
<p>Es gibt dazu noch weiter Aussagen welche auch meine Rechtsmeinung stärken. So z.B. Feldes ua (§ 124 Rn 3) Es wird die [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS&gt;State=340&amp;Db=4&amp;AKT=5%20AZR%20642%2F88]BAG[/link]-Entscheidung vom 8. 11. 1989 (5 AZR 642/88) kritisiert, weil es mit dem bloßen Bezug auf § 3 AZG und dem dort festgelegten 8 Stundentag tarifliche Verkürzungen der Arbeitszeit bei der Definition von Mehrarbeit übergehe. Richtigerweise müsse diese tarifliche Arbeitszeitverkürzung auch im Rahmen von § 124 berücksichtigt werden. Auch <br />
das Urteil des ArbG Solingen vom 8. 9. 1988 (1 Ca 902/88)vertritt ebenfalls diese Auffassung.</p>
<p>Auch Neuman Pahlen § 124 SGB IX Rn 3.<br />
Auszug: ..Deshalb muss man annehmen, dass der Gesetzgeber nach Ziel und Zweckdes Vorschrift nicht Mehrarbeit im technischen Sinne, sondern Überarbeit im Sinne von Überstunden und Überschichten gemeint hat (LPK-Düwell § 124 Rn 4; Hauck/Noftz/Masuch, SGB IX K, § 124 SGB IX Rn 7 f.) Der Schwerbehinderte Mitarbeiter soll generell so gestellt werden wie andere AN. Er soll aber nicht <strong>GEGEN</strong> seinen Will zusätzlich belastet werden. Das ist aber nur möglich, wenn man ihm gestattet <strong>JEDE</strong> Überarbeit, die über die  vertraglich geltende Arbeitszeit hinausgeht, abzulehnen.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Man kann daher davon ausgehen, dass der teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte AN sich aus Gründen der Behinderung, also als Schutz vor Überanstrengung und wegen des erhöhten Erholungsbedarfes, für die Teilzeit entschieden hat. Hier nun die 8 Stundenregelung zu unterstellen, würde all diesem entgegenstehen und somit den vom Gesetzgeber beabsichtigten Schutzzweck des § 124 SGB IX aufheben. Daher ist geraten sich zusätzlich auf den § 81 Abs. 4 SGB IX zu berufen und dieses dann auch durch ein ärztliches Artest zu bekräftigen.</p>
<p>Bei den Urteilen welche hier die 8 Stundenregelung sehen, müsste man auch genau mal prüfen, wie wurde was beklagt&gt; Ging es überhaupt um Teilzeit-AN&gt; Wurde die Argumente <strong>&quot;Schutz vor Übebelastung und § 81 Abs. 4 SGB IX&quot;</strong> sowie &quot;aus Gründen der Behinderung wurde diese Stundenzahl im Arbeitsverhältnis begründet&quot; als Klagegrund angeführt. </p>
<p>Also, nicht immer einfach Urteile pauschal auf andere Fälle übertragen wollen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12272</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12272</guid>
<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 17:38:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Rolandfuerth1,</p>
<p>auf der Webseite findest du  <a href="http://www.schwbv.de/urteile/80.html">ein Urteil</a> zu Mehrarbeit. Da bezieht sich Mehrarbeit auf die gesetzlich Arbeitszeit von 8 Stunden. Es wundert mich nicht, dass du verwirrt bist. Ich bin auch gespannt wie das zu sehen ist.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Pia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12271</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12271</guid>
<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 17:30:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Rolandfuerth1,<br />
  <br />
» Ich finde hier sowohl in den Kommentaren als auch hier unter dem Stichwort<br />
» Widersprüchliches: <a href="http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html">http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html</a><br />
Ja, es gibt hier unterschiedliche Rechtsmeinungen, wie des öfftern im Leben. Ich schließe mich auch der Rechtsmeinung an, dass jede über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht unter die Regelung des § 124 SGB IX fällt. Bei Teilzeitkräften begründe ich dieses auch mit dem Hinweis, dass die schwerbehinderte Teilzeitkraft eben aus Gründen der Behinderung, also als Schutz vor Überbelastung diese Teilzeit gewählt hat. Da der § 124 SGB IX ja Schwerbehinderte auf Wunsch vor Überbelastung schützen soll, kann ich auch nur zu dieser Schlussfolgerung kommen.</p>
<p>Würde als ein AG trotzdem von einem Schwerbehinderten Teilzeit-AN der sich auf den § 124 SGB IX beruft Mehrarbeit verlangen, würde ich genau auf diesen Fakt und auf die Fürsorgepflicht des AG lt. BGB und auf § 81 Abs. 4 SGB IX mich berufen. Damit dürfte das Thema dann ausgestanden sein.</p>
<p>Wobei ich auch erwähnen muss, dass ich in den &gt; 15 Jahren nur einmal den Fall hatte, dass ein Schwb sich auf § 124 SGB IX berufen hat.</p>
<p>Auch sollte man hier offen mit Betroffenen reden, denn ein AG darf einen Schwerbehinderten weil er sich auf seine Rechte beruft nicht benachteiligen. Doch ist nicht unbedingt jede &quot;Benachteiligung&quot; als solche erkenn und gar beweisbar.</p>
<p>Hier sollten daher die SchwbV und der BR, nach Rücksprache mit dem Betroffenen, handeln und in solchen Fällen die Mehrarbeit ablehnen. Dieses dann auch genau mit den  Argumenten &quot;Fürsorgepflicht lt. BGB und § 81 Abs. 4 SGB IX&quot;, dann müsste der AG vor das ArbG und sich dort die Zustimmung ersetzen lassen. Dann würde dort aber auch der Grund der Ablehnung mit behandelt/ bewertet/ berücksichtigt. Ob dann das ArbG die Zustimmung ersetzen würde wäre abzuwarten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12270</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12270</guid>
<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 17:27:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Helfer,</p>
<p>ich habe eine Frage wegen der Definition des Begriffes &quot;Mehrarbeit&quot; im Sinne des § 124 für Teilzeitbeschäftigte (nicht behinderungbedingte Arbeitszeitreduzierungen): </p>
<p>Ich finde hier sowohl in den Kommentaren als auch hier unter dem Stichwort Widersprüchliches: <a href="http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html">http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html</a></p>
<p>Überall steht sinngemäß folgendes:</p>
<p>&quot;Wann Mehrarbeit bei einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vorliegt, ist durch einen Vergleich mit der Arbeitszeit entsprechender vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb zu ermitteln.</p>
<p>Jegliche Form von Überarbeit, Überstunden und Überschichten ist Mehrarbeit im Sinne von § 124. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist.&quot;</p>
<p>Frage: Was stimmt denn nun&gt; Der Vergleich mit den im Betrieb tätigen Vollzeitbeschäftigten (Abs. 1) oder der mit der z.B. einzelvertraglich geregelten festgelegten Arbeitszeit, d.h., der Teilzeit des Schwerbehinderten (2. Abs).&gt;</p>
<p>Vorab danke für die Hilfe und viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12269</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12269</guid>
<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 17:12:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Rolandfuerth1</dc:creator>
</item>
</channel>
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