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<title>Forum für die SBV - G SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dirk,<br />
da ich eueren &quot;Fall&quot; etwas näher kenne möchte ich hier verspätet antworten:</p>
<p>» Wenn ich dich richtig verstehe, wäre jetzt zu prüfen ob in den einzelnen Betriebe SchwbV vorhanden sind. <br />
Sind vorhanden!</p>
<p>» Sind mehrere SchwbV vorhanden ist dann die Wahl zwingend notwendig. <br />
Stimmt.</p>
<p>» Setzt sich dann der GSchwbV aus den Personen der SchwbV der<br />
» einzelnen Betriebe zusammen&gt; <br />
Nein. </p>
<p>» Ist es also auch möglich als Stellvertreter einer SchwbV dem  GSchwbV anzugehören <br />
Ja.</p>
<p>» oder gar den Vorsitz zu führen&gt; <br />
Es gibt keinen Vorsitz. Es gibt eine/n GSchwbV und deren Vertreter.</p>
<p><br />
» Wie ich schon erwähnt hatte, habe ich das Gefühl, das die Bildung eines GschbV in unserem Bereich nicht gern gesehen wird, <br />
Trifft auf den GBR auf jeden Fall nicht zu, denn den habe ich bereits rechtlich beraten.</p>
<p>» Wie auch nicht von dem GschwbV der anderen Bereiche inklusive der KSchwbV. <br />
Die können dir erst mal &quot;egal&quot; sein, denn ihr seid ein eigenständiger &quot;Betrieb&quot; im Konzern.</p>
<p>» Ist die Wahl auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, aufgrund einer fehlenden GSchwbV, möglich&gt; <br />
Ja. Siehe hier: <a href="http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html">http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html</a> (letzter Absatz)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8122</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8122</guid>
<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 10:39:14 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,</p>
<p>»  Also übernahm unser KSBV die Aufgabe des GSBV für unseren Bereich.<br />
Falsch. Dazu hat er kein offizielles Mandat. Siehe dazu in der <a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_bayern.pdf">Wahlbroschüre </a>es IA auf S.34 (rechts oben)</p>
<p>» Der 1. Stellvertreter eines Standortes läd nun zum Treffen ein, damit sich<br />
» alle SBV der verschiedenen Standorte mal beschnuppern können und wir kucken können, wer im Januar als GSBV in Frage kommt.<br />
....und das ist gut so, dass es nicht wieder endet wie im Januar.</p>
<p>» Nun habe ich die Info bekommen, dass der 1. Stellvertreter vom örtlichen<br />
» SBV gar nicht so ein Treffen einberufen darf. <br />
Ein Treffen hat keinen offiziellen Charakter. Dies kann jeder einberufen.</p>
<p>» ich bin der Meinung, dass nur der KSBV (der zur zeit die aufgaben der GSBV<br />
» wahrnimmt) solch ein treffen einberufen kann. ist das falsch&gt;<br />
Zum Teil - siehe hier: <a href="http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html">http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html</a> (letzter Absatz)</p>
<p>PS: Warum dein Mißtrauen, wenn einer was &quot;anpackt&quot;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8121</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8121</guid>
<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 10:22:57 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>jetzt melde ich mich auch mal.</p>
<p>im januar diesen jahres haben wir uns zur wahl der GSBV getroffen. von 5 standorten, waren nur 2 SBV anwesend. beide SBV haben es abgelehnt, GSBV zu machen. Also übernahm unser KSBV die Aufgabe des GSBV für unseren Bereich.<br />
Jetzt sind nochmal 4 oder 5 Standorte dazugekommen.<br />
Der 1. Stellvertreter eines Standortes läd nun zum Treffen ein, damit sich alle SBV der verschiedenen Standorte mal beschnuppern können und wir kucken können, wer im Januar als GSBV in Frage kommt.<br />
Nun habe ich die Info bekommen, dass der 1. Stellvertreter vom örtlichen SBV gar nicht so ein Treffen einberufen darf. <br />
ist das richtig&gt;<br />
ich bin der Meinung, dass nur der KSBV (der zur zeit die aufgaben der GSBV wahrnimmt) solch ein treffen einberufen kann. ist das falsch&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8120</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8120</guid>
<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 10:11:09 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Diana</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;dirkdt&quot;,</p>
<p>» Hier noch einmal die Wiedergabe der Mail von unserer K SchwbV. Aufgrund<br />
» dieser Aussage meine Nachfragen.<br />
   <br />
» es freut mich, dass Sie sich zur Verfügung stellen wollen für die G SBV<br />
» Tätigkeit für den Bereich III. <br />
» Der E-Mail entnehme ich, dass Sie stellvert. SBV sind, deshalb wird es für<br />
» Sie nicht möglich sein, denn zur Wahl als G SBV müssen Sie die 1. SBV sein.</p>
<p>Es wurde ja alles klar hier in unseren Antworten dargestellt. Siehe also aktives und passives Wahlrecht. Sowie, Pflicht zur Bildung/ Wahl der GSchwbV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7559</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7559</guid>
<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 09:10:57 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier noch einmal die Wiedergabe der Mail von unserer K SchwbV. Aufgrund dieser Aussage meine Nachfragen.</p>
<p><br />
es freut mich, dass Sie sich zur Verfügung stellen wollen für die G SBV Tätigkeit für den Bereich III. <br />
Der E-Mail entnehme ich, dass Sie stellvert. SBV sind, deshalb wird es für Sie nicht möglich sein, denn zur Wahl als G SBV müssen Sie die 1. SBV sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7558</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7558</guid>
<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 08:54:27 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>dirkdt</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;dirkdt&quot;,</p>
<p>» Ein GBR ist vorhanden. Wenn ich dich richtig verstehe, wäre jetzt zu prüfen<br />
» ob in den einzelnen Betriebe SchwbV vorhanden sind.<br />
Ja, stimmt so! </p>
<p>» Sollte dies nicht der » Fall sein ist automatisch die SchwbV des Betriebes als GSchwbV<br />
 » anzusehen, » auch ohne Wahl und Ansprechpartner für die einzelnen Betriebe&gt;<br />
Ja, stimmt so! § 97 Abs. 1 Satz 2:  Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr. Sie nimmt dann für die Betriebe ohne SchwbV dann dort auch die Aufgabe der SchwbV wahr.</p>
<p><strong>Wichtig ist hier aber</strong>: Sie nimmt die Aufgaben nur wahr, ist also nicht gewählt.<br />
<strong>Folge: </strong>Wird dann zu einem späteren Zeitpunkt in einem Weiteren Betrieb eine SchwbV gebildet, muss eine GSchwbV gewählt werden, da ja noch keine gewählt wurde. Es gab ja nur eine SchwbV (örtl.) welche die Aufgaben der GSchwbV wahrnimmt.</p>
<p>» Sind mehrere SchwbV vorhanden ist dann die Wahl zwingend notwendig.<br />
Ja, stimmt auch so!</p>
<p>» Jetzt meine Frage, setzt sich dann der GSchwbV aus den Personen der<br />
» SchwbV der einzelnen Betriebe zusammen&gt;<br />
Nein, sie muss gewählt werden, siehe oben (aktives Wahlrecht).</p>
<p>» Ist es also auch möglich als Stellvertreter einer SchwbV dem GSchwbV<br />
» anzugehören oder gar den Vorsitz zu führen&gt;<br />
Siehe oben (passives Wahlrecht)</p>
<p>» Wie ich schon erwähnt hatte, habe ich das Gefühl, das die Bildung eines <br />
» GschbV in unserem Bereich nicht gern gesehen wird, auch nicht von dem <br />
» GschwbV der anderen Bereiche inklusive der KSchwbV. <br />
Spielt keine Rolle, siehe oben (Pflicht zur Wahl, sofern ein GBR für diese Unternehmen/ Unternehmensbereich besteht). Also, dort wo es ein GBR gibt, muss auch eine GSchwbV  gebildet/gewählt werden. Die KSchwbV sollte hier zum einen unterstützen und auf die Wahl der GSchwbV hinwirken. <br />
 <br />
» Ist die Wahl auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, aufgrund einer<br />
» fehlenden GSchwbV, möglich&gt; <br />
Ja, es verhält sich hier genau wie bei den örtl. Wahlen, also der Wahl der SchwbV.</p>
<p>» Was heißt VPSchwb&gt;<br />
Vertrauensperson der Schwerbehinderten, wird oft auch SBV abgekürzt. GVPSchwb also Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten.</p>
<p>Bitte lese doch einmal <a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html"><strong>hier!</strong></a> Dort findest Du das Wichtige zum Thema Wahl. Weiter auch einmal die Suchfunktion mit den hier zutreffenden &quot;Suchbegriffen&quot; nutzen. </p>
<p>Es ist auch unbedingt notwendig einmal die entsprechenden §§, also 94 und 97  und den jeweligen Kommentare hierzu und die Wahlordnung (SchwbVWO) zu lesen.</p>
<p>Beim IA (Integrationsamt) gibt es weiter auch <a href="http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-632/_nr-4/i.html"><strong>Wahlbroschüren</strong></a> und auch <a href="http://www.integrationsaemter.de/files/600/SchwbVWO_12_06.pdf"><strong>SchwbVWO</strong></a>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7553</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7553</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 18:21:14 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein GBR ist vorhanden. Wenn ich dich richtig verstehe, wäre jetzt zu prüfen ob in den einzelnen Betriebe SchwbV vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein ist automatisch die SchwbV des Betriebes als GSchwbV anzusehen, auch ohne Wahl und Ansprechpartner für die einzelnen Betriebe&gt; Sind mehrere SchwbV vorhanden ist dann die Wahl zwingend notwendig. Jetzt meine Frage, setzt sich dann der GSchwbV aus den Personen der SchwbV der einzelnen Betriebe zusammen&gt; Ist es also auch möglich als Stellvertreter einer SchwbV dem  GSchwbV anzugehören oder gar den Vorsitz zu führen&gt; Wie ich schon erwähnt hatte, habe ich das Gefühl, das die Bildung eines GschbV in unserem Bereich nicht gern gesehen wird, auch nicht von dem GschwbV der anderen Bereiche inklusive der KSchwbV. Ist die Wahl auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, aufgrund einer fehlenden GSchwbV, möglich&gt; Was heißt VPSchwb&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7552</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7552</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 17:56:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>dirkdt</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo dirkdt,</p>
<p>die Rechtsgrundlage zur Bildung einer GSchwbV ist der § 97 SGB IX i.V. mit § 94 und SchwbVWO zweiter Teil § 22.</p>
<p>§ 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung</p>
<p>§ 97 (1)1 Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. 2 Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.</p>
<p>Es ist hier also erst einmal die Frage zustellen, gibt es einen GBR&gt; Wenn dem so ist wird auf dieser Ebene die GSchwbV gewählt.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong><br />
Ist ein Gesamtbetriebsrat oder ein Gesamtpersonalrat errichtet, <strong>MUSS</strong> eine <strong>Gesamtschwerbehindertenvertretung gewählt werden </strong>(Abs. 1 Satz 1).</p>
<p>Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht), sind die VPSchwb. Diese dürfen auch die Kandidaten vorschlagen. Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören. Dieses alles findest Du im § 94.</p>
<p>§ 97 (7)<br />
§ 94 Abs. 3 bis 7, § 95 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 4, 5 und 7 und § 96 gelten entsprechend, § 94 Abs. 5 mit der Massgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März stattfindet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7551</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7551</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 17:31:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für Deine schnelle Antwort Bernhard, </p>
<p>wahrscheinlich muß ich etwas ausholen um zu erklären wie meine Frage<br />
zustande kam.  </p>
<p>Wie im Text schon zu lesen war bin ich der Stellvertreter der SBV bei uns in<br />
der Firma. Die Firma, in meinem Falle ist es arvato services Potsdam GmbH,<br />
ist in einzelne Standorte und Themenbereiche aufgegliedert. Für unseren<br />
Bereich gibt es noch keinen G SBV, somit hatte ich meine nächsten<br />
Ansprechpartner im Konzern ( Bertelsmann, angefragt und Interesse bekundet<br />
für diesen einen G SBV zu bilden und ich würde mich als Vorsitzen zur<br />
Verfügung stellen. Als Antwort bekam ich von der G SBV Vorsitzenden eines<br />
anderen Bereiches im Konzern Bertelsmann zur Antwort,daß dies nicht möglich<br />
sei weil ich ja &quot;nur&quot; Stellvertreter sei. Mein Interesse dabei ist, das auch<br />
andere Standorte in unserem Bereich einen SBV besitzen und der Schutz der<br />
Schwerbehinderten gewährleistet wird. Kannst Du mir bitte weiterhelfen wie<br />
ich das bewerkstelligen kann&gt; <br />
Vielen Dank schonmal im Voraus. </p>
<p>Mit freundlichem Gruß </p>
<p>Dirk</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7550</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7550</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 17:25:59 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>dirkdt</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;dirkdt&quot;</p>
<p>» Ist es möglich als Stellvertreter der SBV zum Vorsitzenden einer G SBV zu<br />
» kandidieren&gt;</p>
<p>Ja, aber Wahlvorschläge können nur von Wahlberechtigten eingebracht werden. Dieses sind die VPSchwb.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7548</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7548</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 13:24:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>G SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es möglich als Stellvertreter der SBV zum Vorsitzenden einer G SBV zu kandidieren&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7547</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7547</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 13:15:50 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>dirkdt</dc:creator>
</item>
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