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<title>Forum für die SBV - Lange AU, und was dann</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Lange AU, und was dann (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>natürlich kannst du das kritisch sehen. Ich bin aber der Meinung, daß es vielleicht eine weite Auslegung des § 95, aber m. E. keine vollkommen abwegige ist.<br />
Sowohl der Neumann/Pahlen in Rd.-Nr. 4 als auch der Feldes in Rd.-Nr. 5 zu § 95 heben ausdrücklich darauf ab, daß die Aufzählung der Aufgaben der SBV in § 95 <strong>nicht abschließend </strong>ist.</p>
<p>Bei Neumann/Pahlen finden sich noch weitere Formulierungen, die meine Aufgabenauffassung stützen, z. B. in Rd.-Nr. 4 zu § 95:<br />
<em>&quot;Vielmehr sind auch die insbesondere genannten Tätigkeiten nach Abs. 1 Ziff 1-3 wiederum nur generalisierend genannt und schließen weitere Aufgaben nicht aus, soweit sie im Interesse der sbM vor allem zu ihrer Einstellung oder zu ihrer Beratung und Unterstützung erforderlich und nützlich erscheinen.&quot;</em></p>
<p>Ich bin der Meinung, daß die Darstellung der Rechtslage sowie das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten bei &quot;Aussteuerung&quot; für langzeitkranke sbM, die immer noch einen Arbeitsvertrag mit meinem AG haben, durchaus zur Unterstützung dieser KollegINNen &quot;erforderlich und nützlich&quot; sind</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9881</link>
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<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 16:40:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Lange AU, und was dann (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;albarracin &quot;,</p>
<p>auf eine ganz entscheidende grundsätzliche Sache hast Du in Deinen Ausführungen nicht hingewiesen:<br />
   <br />
Wo findest Du dieses unter den [link=http://www.schwerbehindertenvertretung.de/index.php&gt;Site=Schwerbehindertenvertretung&amp;Menue=Aufgaben%20der%20SBV]<strong>Aufgaben der SchwbV gem. SGB IX, Teil II</strong>[/link], <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html#BJNR104700001BJNG001500000">Schwerbehindertenrecht</a>&gt; Sie sind immer Betriebs- bzw. auf das bestehende oder das im Betrieb der Schwerbehindertenvertretung angetrebte Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnis, auf Grundlage des SGB IX Teil II bezogen. Denn ganz alleine dieses ist die <strong>Rechtsgrundlage</strong> für unser handeln. Nicht gutes Wollen oder Absichten.</p>
<p><strong>PS: Auch immer daran denken, die SchwbV ist keine allgemeine Auskunftsstelle des Betriebes und kein BR/PR. Wir sind, neben dem BR/PR/MAV, eine betriebliche Interessensvertretung mit ganz besonderen, im SGB IX, Teil II, festgelegten Aufgaben. Dieses bedeutet aber auch, dass wir nur für Aufgaben gem. SGB IX Teil II von unserer arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleitung vom AG freigestellt werden müssen. Eine eigenmächtige weitere Freistellung, auch wenn es noch so gut gemeint ist, kann arbeitsrechtliche Folgen auslösen. Der AG kann dieses auch untersagen.</strong></p>
<p>ALG I- bzw. SGB III-Beratungen gehören daher grundsätzlich nicht zu den SBV-Aufgaben. <br />
Daher erfolgen zu diesen Themen auch keine SBV-Schulungen der Integrationsämter.</p>
<p><strong>Kontextlink</strong>:<br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=5794#p5813]Gut sortiertes Telefonverzeichnis[/link]<br />
<a href="http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html#Schwerbehindertenvertretung">Übersicht der Aufgaben der SBV</a><br />
<a href="http://www.schwbv.de/aufgaben.html">Was macht die Schwerbehindertenvertretung&gt;</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9857</link>
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<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 17:38:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Lange AU, und was dann (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>ja, ich sehe das anders, da die ausgesteuerten Kolleg/INNen ja weiterhin AN bleiben. Gerade bei psychisch kranken AN muß die SBV schon schauen, daß die Betroffenen wissen, was im Umfeld wichtig ist, da diese sonst oft behinderungsbedingt frühzeitig resignieren und Ihre legitimen Interessen nicht verfolgen.</p>
<p>Es ist ja auch m. E. nicht problematisch zu erklären, daß bei AN nach Auslaufen des Krankengeldes grundsätzlich der Anspruch auf ALG I gem. §§ 117, 118 SGB III kommt. Dabei werden allerdings die AN wie Arbeitssuchende behandelt, d. h. sie müssen auch bereit sein, den AG zu wechseln, wenn sie die AA in einen neuen Arbeitsplatz vermitteln kann.<br />
Eine Sonderform des ALG I gibt es aber bei Antragstellern, die bei Antragstellung ein laufendes EU-Rentenverfahren haben. Diese müssen gem. § 125 SGB III bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rentenverfahrens nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die AA hat auch kein Recht auf eine eigene medizinische Beurteilung. Dies hat das BSG bereits anhand des alten § 105a AFG entschieden und hält an dieser Rechtsprechung auch im Zusammenhang mit dem § 125 SGB III fest.<br />
<a href="http://lexetius.com/1999,1358">http://lexetius.com/1999,1358</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9856</link>
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<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 09:54:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Lange AU, und was dann (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Paco,</p>
<p>das ist keine Frage/ kein Thema dieses Forums. Hier geht es um Rentenfragen/ Versorgungsfragen ggf. Harz IV bzw. Sozialhilfe.</p>
<p>Nicht alles sind Themen der SchwbV, nur weil AN schwerbehindert sind.</p>
<p>Dieses sind auch keine Fragen/ Themen der SchwbV, da kein Bezug zum SGB IX Teil II.</p>
<p>Ja, ich weis, nun kommen wieder Aussagen von Koll. welche es anders sehen und händeln. </p>
<p>Doch, die Aufgaben der SchwbV ergeben sich aus dem § 95 SGB IX. Bei solchen Fragen sollten sich SchwbV auch mit der Beantwortung zurückhalten, da ihnen bei falscher Auskunft Regressansprüche drohen könnten. Hier geht es schließlich um Geld, es kann um beträchtliche Summen gehen. </p>
<p>Also, hier die Koll. an die Krankenkassen/ DRV bzw. an die für Sozialleistungen/ Harz IV Leistungen zuständigen Stellen verweisen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9851</link>
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<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 09:03:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Lange AU, und was dann</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forumianer,</p>
<p>ein sb AN ist seit einem Jahr wg. überwiegend psychischer Krankheit AU.<br />
Er hat vor 7 Monaten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, die ihm<br />
in der 1. Instanz vor 2 Monaten abgelehnt wurde.<br />
Er hat Widerspruch eingelegt und aktuelle Befundberichte beigelegt, ein neuer Bescheid der DRV steht aus.<br />
Eine Krankheitsprognose existiert bisher nicht, nach langer Therapie und einem Krankenhausaufenthalt<br />
ist seine Lage immer noch nicht stabil.</p>
<p>Was passiert, wenn der Kollege auch nach 18 Monaten noch krank ist und die Krankenkasse<br />
danach nichts mehr zahlt&gt;</p>
<p>Was muss der Kollege beachten, hat er irgendwelche Möglichkeiten&gt;</p>
<p>Danke <br />
Paco</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9850</link>
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<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 08:37:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>pacodecolonia</dc:creator>
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