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<title>Forum für die SBV - kommissarische Ernennung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>kommissarische Ernennung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thomas,</p>
<p>als Neuer hier erst einmal willkommen :flower:</p>
<p>So nun zu Deiner Frage:<br />
Es gibt <strong>keine &quot;kommissarischen&quot; Mandatsträger</strong>, sondern nur gewählte SchwbV nach <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/94.html">§ 94</a> SGB IX! Auch gibt es <strong>keine</strong> &quot;<strong>Ernennung</strong>&quot;, sondern eine Wahl, die nach den Bestimmungen der Wahlordnung vorzunehmen ist.</p>
<p>Sofern wegen Nachrücken oder aus anderen Gründen keine Stellis gewählt sind, können (sollten) Stelli gewählt/ nachgewählt werden. Dieses auch, weil zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub es niemanden im betrieb gäbe welcher die Rechte und Aufgaben der SchwbV wahrnehmen könnte. In solchen Fällen kann/ darf nämlich <strong>nicht</strong> die GSchwbV/KSchwbV die Aufgaben als <strong>örtl. SchwbV wahrnehmen</strong>.</p>
<p>Selbstverständlich sind auch die nachgewählten Stellis nur bis zum nächsten Regelwahltermin im Mandat. <strong>Es gilt hier insoweit nicht die 12 Monate-Ausnahmeregelung!</strong></p>
<p>Also, Stelli wählen. In den meisten Fällen haben ja die Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren zu erfolgen.</p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt"><strong>Wie wird gewählt&gt; </strong></a><br />
<a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/BJNR019650975.html#BJNR019650975BJNG000403308"><strong>Das vereinfachte Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO)</strong></a></p>
<p>PS: Bitte noch, lese bitte den ersten Forumsbeitrag &quot;Streng geheim ...&quot;. Dort haben wir u.a. die Bitte auch, dass man vor Fragestellungen immer erst einmal unter <a href="http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html">A-Z</a>, die besonderen Forumsseiten wie z.B. [link=http://www.schwbv.de/forum/board.php&gt;category=7]Wahlen[/link] nachsieht und auch die Suchfunktion nutzt. Denn die meisten &quot;Standart Fragen/Themen&quot; haben wir bereits behandelt. Danke! <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9887</link>
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<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 15:58:13 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>kommissarische Ernennung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Standort unserer Firma ist vor einiger Zeit die Vertrauensperson ausgeschieden und die Stellvertreterin nachgerückt. Da Niemand Interesse an diesem Posten des Stellvertreters hatte, ist auch nicht gewählt worden.<br />
Mittlerweile gibt es aber eine Interessentin.<br />
Jetzt meine Frage:<br />
Kommenden Oktober wird ja regulär neu gewählt.<br />
Kann oder muß jetzt die Stellvertreterin vorzeitig neu gewählt werden&gt; Auch wenn sie die einzige Bewerberin ist&gt;<br />
Oder kann man sie bis zur regulären Wahl kommissarisch ernennen&gt;</p>
<p>Gruß  Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9886</link>
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<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 15:15:20 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>klempax</dc:creator>
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