GdB 30, Behinderung/Gleichstellung-Meldung Arbeitgeber?? (Gleichstellung)

SoChem, Thursday, 21.01.2010, 13:09 (vor 5234 Tagen)

Hallo,

für mich ist alles noch neu. Ich arbeite im Verkauf mit viel Streß und körperl. Arbeit und ich habe jeden Tag zu tun, den Streß standzuhalten, da ich Thalassämie (Blutkrankheit)habe und mir seit kurzem 30% Behinderung zugesprochen wurde. Versuche zwar so wenig als möglich, mich krank schreiben zu lassen (nur wenn es gar nicht mehr geht!), habe aber trotzdem bange.

Nun habe ich meinem AG noch keine Mitteilung gemacht, weil es ja eigentlich nichts bringt.

Nun zu meiner Frage: Ist es empfehlenswert, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und diesen dann dem AG mitzuteilen>

Wer kann mir einen Tipp geben>

Danke

SoChem

GdB 30, Behinderung/Gleichstellung-Meldung Arbeitgeber??

hackenberger, Thursday, 21.01.2010, 13:15 (vor 5234 Tagen) @ SoChem

Hallo SoChem,

bitte beachte, dass wir ausschließlich ein Forum für Mandatsträger sind. Siehe auch den Kopf der Webseite.

Es gibt in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz, welches regelt wer wem Rechtsauskünfte erteilen darf. Dieses müssen auch wir hier beachten.

Daher die Bitte, wende dich mit Deinem berechtigten Fragen bitte an die SBV in deinem Betrieb/ Unternehmen. Sollte es keine geben, kann ggf. auch der BR weiterhelfen.

Es gibt auch Webseiten/ Foren für JEDERMAN oder man kann Mitglied im Vdk (www.vdk.de) werden, diese helfen auch weiter.

Folgender Hinweis aber: Eine Gleichstellung gibt es nur, wenn das beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses muss man nachvollziehbar begründen.

Kontextlink:
Schwerbehindertenausweis

GdB 30, Behinderung/Gleichstellung-Meldung Arbeitgeber??

SoChem, Thursday, 21.01.2010, 13:18 (vor 5234 Tagen) @ hackenberger

» Hallo SoChem,
»
» bitte beachte, dass wir ausschließlich ein Forum für Mandatsträger sind.
» Siehe auch den Kopf der Webseite.
»
» Es gibt in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz, welches regelt wer wem
» Rechtsauskünfte erteilen darf. Dieses müssen auch wir hier beachten.
»
» Daher die Bitte, wende dich mit Deinem berechtigten Fragen bitte an die
» SBV in deinem Betrieb/ Unternehmen. Sollte es keine geben, kann ggf. auch
» der BR weiterhelfen.
»
» Es gibt auch Webseiten/ Foren für JEDERMAN oder man kann Mitglied im Vdk
» (www.vdk.de) werden, diese helfen auch weiter.


So was gibt es bei uns hier im Osten nicht, zum. nicht in mittelständigen Unternehmen, wir wir eins sind. Bedanke mich aber trotzdem für die in windeseile getätigte Rückantwort und werde mal den anderen Link besuchen.

SoChem

GdB 30, Behinderung/Gleichstellung-Meldung Arbeitgeber??

haroweini, Sachsen, Friday, 22.01.2010, 14:04 (vor 5233 Tagen) @ SoChem

Hallo,
es ist auf jedenfall günstiger die Gleichstellung zu beantragen, da nicht nur der Arbeitgeber davon profitiert, sondern und überhaupt Du selber, da Du einem Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung in Höhe von 50 % gleichgestellt wirst. Das bedeutet: Du hast einen gewissen Schutz vor einer Kündigung; oder Versetzung. Du kanns also wegen Deiner Behinderung nicht so einfach gekündigt werden. Wenn Du selber Vertrauensperson bist hast Du sowieso Kündigungsschutz nach dem SGB IX.

Frdl:Gr. haroweini

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