Ablehnungsbescheid eines Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

Heidi Macii, Heusenstamm, Hessen, Thursday, 28.01.2010, 16:35 (vor 5227 Tagen)

eine verbeamtete Kollegin hat bei Antrag auf Gleichstellung (GdB von 40) den Ablehnungsbescheid erhalten, mit der Begründung, dass der Arbeitsplatz aus behinderungsbedingten Gründen nicht gefährdet sei. Sie sei Beamtin auf Lebenszeit und könnte den Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen verlieren: wenn die Behörde aufgelöst würde oder der Dienstherr ein Verfahren auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einleiten würde.
Gibt es eine Möglichkeit diesem Ablehnungsbescheid zu widersprechen>
Wenn ja mit welcher Begründung>
Die Kollegin ist beurlaubte Beamtin und mit dem Verkauf an STRABAG
(alt DeTeImmobilien, Ursprung Deutsche Telekom) keiner Behörde oder Tochterunternehmen unterstellt.

Ablehnungsbescheid eines Gleichstellungsantrages

hackenberger, Thursday, 28.01.2010, 16:48 (vor 5227 Tagen) @ Heidi Macii

Hallo Heidi,

dieses Thema hatten wir hier schon behandelt.

Also bitte einmal die Suchfunktion verwenden und unter A-Z "Gleichstellung, Gleichstellung bei Beamten" einmal nachlesen.

Aber auch hier NOCHMALS der Hinweis. Eine Gleichstellung gibt es nur bei belegter Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses. Darauf habe ich gerade diese Tage [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=10274#p10276](27.01.)[/link] nochmals hingewiesen.

Noch folgenden Hinweis, ja das Beschäftigungsverhältnis als Beamter ist sehr kündigungsgeschützt, doch hier geht es ja u.U. um das beurlaubte Beschäftigungsverhältnis.

Aber auch einmal den o.e. Beitrag "Gleichstellung bei Beamten" einmal genau lesen.

[link=http://www.polizei-nrw.de/hsv/aufgaben/gleichstellung-1/urteile-6/>hl=zusatzurlaub#inhaltsverzeichnis]Urteile zu –Gleichstellung-[/link]

PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner. ;-)

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