Vorstellungsgespräch ohne SBV (Einstellung)

Susann, M-V, Wednesday, 03.03.2010, 14:43 (vor 5187 Tagen)

Liebe Mitglieder,

ein Schwerbehinderter oder eine gleichgestellte Person sind zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen. Reicht es aus, dass ein Personalratsmitglied dabei ist oder ist ein Schwerbehindertenvertreter zwingend erforderlich>

Danke.

Vorstellungsgespräch ohne SBV

hackenberger, Wednesday, 03.03.2010, 14:55 (vor 5187 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

» ein Schwerbehinderter oder eine gleichgestellte Person sind zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen. Reicht es aus, dass ein Personalratsmitglied dabei ist oder ist ein Schwerbehindertenvertreter zwingend erforderlich>

Es hilft auch hier wieder ein Blick ins Gesetz ;-)

§ 81 Abs. 1 i.V. mit § 95 Abs. 2 SGB IX.

Oder einfach auch unter A-Z, Einstellungsgespräch.

Also, es besteht ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, es sei der behinderte Bewerber lehnt dieses ab (§ 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX), aber keine Pflicht der Teilnahme.

PS: Lt. Deinem Profil bist Du Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, daher meine Nachfrage, wieso stellst Du diese Frage> Es wäre eignetlich eine Frage welche eine SchwbV oder ggf. Betroffene stellen würden.

Vorstellungsgespräch ohne SBV

Susann, M-V, Thursday, 04.03.2010, 00:04 (vor 5187 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

PS: Lt. Deinem Profil bist Du Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte,
daher meine Nachfrage, wieso stellst Du diese Frage> Es wäre eignetlich
eine Frage welche eine SchwbV oder ggf. Betroffene stellen würden.

Aus einem vertraulichen Gespräch heraus hat sich diese Fragestellung ergeben. Da ich als Interessevertreter an vielen Informationen interessiert bin und mich gerne vielschichtig um eine Wissenserweiterung verantwortlich fühle, habe ich diesen Weg des Forums gesucht.

MfG


Susann

Vorstellungsgespräch ohne SBV

hackenberger, Thursday, 04.03.2010, 07:35 (vor 5186 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

Danke für die Antwort, nun sehe ich klarer ;-)

Bitte nur immer auch daran denken, es kommt leider in Betrieben auch immer einmal zu vermeidbaren Missverständnissen, weil Vertretungen von Mitarbeitern ihre Tätigkeitsfelder ausweiten, ohne dieses böse zu meinen.

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