Antrag auf Teilfreistellung (Freistellung)

BirgitKE, Berlin, Friday, 05.03.2010, 08:16 (vor 5176 Tagen)

Hallo zusammen,

im Moment bin ich ziemlich unter Druck und um den ein wenig auch für meine Gesundheit abzumildern, bin ich gezwungen eine Teilfreistellung bei meinem Arbeitgeber für die Schwbv-Tätigkeit zu beantragen. Obwohl meine AL natürlich die Zeiten, die ich als Auslastung für die Schwbv angebe, keinesfalls anzweifeln und die gaaanz bestimmt notwendig sei .... Aber in einer spürbaren Arbeitsentlastung ist das bisher nicht gemündet.

Nun hoffe ich, dass es einige von Euch gibt, die diesen Weg schon gegangen sind bzw. gehen mussten. Dazu sollte ich vielleicht noch sagen, dass es bei uns "nur" ca. 30 gleichgestellte oder schwb MA gibt, ich mich aber intensiv kümmere und zur Zeit auch noch viel Lobbyarbeit sowohl bei meinen "Klienten", als auch bei den Führungskräften zu leisten habe. Weiter bin ich dazu noch Schöffe und im Projekt Gesundheitsmanagement usw. da kommen eben schon so einige Zeiten zusammen. Die Personalabteilung bei uns kommuniziert meinen Führungskräften übliche Zeiten von 15-20 %, die für mich lachhaft sind, die brauche ich schon fast allein für Personalratssitzungen inkl. Vor- und Nachbereitung.

Ich will nicht faul oder fantasielos erscheinen, aber vielleicht hat der eine oder andere schon einen Antrag beim Arbeitgeber gestellt und ich kann einfach von dem einen oder anderen Punkt, an den ich noch nicht gedacht habe, partizipieren.

Also her mit Euren Mustern ;-)

Sorry, da war ich jetzt wohl sehr direkt... :-D

Aber genau das würde mir jetzt wirklich weiterhelfen, eher, als eine Aufzählung an was man denken sollte... Ich weiß einfach nicht, wo und wie soll ich anfangen etc.

LG
Birgit

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MfG
Birgit

Antrag auf Teilfreistellung

hackenberger, Friday, 05.03.2010, 09:09 (vor 5176 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

zu erst muss ich leider feststellen, dass Du wohl weder die Suchfunktion genutzt hast noch unter A-Z nachgesehen hast. Darum bitten wir doch, so glaube ich auch verständlicher Weise, immer wieder.

Denn gerade das Thema "Freistellung" haben wir nun wirklich sehr intensiv hier behandelt. behandelt unter A-Z mit mehreren Punkten/ Seiten und in sehr sehr vielen Forumsbeiträgen.

Aber Du solltest hier, gerade auch im Interesse der Schwerbehinderten und auch der SchwbV, nicht verschiedene Dinge, Gründe für Freistellungen vermischen. Also nicht Gründe welche nichts mit dem SGB IX und den Aufgaben der SchwbV zu tun haben mit dem Rechtsanspruch auf notwenige Freistellung gem. SGB IX § 96.

Letztlich der Hinweis vom mir noch, der als GSchwbV mit der Unternehmensleitung eine Freistellungsregelung für SchwbV (örtl.) ausgehandelt hat, man findet diese unter A-Z.

Bei einer Anzahl von ca. 30 zu betreuenden Koll. eine Freistellung von 15-20% ist sehr sehr gut. Es ist auch mehr als das Gesetz hier vorsieht. Denn das Gesetz sieht hier keine feste Freistellung vor. Es sieht hier nur das Thema/ Verfahren Ab-/ Anmelden zur Wahrnehmung der Mandatsarbeit vor.

Antrag auf Teilfreistellung

BirgitKE, Berlin, Friday, 05.03.2010, 09:18 (vor 5176 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

natürlich habe ich die Suchfunktion genutzt und auch einiges gefunden, aber es ging mir ja wie geschrieben, nicht um die Aufzählung der Gründe, sondern um die Art und Weise der Beantragung... :-(

Zudem sagt das Gesetz natürlich einiges, aber wie geschrieben, habe ich noch einige Aufgaben, die meines Erachtens durch die Pauschale nicht abgedeckt werden, die direkt mit der SchwbV zu tun haben, die habe ich nur nicht besonders aufgezählt. Aber gern hole ich das nach, aber darum ging es mir doch nicht... Die Form und der Aufhänger, waren für mich entscheidend, deshalb die Musterfrage....

Die Angabe der weiteren Sachen wie Schöffe, dienten nur der Verständnisverbesserung, warum ich Leidensdruck habe, den ich loswerden muss... eben die Summierung. Dass ich natürlich für alles eine gesonderte Freistellung benötige ist schon klar... Insbesondere da wir ja Wahlen im Herbst haben und ich ja niemanden zwinge mich zu wählen... und Schöffe bin ich noch bis Ende 2013... Da kann man natürlich nicht vermischen... könnte mich dann ja langweilen... ;-)

Nix für ungut, aber da haben wir wohl ein klein wenig an einander vorbei geschrieben...

LG
Birgit

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MfG
Birgit

Antrag auf Teilfreistellung

hackenberger, Friday, 05.03.2010, 16:31 (vor 5175 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit

» Die Angabe der weiteren Sachen wie Schöffe, dienten nur der
» Verständnisverbesserung, warum ich Leidensdruck habe, den ich loswerden
» muss... eben die Summierung.

Ja, aber hier ist ein sehr großer Unterschied. Für die Aufgaben welche auf Grund dieser Tätigkeit liegen bleiben kann der AG Mehrarbeit beantragen/ anordnen. Für Aufgaben welche auf Grund von Mandatstätigkeiten liegen bleiben nicht. Denn dieses könnte hier dann als Behinderung in der Wahrnehmung von Mandatsaufgaben angesehen werden. Denn in diesen Fällen sieht das Gesetz es vor, dass die arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben hinten anstehen/ zurückstecken müssen und der AG hier für entsprechende Entlastung Sorge tragen muss.

Für die Wahrnehmung des Schöffenamtes sieht das Gesetz vor, dass der AN im notwendigen Umfang freizustellen (unbezahlte Freistellung) ist und er erhält vom Gericht/Staat eine Entschädigung in Höhe des Lohn-/ Verdienstausfalles. Klar dürfen dem AN aus der Wahrnehmung des Ehrenamtes keine Nachteile entstehen. Aber Mehrarbeit kann/ darf anfallen, da ja auch kein Nachteil, da diese ja ausgeglischen/ vergütet wird.

Daher auch mein Hinweis, hier nichts zu vermischen.

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