Beamter soll zwangspensioniert werden (Gleichstellung)

barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 26.03.2010, 06:58 (vor 5171 Tagen)

Guten Morgen rundum,

in unserem Haus arbeitet(e) ein 47-jähriger Beamter mit derz. GdB 40, der am 15.10.2003 einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat. Das Verfahren ist zwischenzeitlich beim Landessozialgericht anhängig - eine endgültige Entscheidung liegt nicht vor.

FRAGE: Gilt der Beamte wärend es laufenden Verfahrens (ab 3 Wo. nach Antragstellung) als einem Schwerbehinderten gleichgestellt, heißt, bin ich als SBV gem. §95,2 einzubinden>


Der Mann ist nun seit gut einem Jahr im Krankenstand und hat gestern die Mitteilung erhalten, dass er "zwangspensioniert" werden soll. Ich selbst wurde darüber vom Arbeitgeber nicht informiert!


Herzliche Grüße
barevi

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Beamter soll zwangspensioniert werden

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 26.03.2010, 19:25 (vor 5170 Tagen) @ barevi

Hallo Barevi,

» FRAGE: Gilt der Beamte wärend es laufenden Verfahrens (ab 3 Wo. nach
» Antragstellung) als einem Schwerbehinderten gleichgestellt, heißt, bin ich
» als SBV gem. §95,2 einzubinden>
Ja, wenn der Kollege den Arbeitgeber davon in kenntnis gesetzt hat.

Rechztssprechung aus dem Knittel-Kommentar hierzu:
Allerdings setzt das Gebot der vorherigen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung in § 95 Abs. 2 voraus, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer / Beamte seine Rechte aus dieser Eigenschaft vor der zu treffenden Maßnahme (z. B. Versetzung / Umsetzung) auch gegenüber dem Arbeitgeber / Dienstherrn geltend macht (Bad.-Württ. VGH Beschluss vom 22. Februar 1995 – 4 S 2359/94).
Dementsprechend kann eine vorsorgliche Anhörung der Schwerbehindertenvertretung in den Fällen, in denen der Beamte einen Antrag auf Gleichstellung nach § 68 Abs. 2 SGB IX gestellt hat, nur in Betracht kommen, wenn der Beamte seinen Dienstherrn vor der zu treffenden Entscheidung über die Versetzung/Umsetzung auf den gestellten Gleichstellungsantrag hingewiesen hat (Bad.-Württ. VGH Beschluss vom 22. Februar 1995 a. a. O.).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Beamter soll zwangspensioniert werden

barevi, Bayern, Unterfranken, Monday, 29.03.2010, 08:11 (vor 5168 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans- Peter,

DANKE für Deine schnelle und (wie immer :-) ) kompetente Antwort. Es ist in diesem Fall klar erkennbar, dass dem Dienstherrn der Antrag auf Gleichstellung bekannt war/ ist. Zum einen wurde er ja im Zusammenhang mit der Antragstellung beim "Arbeitsamt" angehört und zum anderen war ein Vertreter der Personalabt. bereits mehrfach zu Verhandlungen des Sozialgerichtes geladen.

Insofern erkenne ich aus Deiner Antwort, dass der Beamte auch derzeit und somit im beabsichtigten Ruhestandsversetzungsverfahren als Gleichgestellter zu behandeln ist! Eine Beteiligung der SBV hätte also erfolgen müssen...

Viele Grüße
und einen schönen Tag

barevi

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