Freistellung (Freistellung)

sedov, Wednesday, 09.06.2010, 08:52 (vor 5080 Tagen)

Hallo,:flower:
Ich habe heute mal eine außergewöhnliche Frage:
Mir ist aufgefallen, dass der Tätigkeitsbereich der SBV sich ja sehr ausgeweitet hat. Es sind in den letzten Jahren ja einige Bereiche mehr hinzu gekommen, BEM, LOB, AGG etc. etc.. Der Zeitaufwand und die tägliche Arbeit wird für die SBV immer höher. Nun ist ja leider im SGB festgelegt, dass erst ab 200 schwb MA eine Freistellung erfolgt. Der AG muss einen zwar für den Zeitaufwand freistellen, aber was ich meine, ist: Der PR/BR hat es mit mehr Mitgliedern und der Möglichkeit sich die Arbeit zu teilen und Freistellungen, m.E. einfacher, als die SBV. Was müßte geschehen, oder wie könnte, wenn überhaupt, man von Seiten der SBV evtl. mal versuchen oder einen Anstoss geben, dass diese Passage im SGB geändert wird.
Nicht falsch verstehen, dies ist keine Beschwerde oder ein Versuch, die Welt zu verändern, sondern einfach mal ein Gedanke, um es den gesamten SBV-lern vielleicht etwas einfacher zu machen> Wenn man als SBV seine Arbeit "vernünftig" machen möchte, nimmt dies sehr viel Zeit in Anspruch und viele, ich lese es ja immer wieder im Forum und bekomme es auf Seminaren mit, bekommen dadurch Probleme im normalen Dienstablauf. Wir wissen alle, dass die Theorie mit der nötigen Zeitfreistellung vom AG sich zwar schön anhört, aber die Praxis oft schwierig ist.
Gruß sedov

Freistellung

Fragesteller, Bayern, Wednesday, 09.06.2010, 09:43 (vor 5080 Tagen) @ sedov

Hallo Sedov,

ich finde, du hast da genau des Pudels Kern getroffen. Freistellung ab 200 sbM reicht m.E. nur in Seltenheitsfällen - je nach Betriebskonstellation und der dortigen Einstellung zu den sbM und dem tatsächlich anfallenden Aufwand.

Interessant ist dabei, dass es bereits etwas Offizielles dazu geben muss, denn auf Seite 15 der Broschüre "Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vertrauensperson" des ZBFS Bayern - dort Seite 15 - wird bereits die Möglichkeit der Freistellung ab 100 sbM erwähnt. Ich vermute aber, dass das dann nur bei nachgewiesenem, sprich protokolliertem Mehraufwand der Fall ist. Interessant wäre dabei, ob jemand zu dieser Veröffentlichung (immerhin bereits aus 2004) etwas Detaillierteres weiß. Die Broschüre kann man hier downloaden:
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/vertrauensperson/index.html#A_Fachliteratur

Vorab danke allen helfern und viele Grüße!

Freistellung

c.amio, Saarland, Wednesday, 09.06.2010, 13:18 (vor 5080 Tagen) @ Fragesteller

» Interessant ist dabei, dass es bereits etwas Offizielles dazu geben muss,
» denn auf Seite 15 der Broschüre "Aufgaben, Rechte und Pflichten der
» Vertrauensperson" des ZBFS Bayern - dort Seite 15 - wird bereits die
» Möglichkeit der Freistellung ab 100 sbM erwähnt.

Ich habe im SGB IX § 95 Abs. 3 Satz 4 gelesen, dass die SBV schon ab 100 SB-MA nach Unterrichtung mit dem AG die Stellvertetung mit einbeziehen kann.
Aber leider nicht, dass die SBV ab 100 SB einen Anspruch auf Vollfreistellung hat.:-(
Ich glaube das die Mehrzahl der Schwerbehindertenvertretern sich in dieser Hinsicht alleine gelassen fühlen.
Auch bin ich der Meinung dass der Gesetzgeber das Gesetz diesbezüglich unbedingt ändern sollte (Muss).
Der AG hält sich ntürlich an das Gesetz aber es ist fast nicht mölich darüber hinaus eine Freistellung zu erwirken.
Tatsächlich haben sich die Aufgaben der SBV drastisch erhöht.
Die Vollfreistellung bei 200 SB-MA muß nach Antrag zwar gewährt werden, aber die Aussage, dass andere Absprachen mölgich sind, ist der Knackpunkt.
Welche SBV will deswegen schon klagen. Die Klage stört ja die vertrauliche Zusammenarbeit erheblich.
Wir dind Einzelkämpfer.
Das Bestreben als SBV den schwerbehinderten MA dienlich zu sein, bedarf nun mal einer gute und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG.

--
Viele Grüße
Acryler

Freistellung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.06.2010, 18:18 (vor 5080 Tagen) @ c.amio

Hallo,

ich vetrat 2007 ca. 145 sBM. Dazu war ich noch BR.
Nachdem ich meinem AG den Aufwand anhand von Zeitmitschrieben nachgewiesen hatte, hat er sich auf eine pauschale Regelung eingelassen ohne Zeiterfassung.
Ich bin zu 75 % für SBV-Arbeit freigestellt, zu 22 % für BR-Arbeit und die restlichen 3 % sind für meine ursprüngliche Tätigkeit als Stadtbahnfahrer, damit ich meine Fahrerlaubnis nicht verliere und meine Praxiskenntnisse behalte.
Den Praxisteil kann ich frei mit meinem Depot vereinbaren.
Wichtig war, daß wir für diese pauschale Regelung vereinbart haben, daß sie ohne Anerkenntnis eines rechtlichen Anspruchs für eine volle SBV-Freistellung geschieht.
Dies ist eine pragmatische Regelung, die aber bis jetzt sehr gut funktioniert und beide Seiten vor immensem organisatorischem Aufwand bewahrt.
Auch kann ich weiterhin meine Stellvertreterin in hohem Maß zu Arbeiten heranziehen, da es viele parrallele Termine gibt.

Ich denke, wenn von beiden Seiten etwas guter Wille vorhanden ist und die SBV nicht von Anfang an sich auf wackelige Rechtspositionen zurückzieht, sollte eine an den jeweiligen betrieblichen Umständen orientierte Lösung möglich sein.
Wenn der AG sich natürlich vernünftigen Lösungen verschließt, sollte der Rechtsweg geprüft werden.

Und was den Zeitaufwand angeht: Der ist sicherlich da, wenn man das Mandat ernst nimmt. Allein für eine ausführliche Erstberatung zur Antragstellung setze ich idR 2 Stunden an.
Bei schweren psychischen Erkrankungen wie z. B. Angststörungen, Panikstörungen etc. gehe ich auch mal zum Kollegen nach Hause, wenn er es nicht schafft, aus dem Haus zu gehen.
Ein umfangreicher (mittlerweile erfolgreich abgeschlossener) Fall von psychischer Krankheit, der mit viel Aufwand schließlich in medizinische und dann berufliche Reha mündete, hat mit all den Abstimmungen, Anträgen, persönlicher Betreuung des Kollegen und, und, allein 2007 70 Std. benötigt nur für die SBV.

Wer seinen Zeitaufwand ordentlich dokumentiert, sollte eigentlich ab 100 sBM kaum Probleme haben, mehrere Tage pro Woche aufwand nachweisen zu können.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freistellung

sedov, Wednesday, 09.06.2010, 21:20 (vor 5079 Tagen) @ sedov

Hallo allen, die geantwortet haben, :flower:

wie ich wieder feststellen kann, liege ich nicht so daneben und das Problem besteht und wird wohl noch wachsen.
DANKE für alle Antworten, aber...
eine Antwort auf meine Frage war nicht so richtig dabei.
Wo kann man sich hinwenden, um einen Anstoß an den Gesetzgeber zu geben, die Passage des SGB zu ändern>
Petitionsausschuss> Ministerium> Gewerkschaft>
Und: Was muss man dafür tun>
Kann man das als "Normalo" überhaupt angehen und wie und wenn nicht, wer und wie>
Liebe Grüße
sedov;-)

Freistellung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.06.2010, 21:50 (vor 5079 Tagen) @ sedov

Hallo,

da wären wohl die jeweiligen Parteivertreter im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales die richtigen Ansprechpartner.
Da es allerdings vor und nach der Wahl von den jetzigen Regierungsparteien massive Signale gab, auch das SGB IX "reformieren" zu wollen, damit es "unbürokratischer" würde, stellt sich schon die Frage, ob das z. Zt. Sinn macht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freistellung

sedov, Sunday, 18.07.2010, 18:04 (vor 5041 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» da wären wohl die jeweiligen Parteivertreter im Bundestagsausschuß für
» Arbeit und Soziales die richtigen Ansprechpartner.
» Da es allerdings vor und nach der Wahl von den jetzigen Regierungsparteien
» massive Signale gab, auch das SGB IX "reformieren" zu wollen, damit es
» "unbürokratischer" würde, stellt sich schon die Frage, ob das z. Zt. Sinn
» macht.

Hallo nochmal,;-)

habe mich mal bei der Gewerkschaft umgehört. Es ist wohl schon ein Antrag bei der Bundesregierung eingegangen und darüber soll in 2011 entschieden werden.
Ich bin wohl nicht die einzige, die darüber nachdenkt (gut so!).
Also warten wir mal ab.
Gruß sedov

Freistellung

hackenberger, Thursday, 10.06.2010, 09:04 (vor 5079 Tagen) @ sedov

Hallo,

unter A-Z "Freistellung" ist ja ein Beispiel für eine Verhandlungsgrundlage mit dem AG. Dieses Beispiel stammt von mir. Ich hatte als GSchwbV auf Grundlage dieser mit dem AG eine Freistellung (Teilfreistellung) für alle "meine" VPSchwb verhandelt/ ausgehandelt.

Dieses alles unter dem großen Thema "Planungssicherheit für den AG". Denn wie ihr ja auch schon richtig darauf hingewiesen habt, muss der AG in dem für die Mandatsausübung notwendigen Maße/ Umfang, wobei diesen Umfang die VPSchwb nach bestem Wissen und Gewissen feststellt, die VPSchwb freistellen. Auch hat Mandatsarbeit stets Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Also, dem AG klar machen, wenn wir eine Freistellungsregelung treffen, auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus, hast Du AG eine bessere Planungsmöglichkeit betreffend der Zeit in welcher ich (VPSchwb) für arbeitvertragliche Pflichten zur Verfügung stehe. Bitte aber auch vereinbaren, dass sollte die vereinbarte Zeit einmal nicht ausreichen (sollte Ausnahmen sein), dann komme ich frühzeitig um diese zu besprechen/ zu klären. Weiter aber auch, sollte dieser Zeitumfang einmal nicht für Mandatsaufgaben benötigt werden, so setze ich (SchwbV) mich nicht einfach hin um diese Zeit anzusitzen, sondern bringe halt diese Zeit dann zusätzlich für die arbeitsvertraglich geschuldete Aufgaben ein. Im Ergebnis also ein geben und nehmen.

Doch auch hier beachten, dass unter das Thema bestem Wissen und Gewissen auch fällt, dass es nur um Aufgaben gem SGB IX geht. Hierunter fallen nun einmal leider auch i.d.R. keine "Hausbesuche" usw. Auch nicht, wenn es noch so gut gemeint ist, wir sind keine "betrieblisch Sozialbetreuung". Leider neigen doch einige SchwbV dazu ihr Mandat auch außerhalb des SGB IX zu sehen.

Letztlich noch der Hinweis, es wird hier Aktivität von den SchwbV erwartet, also nicht sich hinsetzen und darauf warten, dass andere, hier der Gesetzgeber es regelt.

Zu dem Thema 100 und Hinzuziehung des 1. Stelli folgendes. Hier geht es nur um eine dauerhafte, also feste Übertragung bestimmter definierter Aufgaben SGB IX § 95 Abs. 1 Satz 4. Dieses könnte z.B. die Teilnahme an den BR-Gremien sein. Der AG ist über dieses zu unterrichten. Ist dann aber der 1. Stelli ggf. auch länger verhindert z.B. AU/ EU können diese Aufgaben nicht auf den nächsten Stelli übertragen werden, sonder die VPSchwb muss dann diese wahrnehmen. Dann bleibt nur die „normale“ Verhinderungsvertretung z.B. wegen zeitgleicher weiterer Termine. Auch wäre dann zu beachten, dass dann die VPSchwb sich dann diesen Zeitaufwand für die übertragenen Aufgaben nicht auch noch einmal für ihren Zeitbedarf anrechen darf.

Freistellung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.06.2010, 09:44 (vor 5079 Tagen) @ hackenberger

Sorry, Bernhard,

aber das habe ich fachanwaltlich klären lassen. Wenn ein MA krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Wohnung zu verlassen oder z. B. im Krankenhaus ist, kann es zur Wahrnehmung der Aufgaben der SBV durchaus im Rahmen der Mandatsausübung nötig sein, den AN aufzusuchen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Freistellung

sedov, Thursday, 10.06.2010, 12:19 (vor 5079 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,:flower:

erst einmal wieder Danke für deine Ausführlichkeit.
Aber:
Eben anhand deiner Ausführungen ist doch wieder eindeutig zu erkennen, dasss wir SBV-ler immer mehr schaffen müssen und dass mit gut Will des AG. Wenn der AG nicht will, darf ich nicht und kann ich nicht.
Klar, kann ich sagen, ich bin für die Tätigkeit freigestellt, klar müssen die, doch der Druck, die "normale" Diensttätigkeit auszuüben, bleibt. Durch den Stellenabbau und Verteilung der Arbeiten auf den Rest, wird auch dies immer mehr.
Klar, muss der Vorgesetzte dafür Sorge tragen, dass die Arbeit erledigt wird. Doch der Druck wird auf uns ausgeübt!
Der PR muss sich aufgrund von Freistellung nicht noch zusätzlich um dienstliche Dinge kümmern.
Wie schon erwähnt, die Theorie ist super! Doch die Praxis sieht doch ganz anders aus.
Und mal ganz ehrlich:
Welche Möglichkeiten bleiben (nicht theoretisch!!! sondern praktisch!!!)
das durchzusetzen und was haben wir dadurch gewonnen, wenn man sich deshalb mit dem AG mit einer theoretischen(!) Klage, Bußgeld etc. durchsetzt>
Und schon haben wir noch mehr Stress. Also lieber ruhig bleiben, den Frieden zum Wohle aller wahren und sich selbst immer mehr in den Hintergrund schieben.
Auch auf Seminaren hört man immer wieder: Man kann klagen etc., aber die Chancen stehen schlecht bis unmöglich.
Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich jetzt diejenige bin, die alles verändern will, aber es hat mich eben interessiert, ob es überhaupt möglich wäre. Und......es ist auch da immer das Gleiche: Einer muss den Anfang machen, auch wenn nur eine Diskussion in Gang gebracht wird.
Liebe Grüße
sedov:-)

Freistellung

hackenberger, Thursday, 10.06.2010, 12:48 (vor 5079 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

» erst einmal wieder Danke für deine Ausführlichkeit.
Bitte!

» Eben anhand deiner Ausführungen ist doch wieder eindeutig zu erkennen,
» dass wir SBV-ler immer mehr schaffen müssen und dass mit gut Will des AG.
Nein, eigentlich nicht.
Denn, wir sind nicht die Hüter des AGG im Betrieb wie hier teils herausklingt. Dass ist die Aufgabe des BR aus § 80 Abs. 1 BetrVG. Für uns trifft das AGG "nur" in den Fällen zu, wo es die Grundlage im SGB IX gibt. Also § 81 Abs. 4 SGB IX als großes Beispiel. Aber auch hier ist eigentlich nichts wirklich dazu gekommen. Denn die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX bestanden ja auch schon vor dem AGG. Das AGG hat diese hier nur teils abgelöst. Wir haben also hier eine neue oder zusätzliche Rechtsgrundlage.

Dass das AGG sonst auch eingehalten wird ist nun einmal die Aufgabe des BR/ PR und zwar für ALLE Beschäftigte.

» Wenn der AG nicht will, darf ich nicht und kann ich nicht.
» Klar, kann ich sagen, ich bin für die Tätigkeit freigestellt, klar müssen
» die, doch der Druck, die "normale" Diensttätigkeit auszuüben, bleibt.
» Durch den Stellenabbau und Verteilung der Arbeiten auf den Rest, wird auch
» dies immer mehr.
Nein, der AG darf hier nicht nein sagen. Macht er es trotzdem, muss halt die SchwbV ihr Recht wahrnehmen und ggf. auch den Rechtsweg nutzen. Doch auch dieses gehört zu den Aufgaben der SchwbV.

» Klar, muss der Vorgesetzte dafür Sorge tragen, dass die Arbeit erledigt
» wird. Doch der Druck wird auf uns ausgeübt!
Der AG muss auch die Arbeitsmenge so gestallten, dass die vorrangigen Mandatsaufgaben erfüllt werden können und zwar ohne dass dann für die sonstige Arbeit Mehrarbeit anfällt. Er muss ggf. zusätzliche Beschäftigte einstellen.

Auch hier muss dann ggf. die SchwbV ihr Recht wahrnehmen also ihr Mandat ausüben. Dann bleibt ggf. auch nur der Weg zu den Arbeitsgerichten.

» Der PR muss sich aufgrund von Freistellung nicht noch zusätzlich um
» dienstliche Dinge kümmern.
Das muss eine freigestellte SchwbV aber auch nicht. Auch bei < 200 Schwerbehinderten/ Gleichgestellten kann man faktisch vollfreigestellt werden. Denn auch die fakrische Freistellung, also Freistellung wegen der Mandatsausübung kann die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete Zeit umfassen. Man sollte sich vor Verhandlungen mit dem AG nur einmal eine Zeit lang hinsetzen und Buch führen. Also aufschreiben wozu benötige ich welche Zeit. Auch hier alle Zeiten für alle Gremien an welche man das Recht der Teilnahme hat mit zählen.

» Wie schon erwähnt, die Theorie ist super! Doch die Praxis sieht doch ganz
» anders aus.
Dass die Praxis teils etwas anders erst einmal aussieht ist auch mir bekannt. Auch bei mir kam nicht der AG und fragte mich, Herr Hackenberger, was kann ich/ was können wir tun, damit sie ihr Mandat besser ausüben können.

» Und mal ganz ehrlich:
» Welche Möglichkeiten bleiben (nicht theoretisch!!! sondern praktisch!!!)
» das durchzusetzen und was haben wir dadurch gewonnen, wenn man sich
» deshalb mit dem AG mit einer theoretischen(!) Klage, Bußgeld etc.
» durchsetzt>
Ganz einfach, wir haben die Möglichkeiten des Rechtsweges und es gibt ja auch schon genügend Urteile, auch obergerichtliche. Wir müssen es also nur wollen und dann auch angehen. Also nicht warten, dass andere es für uns tun.

» Und schon haben wir noch mehr Stress. Also lieber ruhig bleiben, den
» Frieden zum Wohle aller wahren und sich selbst immer mehr in den
» Hintergrund schieben.
Wer so denkt, Sorry aber der sollte ernsthaft sich Gedanken machen ob er für ein solches Mandat geeignet ist. Dann vielleicht lieber als BR/PR also für ein Kollektivorgan kandidieren. Doch auch hier muss man wie es so schön heißt, dann mal "in die Bütt" oder "die Karten auf den Tisch legen". Auch BR haben teils mit den AG sehr großen Stress oder sogar noch des öfftern. Auch hier kenne ich mich ja aus eigener Erfahrung aus. Doch auch hier gibt es dann immer BR-Koll. welche lieber klagen als zu handeln. Das Handeln überlassen sie dann gerne oft den anderen.

» Auch auf Seminaren hört man immer wieder: Man kann klagen etc., aber die
» Chancen stehen schlecht bis unmöglich.
Das stimmt also nun wirklich nicht. Es ist nur leider so, dass viele klagen aber nur wenige handeln.

» Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich jetzt diejenige bin, die
» alles verändern will, aber es hat mich eben interessiert, ob es überhaupt
» möglich wäre. Und......es ist auch da immer das Gleiche: Einer muss den
» Anfang machen, auch wenn nur eine Diskussion in Gang gebracht wird.
Versuchen Dinge zu ändern kann man immer, doch dann muss man es auch angehen und nicht auf andere warten.

Mal ganz ehrlich die Frage an alle, wer hat sich schon einmal an seine zuständigen Abgeordneten oder gar den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Schwerbehinderten gewandt> Oder wer hat schon einmal die zuständigen Fachministerien angeschrieben>

Doch eines ist auch klar, gerade in der aktuellen Zeit dürften hier wohl positive Veränderungen nicht zu erwarten sein.

Freistellung

sedov, Thursday, 10.06.2010, 13:58 (vor 5079 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "sedov",
»
»

»
» Dass das AGG sonst auch eingehalten wird ist nun einmal die Aufgabe des
» BR/ PR und zwar für ALLE Beschäftigte.
und für die schwb MA die SBV! Und dieses Thema wird immer häufiger und die Einsätze immer mehr.
»
» » Wenn der AG nicht will, darf ich nicht und kann ich nicht.
» » Klar, kann ich sagen, ich bin für die Tätigkeit freigestellt, klar
» müssen
» » die, doch der Druck, die "normale" Diensttätigkeit auszuüben, bleibt.
» » Durch den Stellenabbau und Verteilung der Arbeiten auf den Rest, wird
» auch
» » dies immer mehr.
» Nein, der AG darf hier nicht nein sagen. Macht er es trotzdem, muss halt
» die SchwbV ihr Recht wahrnehmen und ggf. auch den Rechtsweg nutzen. Doch
» auch dieses gehört zu den Aufgaben der SchwbV.
Na klar, darf er das nicht. Doch bitte frag mal rum, wo er sich daran hält und wer nicht schon mal Schwierigkeiten deswegen hatte. Deshalb ja auch meine Anmerkung mit Theorie und Praxis.

» » Klar, muss der Vorgesetzte dafür Sorge tragen, dass die Arbeit erledigt
» » wird. Doch der Druck wird auf uns ausgeübt!
» Der AG muss auch die Arbeitsmenge so gestallten, dass die vorrangigen
» Mandatsaufgaben erfüllt werden können und zwar ohne dass dann für die
» sonstige Arbeit Mehrarbeit anfällt. Er muss ggf. zusätzliche Beschäftigte
» einstellen.
»
» Auch hier muss dann ggf. die SchwbV ihr Recht wahrnehmen also ihr Mandat
» ausüben. Dann bleibt ggf. auch nur der Weg zu den Arbeitsgerichten.
Siehe meine Anmerkung, dass man diesen Weg nicht gern eingeht und ob einem damit wirklich der Alltag leichter gemacht wird, ist fraglich.
»
» » Der PR muss sich aufgrund von Freistellung nicht noch zusätzlich um
» » dienstliche Dinge kümmern.
» Das muss eine freigestellte SchwbV aber auch nicht. Auch bei < 200
» Schwerbehinderten/ Gleichgestellten kann man faktisch vollfreigestellt
» werden. Denn auch die fakrische Freistellung, also Freistellung wegen der
» Mandatsausübung kann die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete Zeit
» umfassen. Man sollte sich vor Verhandlungen mit dem AG nur einmal eine
» Zeit lang hinsetzen und Buch führen. Also aufschreiben wozu benötige ich
» welche Zeit. Auch hier alle Zeiten für alle Gremien an welche man das
» Recht der Teilnahme hat mit zählen.
Sehr sehr viele haben aber keine 200 schwb MA und der AG spielt auch nicht immer mit. Man kann hier also nicht immer alle über einen Kamm scheren.
»
» » Wie schon erwähnt, die Theorie ist super! Doch die Praxis sieht doch
» ganz
» » anders aus.
» Dass die Praxis teils etwas anders erst einmal aussieht ist auch mir
» bekannt. Auch bei mir kam nicht der AG und fragte mich, Herr Hackenberger,
» was kann ich/ was können wir tun, damit sie ihr Mandat besser ausüben
» können.
Das ist toll für dich und freut mich auch für dich. Doch in bei anderen, und das sind gar nicht wenige, ist es eben nicht so einfach, im Gegenteil. Manche müssen ganz schön hart für Kleinigkeiten kämpfen. Und es liegt auch nicht immer an den SBV-ler, dass diese es nicht schaffen, ihrem AG das wohl vernünftig rüberzubringen, wie du. Viele geben sich sehr wohl Mühe und sind korrekt, aber wenn die Gegenseite nun mal nicht mitspielt, hat man´s als SBV schwer.»

» » Und mal ganz ehrlich:
» » Welche Möglichkeiten bleiben (nicht theoretisch!!! sondern
» praktisch!!!)
» » das durchzusetzen und was haben wir dadurch gewonnen, wenn man sich
» » deshalb mit dem AG mit einer theoretischen(!) Klage, Bußgeld etc.
» » durchsetzt>
» Ganz einfach, wir haben die Möglichkeiten des Rechtsweges und es gibt ja
» auch schon genügend Urteile, auch obergerichtliche. Wir müssen es also nur
» wollen und dann auch angehen. Also nicht warten, dass andere es für uns
» tun.
HAAAAALLOOOO>>>>>> Was tue ich denn, wenn ich solch eine Frage hier stelle> Und nochmal: Wirklich immer vor Gericht gehen> Vereinfacht das wirklich das tägliche Arbeiten>
»
» » Und schon haben wir noch mehr Stress. Also lieber ruhig bleiben, den
» » Frieden zum Wohle aller wahren und sich selbst immer mehr in den
» » Hintergrund schieben.
» Wer so denkt, Sorry aber der sollte ernsthaft sich Gedanken machen ob er
» für ein solches Mandat geeignet ist. Dann vielleicht lieber als BR/PR also
» für ein Kollektivorgan kandidieren. Doch auch hier muss man wie es so schön
» heißt, dann mal "in die Bütt" oder "die Karten auf den Tisch legen". Auch
» BR haben teils mit den AG sehr großen Stress oder sogar noch des öfftern.
» Auch hier kenne ich mich ja aus eigener Erfahrung aus. Doch auch hier gibt
» es dann immer BR-Koll. welche lieber klagen als zu handeln. Das Handeln
» überlassen sie dann gerne oft den anderen.
Das finde ich jetzt sehr unfair von Dir!
Wenn ich nichts tun würde, wäre mir der Gedanke, hier die Frage zu stellen, auch nicht gekommen. Und noch einmal: Nur weil es bei dir so harmonisch abläuft und du alles wohl so perfekt hinbekommst, läuft es woanders eben doch schwieriger ab. Und: Ich habe extra geschrieben, dass dies keine Beschwerde oder Weltverbesserungsversuch ist, sondern lediglich ein Gedanke, der es verdient, gedacht zu werden. Ich klage nicht, ich versuche Wege zu finden, meine Arbeit als SBV zu vereinfachen oder zu verbessern!

»
» » Auch auf Seminaren hört man immer wieder: Man kann klagen etc., aber
» die
» » Chancen stehen schlecht bis unmöglich.
» Das stimmt also nun wirklich nicht. Es ist nur leider so, dass viele
» klagen aber nur wenige handeln.
Sorry, aber auch dies ist nicht fair von dir! Wenn du so etwas nicht hörst, ok. Ich höre es.
Und: Ich klage nicht, ich versuche zu verbessern. Ich bin nämlich nur ein Mensch und kein Perfektionist.

»
» » Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich jetzt diejenige bin, die
» » alles verändern will, aber es hat mich eben interessiert, ob es
» überhaupt
» » möglich wäre. Und......es ist auch da immer das Gleiche: Einer muss den
» » Anfang machen, auch wenn nur eine Diskussion in Gang gebracht wird.
» Versuchen Dinge zu ändern kann man immer, doch dann muss man es auch
» angehen und nicht auf andere warten.
»
» Mal ganz ehrlich die Frage an alle, wer hat sich schon einmal an seine
» zuständigen Abgeordneten oder gar den Beauftragten der Bundesregierung für
» die Belange der Schwerbehinderten gewandt> Oder wer hat schon einmal die
» zuständigen Fachministerien angeschrieben>
Ganz ehrlich: Ich! Und unerwarteter Weise wurde mir sogar geholfen. Und warum stellst du es so negativ dar> Warum sollte man es nicht tun> Was spricht dagegen>
»
» Doch eines ist auch klar, gerade in der aktuellen Zeit dürften hier wohl
» positive Veränderungen nicht zu erwarten sein.
Vielen Dank für diese Motivation!:-(

Freistellung

hackenberger, Thursday, 10.06.2010, 14:31 (vor 5079 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov", hallo Koll.

ich wollte und will hier niemanden angreifen. Aber ich bin ein Mensch der klaren Worte. Ich weiß auch aus Erfahrung das drumm herum reden hilft nicht.

Daher, wenn es auch manchmal ggf. etwas hart klingt, so ist es doch gut gemeint und soll Euch weiterhelfen. Es soll euch aber auch einen klaren Blick auf das Thema verschaffen. Denn was hilft es, wenn ich euch hier die heile Welt vormale und ihr dann täglich immer wieder feststellt, sie ist nicht heil.

Daher meinen wirklich ernst gemeinten Rat, denkt doch einfach, er hat es geschafft und darum schaffen wir es auch. Die notwenigen Tipps dazu bekommt ihr ja immer wieder hier. Auch wenn sie dann manchmal vielleicht etwas hart klingen.

Also, bitte nicht böse sein!

PS: Auch ich war das ein oder andere Mal kurz vor dem verzweifeln und wollte hinwerfen, doch dann habe ich mir gesagt, Nein, jetzt erst recht und machte weiter, was richtig so war.

Freistellung

sedov, Thursday, 10.06.2010, 17:32 (vor 5079 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
und gerade weil es eben nicht leicht ist, sollte man sich Gedanken machen, wie man vielleicht (>!>!>!) etwas verbessern könnte, damit man nicht nur Zähne zeigen muss.:-D
Gruß sedov

Freistellung

Fragesteller, Bayern, Thursday, 10.06.2010, 17:32 (vor 5079 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

da kann ich nur voll beipflichten: Mir wurden vom Arbeitgeber für gut 170 SB, verteilt in Dienststellen über die ganze Fläche Bayerns, erst mal 50% Arbeitszeit für die SBV-Tätigkeit angeboten. Als selbst beharrliche Diskussionen vollkommen ohne Erfolg verliefen, stellte ich einen arbeitsgerichtlichen Beschlussantrag und bekam dort das zusgesprochen, was ich gefordert hatte.

Ich kann nur empfehlen, diesen Weg zu gehen, aber nur, wenn vorher alle guten Worte nichts helfen. Natürlich kostet das Zeit und Nerven, aber man braucht ja diese Zeit auch, um das Amt ordentlich auszuüben.

Ich wünsche allen den Mut und die Kraft dafür!

Freistellung

hackenberger, Thursday, 10.06.2010, 17:57 (vor 5079 Tagen) @ Fragesteller

Hallo "Fragesteller",

schön, dass es auch ein positives Beispeil gibt. Ja, Du hast recht, es ist nicht immer ein einfacher Weg. Doch letztlich zählt das Ziel/ das Ergebnis.


Kontextlinks:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board.php>category=5]Forumsbeiträge zur Freistellung[/link]
Arbeitshilfe: Formular Amtstätigkeit

Freistellung

sedov, Friday, 11.06.2010, 06:12 (vor 5078 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
aber ist doch interessant,was aus meiner eigentlichen Frage geworden ist:
nur eine (!) direkte Antwort!!!
Danke albarracin.
Gruß sedov;-)

Freistellung

mietzekatze, Friday, 09.07.2010, 19:09 (vor 5050 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragsteller,
das klingt ja echt interessant. Könntest Du uns vielleicht Deine Argumentation bei Gericht zur Verfügung stellen>>>:-)

Freistellung

Fragesteller, Bayern, Friday, 19.11.2010, 12:52 (vor 4917 Tagen) @ mietzekatze

» Hallo Fragsteller,
» das klingt ja echt interessant. Könntest Du uns vielleicht Deine
» Argumentation bei Gericht zur Verfügung stellen>>>:-)


Hallo Mietzekatze,

ich muss mich mindestens 1000mal entschuldigen, denn normalerweise ist es überhaupt nicht meine Art, nicht zu antworten. Ich vermute mal, das ging infolge einer etwas längeren Arbeitsunfähigkeit irgendwie unter. Also sorry!!!!

Ist das nocha ktuell, dann können wir gern mal Kontak aufnehmen

Viele Grüße

Freistellung

mietzekatze, Friday, 19.11.2010, 17:30 (vor 4917 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller, :wink:
dann warte ich noch - die Argumentation wird's wohl wert sein.
Aber bitte noch dieses Jahr, wenn's möglich ist.
Dank im Voraus

:-D

Freistellung

Fragesteller, Bayern, Friday, 19.11.2010, 18:49 (vor 4917 Tagen) @ mietzekatze

Hallo Mietzekatze,

das schaffen wir doch glatt. Du musst mir nur sagen, auf welchem Weg Du das gerne hättest. Wie ich sehe, sind wir gar nicht allzuweit voneinander entfernt (arbeite in Nürnberg, bin aber häufig in Erlangen). Ich könnte es Dir gern vorbeilangen, wenn Du mir schreibst wohin. Oder hast du eine andere Idee, wie wsir es machen könnten> Jederzeit gerne:-)

Viele Grüße


p.s.: Ich kann Dir hier auch eine Mailadresse nennen, an die Du mir schreiben kannst: Hopplafranken@yahoo.de

Freistellung

hackenberger, Friday, 09.07.2010, 19:24 (vor 5050 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragestelller,

» da kann ich nur voll beipflichten: Mir wurden vom Arbeitgeber für gut 170
» SB, verteilt in Dienststellen über die ganze Fläche Bayerns, erst mal 50%
» Arbeitszeit für die SBV-Tätigkeit angeboten. Als selbst beharrliche
» Diskussionen vollkommen ohne Erfolg verliefen, stellte ich einen
» arbeitsgerichtlichen Beschlussantrag und bekam dort das zusgesprochen, was
» ich gefordert hatte.
Was hattest Du gefordert und wie begründet und was hat das Gericht zugesprochen> Da Urteil, der Beschluss wäre hier von Interesse.

Denn bei 170 Schwb über Bayern verteilt kann ich mir auch gut eine Freistellung von fast oder 100% vorstellen. So käme es auch bei unserm Beispiel unter "A-Z Freistellung" herhaus. Wobei bei diesem Beispiel die Teilnahme an Gremiensitzungen noch nicht einmal oder kaum berücksichtigt ist.

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