Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

pacodecolonia, Monday, 02.08.2010, 07:30 (vor 5041 Tagen)

Hallo,

ein behinderter AN hat einen GdB von 40% infolge Multiple Sklerose, die vor 7 Jahren aufgetreten ist.
Er hat wg. immer wiederkehrenden Krankheitsschüben mit mehrwöchigen AU´s und den Anfeindungen der Vorgesetzten Angst um seinen Arbeitsplatz.
Jetzt suche ich als SBV Formulierungshilfen für die Begründung, das der Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Die Personalabteilung wird in der Stellungnahme erfahrungsgemäß jegliche Gefahr abstreiten, der Personalrat verhält sich in Stellugnahmen bedauerlicherweise eher neutral.
Was kann ich tun, um die Gleichnstellung auf einen guten Weg zu bringen, und die Agentur für Arbeit
überzeugen>

Grüße
Paco

Tipp für Gleichstellungsantrag

hackenberger, Monday, 02.08.2010, 08:11 (vor 5041 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

genau diese Situationen sollte der Betroffene so genau darstellen als Gründe der Gefährdung. Also auch die sich hieraus ergebenen Ängste. Ganz wichtig die behinderungsbedingte Krankenfehltage genau darstellen. Weiter auch sich aus der Behinderung ergebene Einschränkungen in der Beschäftigung. Also SchwbV bestätigst Du dann in Deiner Stellungnahme diese Darstellungen des Antragsstellers wiederum. Versuche den PR zu überzeugen, dass Du gerne auch in seinem Namen die Stellungnahme fertigen möchtest, also macht doch beider /SchwbV/PR) einen gemeinsame Stellungnahme.

Lese aber weiter einmal die vielen Beiträge unter "GdB bei Multiple Sklerose" und prüfe ob sich nicht eine Chance für einen Antrag auf Neufestsetzung ergeben würde. Hierbei dann auch bedenken, dass sich aus der MS auch seelische/ physische Auswirkungen ergeben können, dessen Anerkennung man auch mit beantragen kann. Hierzu wäre es dann aber wichtig, dass diese Auswirkungen/ Einschränkungen dann auch einmal ärztlich behandelt wurden.

Zum Schluss aber den wichtigen Hinweis.

Einen Antrag auf Neufestsetzung erst nach ggf. Erfolgter Ablehnung oder Anerkennung einer Gleichstellung stellen. Denn dass ein lfd. Antrag beim Versorgungsamt gestellt wurde MUSS man auf dem Antrag auf Gleichstellung vermerken, was dann dazu führt, dass die Agentur für Arbeit den Antrag auf Gleichstellung ruhen lässt, bis zum Entscheid des Versorgungsamtes über den dort gestellten Antrag.

Tipp für Gleichstellungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.08.2010, 10:45 (vor 5041 Tagen) @ hackenberger

Hallo paco,

da eine Gleichstellung nur eine "abstrakte" Arbeitsplatzgefährdung vorraussetzt, sollte bei einem MS-Kranken mit Schüben die Auflistung der behinderungsbedingten Fehlzeiten der letzten 3 Jahre als Gleichstellungsgrund ausreichend sein. Wenn in einem der letzten 3 Jahre die behinderungsbedingten Fehlzeiten mehr als ca. 30 Tage betrugen, sollte die GS gewährt werden.

@Bernhard:
Läßt die AA die Bearbeitung ruhen, wenn ein Erhöhungsantrag gestellt ist und der GdB bereits 30 oder 40 beträgt, handelt sie rechtswidrig, da die Gleichstellung aufgrund der kürzeren Verfahrenslaufzeit auch die rechtliche Sicherung der sbM während der oft langen Bearbeitungszeiten beim VA sicherstellen soll. Auch der vorläufige Rechtsschutz nach § 69 kann von der AA nicht als Grund angeführt werden, da auch dieser viel unsicherer ist und von Faktoren abhängt, die der Antragsteller zwar nur schwer beeinflussen kann, ihm aber zugerechnet werden wie z. B. nicht antwortende Ärzte.
Die Gleichzeitigkeit von Antragstellung auf GS und GdB-Erhöhung ist seinerzeit vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt werden.
Lediglich bei gleichzeitiger Stellung eines Erstantrages kann die AA das Verfahren bis zur Entscheidung des VA aussetzen.
Zumindest im Bereich der Landes-AA Ba-Wü ist das auch gar kein Problem

--
&Tschüß

Wolfgang

Tipp für Gleichstellungsantrag

hackenberger, Monday, 02.08.2010, 11:08 (vor 5041 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich habe nun noch einmal aktuell die Agentur für Arbeit an meinem Wohnort angerufen und nachgefragt.

Ich bekam zwei Antworten. Die eine bestätigte meinen Kenntnisstand wie o. beschrieben, also das Ruhen lassen bis zum Entscheid des VA. Dieses auch, weil ja der besondere Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragstellung i.d.R. gegeben ist. Was ja der Hauptgrund, vor allem aber der vorrangige und zeitlich wichtige Punkt einer Antragstellung ist.

Die andere Aussage war aber die bessere. Sie bestätigte die Aussage von Wolfgang. Man hat hier also ein Änderung zum Wohle der Betroffenen eingeführt. Man lässt nun nicht mehr wie früher die Anträge ruhen.

Also, auch bei der Agentur herrscht offenbar ein unterschiedlicher Wissensstand.

Weiter bekam ich auch von meiner Agentur für Arbeit die Aussage, dass sie bei auffälligen Krankenfehltagen wegen der Behinderung die Gleichstellung aussprechen/ zuerkennen.

So kannte ich es auch aus meiner aktiven Zeit. Damals bekam man die Gleichstellung bei ca. 25 behinderungsbedingten Krankenfehltagen in den letzten 12 Monaten.

Es zeigt aber auch, dass der persönliche Kontakt als VPSchwb zu den zuständigen Ämtern/ Stellen/ SB sehr positiv ist.

Tipp für Gleichstellungsantrag

pacodecolonia, Monday, 02.08.2010, 12:35 (vor 5041 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine detaillierte Antwort.
Kennst Du eine Aufzählung, wann der besondere Kündigungsschutz für SB jeweils nach den Anträgen für Gleichstellung, Neuanträge aber auch im Falle von Einspruch/Widerspruch greift>
Ich hab sowas mal in einem Seminar gelernt, aber meine Schulungsunterlagen sind nicht auffindbar.

LG
Paco

Tipp für Gleichstellungsantrag

hackenberger, Monday, 02.08.2010, 12:57 (vor 5041 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt – ablehnender Bescheid liegt vor – Widerspruch beziehungsweise Klage anhängig. Der besonderer Kündigungsschutz besteht nicht.
Denn keine Alternative des § 90 Absatz 2a SGB IX erfüllt, da Schwerbehinderung nicht nachgewiesen und Entscheidung getroffen.

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