Hallo Jürgen,
erstens wäre zu klären ob bei euch im Betrieb eine Betriebsvereinbarung (Bv) zu dem Thema existiert.
Zweitens wäre zu klären ob es wirklich ein BEM-gespräch oder ein simples Krankenrückkehrgespräch ist.
» bei unseren BEM Gesprächen wird der/ die betroffene KollegeIn
» von Seiten der Personalleitung eingeladen .
Dies ist i.d.R. so, denn in der Personalabteilung werden die Krankentage erfasst und somit festgestellt ob jemand unter den § 84 Abs. 2 SGB IX fällt.
» Ein Personalreferent führt dann die Gespräche und macht sich Notizen
Wenn er vom AG dazu ernannt wurde und keine BV anderes regelt scheint das i.O. zu sein.
» Ich weiß nun nicht , ob dies so richtig ist . Ich versuche seit einigen
» Monaten ein Integrationsteam zu installieren , mir fehlen nur noch ein
» Beauftragter des Arbeitgebers .
Hat m.E. nur Sinn, wenn eine Bv dazu erstellt wird und in dieser das I-Team benannt wird und die Aufgaben konkretisiert werden.
» Was ich nun fragen möchte ist , darf ein Personalrefernt die Sitzungen
» leiten , bzw an den Gesprächen teilnehmen
Ja.
» und darf ein Beauftragter des AG auch Personalrefent sein
Ja. dies ist fast überall die Regel.
» Wenn ja , worauf muss ich dann achten
Schau mal auf diese Seite http://www.schwbv.de/eingliederungs_management.html