Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen (Seminare / Fortbildung)

karli04 ⌂, Niedersachsen, Monday, 01.11.2010, 10:37 (vor 4932 Tagen)

Hallo,

ich (SBV) habe dem Arbeitgeber mit Schreiben vom 13.10.2010 mitgeteilt das ich vom 29.11. bis 03.12.2010 ein Seminar besuchen möchte. In der Mitteilung habe ich eine Frist bis zum 29.10.2010 für die Antwort gesetzt. Wie gehe ich nun am besten weiter vor, da die Frist abgelaufen und keine Antwort erfolgt ist>
Das Seminar heißt "Gesunde Arbeit - Gesunder Betrieb, Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für betriebliche Interessenvertretungen"

Vielen Dank und liebe Grüße
Karsten

--
LG
Karsten

Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen

sedov, Monday, 01.11.2010, 19:08 (vor 4931 Tagen) @ karli04

Hallo,:flower:

was hast du für eine Antwort erwartet>
Da du das Recht auf Seminare hast, musst du eigentlich den AG nur in Kenntnis setzen.
Da keine Rückmeldung erfolgte, würde ich es als genehmigt annehmen und fahren.
Gruß sedov

Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen

karli04 ⌂, Niedersachsen, Tuesday, 02.11.2010, 11:44 (vor 4930 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

inzwischen hat sich unsere Verwaltung/Präsident leider gemeldet und das Seminar nicht genehmigt. Begründung sind kosten und Dauer sowie unzureichende Darlegung der Gründe für eine Teilnahme.
Ich habe sofort mit einem ausführlich begründetem Schreiben geantwortet und darauf hingewiesen das ich die Entscheidung welches Seminar ich bei welchem Veranstalter besuche selbst entscheide. Mal sehen was kommt.
Leider habe ich immer Probleme bei Seminaren von verdi, werden grundsätzlich erstmal abgelehnt.2x ging es nur mit juristischer Hilfe von verdi, da werde ich jetzt auch wieder anrufen.
Vielen Dank

--
LG
Karsten

Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen

hackenberger, Monday, 01.11.2010, 20:03 (vor 4931 Tagen) @ karli04

Hallo Karsten,

die meisten Seminaranbieter senden mit den Unterlagen auch eine Kostenübernahmeerklärung für den AG mit. Einfach diese doch gleich mit an den AG geben. Diese erklärungen kann man von den Anbietern auch vorab erhalten.

Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen

karli04 ⌂, Niedersachsen, Tuesday, 02.11.2010, 11:54 (vor 4930 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen Dank für den Link und die Antworten

So eine Kostenübernahmeerklärung würde unsere Personalchefin niemals unterschreiben. Es gibt im nachhinein sowieso immer Ärger mit der Bezahlung der Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei verdi-Seminaren. Diese werden nie in vollem Umfang bezahlt. Angeblich ist das nach dem niedersächsichen Reisekostenrecht nicht voll erstattbar.Ich leite das dann jeweils an die Rechtsabteilung von verdi weiter.
Die klagen dann das Geld ein oder bezahlen den Rest aus eigener Tasche.
Bei Seminaren von z. B. SovD sind die Geamtkosten unter 150,-€ pro Tag. Diese werden dann voll bezahlt.

--
LG
Karsten

Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 12:22 (vor 4930 Tagen) @ karli04

Hallo Karsten,

weise den AG doch auch einmal auf folgende Entscheidung hin, sie besagt auch etwas zum Thema "Erforderlichkeit" von Schulungen.

Weiter berate einmal mit verdi ob das Verhaltend es AG hier nicht als Behinderung in der Mandatswahrnehmung gewertet und geahndet werden kann. Denn sich zu Qualifizieren gehört zu den Mandatspflichten/ Aufgaben so hat es das BAG bereits vor längerer Zeit entschieden. Nur die Art der Qualifizierung hat es offen gelassen.

Hier der Entsprechende Auszug:
Urteil: Az: BAG 6 ABR 70/82 (Auszüge)

Die Erfüllung dieser Aufgabe und die Erlangung der dafür notwendigen Fachkenntnisse sind sachlich nicht voneinander zu trennen (BAG 24, 459, 463). Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen. Diese Auffassung war bereits für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 maßgeblich (vgl. BAG 1, 158, 162; Urteil vom 22. Januar 1965 – 1 AZR 289/64 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG)


Kontextlinks:
Schwerbehindertenvertretung (Leitsätze)
Ihr Recht auf Schulung-Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung! Hier halt dann nur für uns SchwbV anstelle des § 37 BetrVG der § 96 SGB IX.

Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen

karli04 ⌂, Niedersachsen, Tuesday, 02.11.2010, 16:30 (vor 4930 Tagen) @ hackenberger

» Kontextlinks:
» Schwerbehindertenvertretung
» (Leitsätze)

» Ihr Recht auf Schulung-Wir
» unterstützen Sie bei der Durchsetzung!
Hier halt dann nur für uns
» SchwbV anstelle des § 37 BetrVG der § 96 SGB IX.

Hallo
und vielen Dank für die Infos.

Ich habe bereits mit verdi per E-Mail Kontakt aufgenommen, da ich tel. die betreffende Person nicht erreicht habe und hoffe dort die Hilfe zu bekommen die ich benötige. Vielleicht ist es ja wirklich eine Behinderung in der Mandatswahrnehmung.
Bei den letzten beiden Links bin ich allerdings sehr unsicher ob sie 1 zu 1 bei uns zutreffen. Unser Personalrat sagt immer wieder das das BetrVG und das PersVG, welches für uns gültig ist, in vielen Sachen nicht unbedingt vergleichbar sind. Nach dem PersVG hat man auch als Personalrat viel weniger Rechte höre ich immer wieder.

--
LG
Karsten

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