Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren? (Zusatzurlaub)

SBV1, Monday, 06.12.2010, 18:14 (vor 4913 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

erlaubt mir bitte eine Frage:

Eine gleichgestellte Kollegin hat im März einen Antrag auf Neufeststellung der Behinderung gestellt und jetzt GdB 50 erhalten.
Somit steht ihr auch der Zusatzurlaub zu.

Den Bescheid hat sie jedoch erst vor ein paar Tagen erhalten.

Bekommt die Kollegin jetzt den vollen Zusatzurlaub von 5 Tagen - eigentlich ja nicht. Und ist es richtig, dass der Zusatzurlaub gründsätzlich mit in das neue Jahr genommen werden darf, so wie es im Tarifvertrag mit dem Erholungsurlaub auch erlaubt ist>

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!!

Gruß
SBV1

--
Liebe Grüße
SBV1

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

hackenberger, Monday, 06.12.2010, 18:23 (vor 4913 Tagen) @ SBV1

Hallo SBV1,

zu erst einmal der Hinweis. Der GdB wird schon lange (Jahre) nicht mehr in (% Prozent) angegeben. Dieses hatte ganz wichtige und nachvollziehbare Gründe, das Thema hatten wir hier aber auch schon.

Zum Thema Zusatzurlaub und auch genau Deine Frage betreffend findest Du alles unter A-Z und auch im § 125 SGB IX und der dazu gehörigen Kommentierung.

Leider hast Du die große Bitte, welche man auch im ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." findet nicht beachtet :-( Auch hast Du nicht wie auch stets drum gebeten die Suchfunktion nicht genutzt, denn dieses Thema hatten wir auch schon.

Darum bitte erst einmal dort nachlesen.

Danke :-)

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

hackenberger, Monday, 06.12.2010, 18:25 (vor 4913 Tagen) @ SBV1

Hallo SVB1,

bitte nicht den bestehenden Beitrag mit einer weiteren Frage erweitern, wie hier mit dem nun neuen Zusatz.

PS: Wie nun SVB oder SBV>> ;-)

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

SBV1, Monday, 06.12.2010, 18:32 (vor 4913 Tagen) @ hackenberger

» Hallo SVB1,
»
» bitte nicht den bestehenden Beitrag mit einer weiteren Frage erweitern,
» wie hier mit dem nun neuen Zusatz.
»
» PS: Wie nun SVB oder SBV>> ;-)

Hallo Bernhard,

GdB habe ich geändert, Signatur auch, ebenso Zitat Gesetztestext entfernt.
Die Suchfunktion habe ich genutzt, bin aber leider nicht zurecht gekommen.

Ansonsten habe habe ich auf meine Frage leider noch keine Antwort.:-(

Ich weiß, dass der Zusatzurlaub hier nicht voll gewährt werden kann, sondern nur anteilig. Aber wie genau kann ich das berechnen>

--
Liebe Grüße
SBV1

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

hackenberger, Monday, 06.12.2010, 18:42 (vor 4913 Tagen) @ SBV1

Hallo SVB1,

unter A-Z und mit der Suchfunktion findet man eigentlich alles. Doch bei "Neuen" hier sind wir "großzügiger".

Also, wenn im März (also nach dem 01.03.) der Antrag gestellt wurde und dem Antrag ab Antragsdatum stattgegeben wurde, ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid, würde die 12_tel-Regelung ab dem Monat April angewandt.

Also volle Monate April-Dezember = 8 Monate = 8/12 von 5 Tagen bei 5-Tage-Woche. Das ergäben dann 5:12*8= 3,3333 Tage. Ergäbe 3,33 Tage Zusatzurlaub für 2010. Da der Bruchteil kleiner als 0,5 ist, erfolgt hier keine Aufrundung. Aber das Gesetz sieht keine Abrundung vor, sofern der anteilige Urlaubsanspruch weniger als einen halben Tag beträgt. Somit hat der AN auch noch 1/3 Tag Zusatzurlaub.

Da auf den Zusatzurlaub die gleichen Rechtsgrundsätze wie auf den gesetzlichen Grundurlaub Anwendung finden, kann auch dieser entsprechend übertragen werden.

Steht so auch alles im Gesetz und der Kommentierung. Hast Du keinen Kommentar>>

A-Z
Anspruch nicht für das ganze Jahr..............
Bemessung des Zusatzurlaubs....................
Geltung der allgemeinen Urlaubsgrundsätze......
Die wichtigsten allgemeinen Urlaubsgrundsätze..
Zwei Beispiele: ...............................
und
Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub:

PS: Bitte bei Antworten den Hinweistext über dem Eingabefeld bechten "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"

Sorry, wenn ich ggf. etwas viele "Hinweise" gebe, ist nicht böse gemeint. Bitte unbedingt auch für das Neue Jahr ein Quali planen und viel lesen :-)

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

SBV1, Monday, 06.12.2010, 18:48 (vor 4913 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt kann ich es nachvollziehen und beim nächsten Mal selber berechnen. :-) Danke!

Habe leider noch keinen Kommentar, werde ich in Kürze anschaffen.

--
Liebe Grüße
SBV1

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

zicko, Bayern, Monday, 13.12.2010, 09:31 (vor 4906 Tagen) @ SBV1

Hallo,

da ich ja nicht weiß, aus welchem Bundesland Du kommst und ob öD, ein kleine Anmerkung von mir zur Berechnung des Zusatzurlaubes:
In Anlehnung an die "Fürsorgerichtlinien Bayern" habe ich mit dem AG folgende Vereinbarung getroffen,
- Beginn Schwerbehinderteneigenschaft im 1. Halbjahr => voller Zusatzurlaub
- Beginn Schwerbehinderteneigenschaft im 2. Halbjahr => 12tel-Regelung.

Schöne Grüße
zicko

Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren?

SBV1, Tuesday, 04.01.2011, 17:12 (vor 4884 Tagen) @ zicko

Hallo,

bitte noch eine Frage zur Berechnung des Zusatzurlaubs.

Wieviel Urlaub stünde einem schwerbehinderten Mitarbeiter zu, wenn dieser auf 400 €-Basis an 3 Tagen die Woche arbeitet>

18 Tage Urlaub (bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18)+ 3 Tage Zusatzurlaub> Ist das richtig so> (18 Urlaubstage + 3 Tage Zusatzurlaub)

--
Liebe Grüße
SBV1

RSS-Feed dieser Diskussion