Gespräche GBR und VL (Gesamt-Konzern-SBV)

frapo, Berlin, Wednesday, 08.12.2010, 15:17 (vor 4910 Tagen)

Hallo,
ich bin neu gewählter SchwBV unf GSchwbV.
Nun finden zur Zeit Gespräche bzgl Interessenausgleich und Sozialplan zwischen GBR und VL statt.
Habe ich als GSchwbV das Recht daran teilzunehmen>

LG

Franz

--
Mit freundlichen Grüßen

Frapo

Gespräche GBR und VL

hackenberger, Wednesday, 08.12.2010, 16:41 (vor 4910 Tagen) @ frapo

Hallo Franz,

wer führt wo welche Gespräche (Ebene)> Der BR oder der GBR> Wer ist VL> Werden hier Gespräche oder Verhandlungen geführt und wer nimmt teil> Einzelne Mitglieder des BR oder GBR oder das Gremium oder eine vom Gremium eingesetze Arbeitsgruppe> Bei Ausschuß oder Arbeitsgruppe wurden diese gemäß § 28 oder § 28a BetrVG im Rahmen eines TOP auf einer Sitzung gewählt oder einfach nur besetzt>>

Gespräche GBR und VL

frapo, Berlin, Wednesday, 08.12.2010, 20:37 (vor 4910 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
es geht um die Umsetzung einer Effiziensuntersuchung.
Diesbezgl werden Verhandlungsgespräche zw. GBR und Verbandsleitung geführt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Frapo

Gespräche GBR und VL

hackenberger, Wednesday, 08.12.2010, 20:50 (vor 4910 Tagen) @ frapo

Hallo Pollmanns ,
» es geht um die Umsetzung einer Effiziensuntersuchung.
» Diesbezgl werden Verhandlungsgespräche zw. GBR und Verbandsleitung
» geführt.

Leider sind nun immer noch Frage offen.

Nämlich wer, GBR (insgesamt) oder nur einzelne GBR.Mitglieder>
oder
eine vom GBR eingesetzte Arbeitsgruppe/ Ausschuss>

Grundlage, Beschluss oder>>

Ziel der Effiziensuntersuchung>

Am Anfang Deiner Fragestellung schreibts Du "Gespräche bzgl Interessenausgleich und Sozialplan"

Was nun und was ist das beabsichtigte Ziel>>

Hinweis:
Bitte bei Antworten diesen Text über dem Eingabefeld beachten "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"

Gespräche GBR und VL

frapo, Berlin, Wednesday, 08.12.2010, 21:56 (vor 4910 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Pollmanns ,
» » es geht um die Umsetzung einer Effiziensuntersuchung.
» » Diesbezgl werden Verhandlungsgespräche zw. GBR und Verbandsleitung
» » geführt.
»
» Leider sind nun immer noch Frage offen.
»
» Nämlich wer, GBR (insgesamt) oder nur einzelne GBR.Mitglieder>
» oder
» eine vom GBR eingesetzte Arbeitsgruppe/ Ausschuss>
»
» Grundlage, Beschluss oder>>

GBR ist für mich Gesamtbetriebsrat

» Ziel der Effiziensuntersuchung>
»
Einsparungen u.a. durch Personalabbau....

» Am Anfang Deiner Fragestellung schreibts Du "Gespräche bzgl
» Interessenausgleich und Sozialplan"

eben deshalb Interessenausgleich und Sozialplan.

Wie schon mitgeteilt bin ich neugewählter SBV bzw GSVB und hatte meine erste BR-Sitzung.
Leider kann ich keine weitern Angaben machen.
Sollte die gemachten Angaben nicht ausreichen, halte ich es für das beste das Thema zu beenden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Frapo

Gespräche GBR und VL

hackenberger, Wednesday, 08.12.2010, 22:32 (vor 4910 Tagen) @ frapo

Hallo,

Du wirfst hier Dinge durch einander. Mal sprichst Du vom BR dann vom GBR, mal von SBV mal von GSBV. Auch was den Grund der Gespräche betrifft. Da muss man dann nachfragen, auch wenn es den Fragesteller ggf. dann etwas ……. ;-)

Nun antworte ich erst einmal grundsätzlich, denn es ist so schwer auf das Ganze gezielt einzugehen.

Die Aufgaben / Zuständigkeiten und damit die Rechte sind nämlich unterschiedlich, auch was die SchwbV/ GSchwbV betrifft.

Bei dem Thema "Personalabbau" ist der § 84 Abs. 1 SGB IX betroffen. Dort ist geregelt wer wann wie zu beteiligen ist.

Zu dem Thema Arbeitsgruppen/ Ausschüssen und Informationsgespräche schau Dir bitte die Antworten an von Koll. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11899#p11901]"vivian80" Thema "Verhandlungen BV Arbeitszeit"[/link]. Denn diese Antworten dort gelten grundsätzlich.

Koll. Pollmanns, wenn man mehrer Funktionen / Mandate hat, ist es auch zwingend notwendig, genau zu schreiben in welcher Funktion man hier nun die Frage stellt. Denn es gelten hier unterschiedliche Rechte/ Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (§§ 95 und 97 SGB IX). Denn auch die GSchwbV darf nicht in die Zuständigkeit der SchwbV hinein regieren wie auch umgekehrt.

Bitte aber auch die dort gegebenen Hinweise zum Thema A-Z und Suchfunktion beachten. ;-)

Nur noch den Hinweis auch an den Koll. "vivian80". Ohne konkrekte Angaben fällt es nicht leicht eine gute Antwort zu geben. Da muss man dann ggf. Nachfragen.

Gespräche GBR und VL

frapo, Berlin, Wednesday, 08.12.2010, 23:13 (vor 4910 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» Du wirfst hier Dinge durch einander. Mal sprichst Du vom BR dann vom GBR,
» mal von SBV mal von GSBV. Auch was den Grund der Gespräche betrifft. Da
» muss man dann nachfragen, auch wenn es den Fragesteller ggf. dann etwas
» ……. ;-)
»
Wo denn> Ich schreibe hier in der Rubrik Gesamt-SchwbV
Ich habe lediglich mitgeteilt das ich SBV sowie GSBV bin. Meine Frage bezieht
sich aber ganz Klar auf die Gesamt-SchwbV

» Koll. Pollmanns, wenn man mehrer Funktionen / Mandate hat, ist es auch
» zwingend notwendig, genau zu schreiben in welcher Funktion man hier nun
» die Frage stellt. Denn es gelten hier unterschiedliche Rechte/
» Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (§§ 95 und 97 SGB IX). Denn auch die
» GSchwbV darf nicht in die Zuständigkeit der SchwbV hinein regieren wie
» auch umgekehrt. ;-)
Habe ich doch, meine Frage lautete: Darf ich als Gesamt-SchbV.....
Aber gut...
Danke für Deine Antwort

--
Mit freundlichen Grüßen

Frapo

Gespräche GBR und VL

hackenberger, Wednesday, 08.12.2010, 23:45 (vor 4910 Tagen) @ frapo

Hallo Koll. Pollmanns,

"...und hatte meine erste BR-Sitzung."

Das Thema "Personalabbau, also § 84 Abs. 1 SGB IX" betrifft z.B. die SchwbV, also örtl. Ebene. Also erstmal nicht die GSchwbV.

Daher liegt hier erst einmal das Beteiligungsrecht bei der SchwbV. Die GSchwbV kann da mit der Unternehmensleitung erst einmal nur grundsätzlich Gespräche führen und z.B. Hinweise geben, dass hier der AG die SchwbV (örtl.) entsprechend zu beteiligen hat.

Weiter konnte man erst einmal als Außenstehender nichts mit dem Begriff "VL" anfangen da nicht bekannt. Nun denke ich auch weil ich einmal Deine "Herkunft" gegoogelt habe, dass es die Unternehmensleitung ist.

Dann war die Rede von "Interessenausgleich und Sozialplan" dann "Umsetzung einer Effiziensuntersuchung", also geht es wohl um möglichen Personalabbau. Das sind Themen welche den § 84 Abs. 1 SGB IX betreffen und damit die örtl. Ebenen, also SchwbV nach § 95 Abs. 2 SGB IX, nicht GSchwbV.

Der § 84 Abs. 1 SGB IX müsste auch schon vor den o.a. Gesprächen des BR erfolgen / erfolgt sein. Denn im § 84 Abs. 1 SGB IX heißt es "....(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von....betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in ...."

Also, § 84 Abs. 1 SGB IX muss vom AG bei den ersten Überlegungen zum Thema "Personalabbau" beachtet werden. Denn er hat das sehr wichtige und entscheidenden Worte "...führen können, möglichst frühzeitig .." im Gesetzestext.

Antworten auf die Grundsatzfragen "Sitzungsteilnahme und Informationsgespräche" waren hier im Forum ja schon beantwortet, konnte man also finden.

Gespräche GBR und VL

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 12.12.2010, 12:32 (vor 4906 Tagen) @ frapo

Servus Pollmanns,

» ich bin neu gewählter SchwBV unf GSchwbV.
Willkommen im Forum und Herzlichen Glückwunsch zum Mandat :flower:

» Nun finden zur Zeit Gespräche bzgl Interessenausgleich und Sozialplan
» zwischen GBR und VL statt.
Da hast du als Neuling ein Riesending (mit) zu bearbeiten.

» Habe ich als GSchwbV das Recht daran teilzunehmen>
Ja. Näheres hier: http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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