Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

Kornblume, Hessen, Monday, 17.01.2011, 07:38 (vor 4871 Tagen)

Hallo Hans -Peter, Hallo Herr Hackenberg,

Habe ein Problem und möchte hier Sicherheit haben.

Wir haben 2 Standorte und nun müßte aus den 2 SBV'en die Gesammtschwerbehindertenvertrtung gewählt werden.

Um eine Gleichheit herbei führenzu können habe ich der Kollegin angeboten, dass wir uns das Amt teilen und alle 2 Jahre wechseln, so dass das Losverfahren nicht eingesetzt werden müßte.

Nun kam ein Gegenvorschlag: Die Gegenpartei möchte ihre 3. Stellvertreterin als Gesamtschwerbehindertenvertretung einsetzten mit der Aussage, dies sei machbar.
Ich bin da anderer Meinung, da hier die Stellvertretungsregelung mißachtet wird und nach meiner Wahrnehmung (so wie ich den Gesetzestext verstehe) dies die gewählten Vertrauenspersonen begleiten sollen.
Könnt Ihr mir bitte Rechtssicherheit geben, den ich möchte keinen Fehler begehen.

Erstmal Dankeschön

Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Monday, 17.01.2011, 08:18 (vor 4870 Tagen) @ Kornblume

Hallo Kornblume,

erst einmal Willkommen hier im Forum :flower:,

bei "nur" 2 Wahlberechtigten sieht das SGB IX vor, dass diese sich einigen wer GVPSchwb und wer dort Stelli wird.

Gelingt eine Einigung nicht, entscheidet das Los (Losverfahren).

» Um eine Gleichheit herbei führen zu können habe ich der Kollegin angeboten,
» dass wir uns das Amt teilen und alle 2 Jahre wechseln, so dass das
» Losverfahren nicht eingesetzt werden müßte.
Diplomatische Idee, aber leider nicht zulässig. Auch die GSchwbV, also die GVPSchwb und die Stelli werden für die gesamte Wahlperiode, also 4 Jahre gewählt. Es ging somit nur ein Rücktritt und damit ein Ausscheiden, also endgültigen Mandatsverlust in der GSchwbV.

Fazit: In der Hälfte die Mandate tauschen geht nicht!

Das Wahlrecht (aktiv) haben die SchwbV, welches i.d.R. die die VPSchwb wahrgenommen wird, es sei sie ist verhindert. Dann nimmt das Wahlrecht der SchwbV der Stelli (richtige Vertretungsfolge hierbei zwingend beachten) war.

Gewählt werden (passiv) können alle AN welche auch zum BR im Unternehmen gewählt werden könnten.

PS: Du darfst meinen Namen gerne auch vollständig schreiben, also ihm noch ein "er" anhängen. ;-)

Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Kornblume, Hessen, Monday, 17.01.2011, 12:11 (vor 4870 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
entschuldige Bitte,war eine Verwechslung und ich war nicht konzentriert.

Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe: Nur die VP können untereinander wählen, da nur 2 VP vorhanden entweder einvernehmlich oder per Los und eine Teilung des Mandates ist nicht zulässig.
Heißt aber dann auch konkret, dass das Mandat nur im Verhinderungsfall der Mandatsträgerin die Stellvertretung (ist hier eine gegenseitige Vertretungsrolle angedacht>)wahr nehmen kann.

Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Monday, 17.01.2011, 12:57 (vor 4870 Tagen) @ Kornblume

Hallo Kornblume,

» entschuldige Bitte,war eine Verwechslung und ich war nicht konzentriert.
Ja, klar :-)

» Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe: Nur die VP können untereinander
» wählen, da nur 2 VP vorhanden entweder einvernehmlich oder per Los und
» eine Teilung des Mandates ist nicht zulässig.
Richtig! So ist es!

» Heißt aber dann auch konkret, dass das Mandat nur im Verhinderungsfall der
» Mandatsträgerin die Stellvertretung (ist hier eine gegenseitige
» Vertretungsrolle angedacht>)wahr nehmen kann.
Im Verhinderungsfall auch hier wie örtl. nimmt die gewählte Stellvertretung das Mandat wahr.
Bedeutet, ihr müsst euch auch betreffend der Stelli einigen oder ihr schlagt jeder 1 vor und lost. Ihr müsst euch auch über die Anzahl der Stelli und deren Reihenfolge einigen. Ihr müsst also auch Stelli wählen. Es geht nicht, dass einer beide Mandate macht. Ihr könntet euch aber verständigen, dass eine VPSchwb die GVPSchwb macht und der anderr VPSchwb den Stelli.

Also, entweder jeweils einigen oder zwingend losen. Streichholzziehen als Losentscheid geht übrigens nicht. Wenn dann am einfachsten 2 gleiche Zettel in ein Behältnis und so ziehen, dass kein Einblick dabei möglich ist.

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