Einige Fragen zur Ausführung des Amts der SBV (Allgemeines)

kaffeetrinker, Bremen, Friday, 27.05.2011, 08:36 (vor 4722 Tagen)

Hallo aus Bremen,

vielen Dank ersteinmal für diese Seite, nachdem die Wahl ausgerufen wurde, habe ich diese Seite als erstes gefunden und mich nach durchsicht, entschlossen mich aufzustellen.

Nachdem nach langer Zeit ohne Schwerbehindertenvertretung, diese in unserem Betrieb nun gewählt wurde, habe ich einige Fragen.

Also ich wurde im April gewählt und habe die Schulung Teil 1 im Juni.
Erst dann kann ich natürlich das Amt voll ausüben.

Nun ist es bei uns so, das noch sehr viel Luft nach oben ist, die Quote liegt bei nicht mal 1% an Schwerbehinderten Mitarbeitern.
Wir sind ein Betrieb mit knapp 1600 MA und zur Zeit nur 13 Schwerbehinderte.

Wie stelle ich es am besten und schlausten an, der GF nun die Einstellung von Schwerbehinderten Menschen schmackhaft zu machen>
Bisher scheint man sich da nicht mit beschäftigt zu haben, auch würde ich ganz gerne für die Zukunft den Satz in Stellenausschreibungen aufnehmen lassen, das bei gleicher Eignung, Schwerbehinderte Menschen den Vorzug bekommen.

Habe ich das Recht dazu, dies von der GF zu fordern> Muss dies dann vom BR beschlossen werden, oder ist das meine freie Entscheidung>

Dann stellt sich mir die Frage bei diesen Satz "Beratende Teilnahme an allen Sitzungen des BR / PR und deren Ausschüsse".

Gilt das für wirklich alle Ausschüsse,also auch z.B Wirtschaftsausschuss oder Provisionausschüsse> Was bedeutet, beratende Teilnahme genau> Darf ich nur was sagen, oder habe ich auch ein Wörtchen mitzureden>

Bisher meint der BR, das ich ausschliesslich was bei der monatlichen Betriebsratsitzung zu suchen habe und werde nicht zu den oben genanten Ausschüssen eingeladen.

Was verstehe ich unter "Teilnahmerecht an den regelmäßigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber (Monats-/ Vierteljahresgespräche)"

Ist damit das Gespräch mit dem BR und der GF gemeint, oder wird damit gemeint, das die SBV alleine mit der GF spricht>

Zu guter letzt noch die Einflussnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des BR. Heisst das ich kann z.B sagen ich möchte ganz gerne über XY sprechen und abstimmen lassen und der BR Stimmt anschliessend darüber ab und es kann beschlossen werden, oder es darf nur drüber diskutiert werden>

So das soll es ersteinmal gewesen sein, obwohl ich noch mehr Fragen hätte.

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX

Einige Fragen zur Ausführung des Amts der SBV

hackenberger, Friday, 27.05.2011, 08:58 (vor 4722 Tagen) @ kaffeetrinker

Hallo kaffeetrinker,

nun einmal "Kaffetasse" auf die Seite stellen und lesen. ;-)

Unter A-Z und in Forumsbeiträgen findest Du wohl auf alle Fragen Antworten. Die hier zum einlesen notwenige Zeit "in Maßen" ist Mandatszeit.

Auch unbedingt einmal die wichstigsten §§ im SGB IX und die Kommentierung hierzu lesen. Dass wären für Dich hier die §§ 95, 96 und 81 Abs. 4 SGB IX.

Sollten dann noch Fragen gegeben sein, was wohl sein wird einfach nochmals melden.

Ganz kurz die einen Antwort, das Teilnahmerecht besteht uneingeschränkt an ALLEN Gremiensitzungen also auch Ausschüssen des BR oder PR. Leider fehlt diese sehr wichtige Aussage noch in Deinem Profil. Was kommt zur Anwendung BetrVG oder PersVG (bei PersVG Bund oder Land).

Kontextlinks:
• Sitzungsteilnahme
• Kommentierungen zum SGB IX
• Teilnahmerechte einer SchwbV
• Fachlexikon Behinderung & Beruf
• BAG: Teilnahme am Wirtschaftsausschuss

Einige Fragen zur Ausführung des Amts der SBV

ingo, Bremen, Thursday, 28.07.2011, 20:57 (vor 4660 Tagen) @ kaffeetrinker

:-P Hallo Kaffeetrinker!!!

Würde mich freuen mit dir zusammen zu arbeiten.
Bin die SBV in Bremen mit 2100 Mitarbeitern, 172 SB/GL, ca48 Anträge auf SB am Laufen.

Kannst jederzeit einmal mit mir Kontakt aufnehmen!:-D
Gruß
Strabfahrer

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