Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Thursday, 08.12.2011, 09:49 (vor 4556 Tagen)

Hallo,hier meldet sich der Maulwurf,
Mitarbeiterin hat am 18.11.2011 einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt.
Mit Bescheid vom 2.12.2011 wurde ein GdB von 80 festgestellt.
Erhält sie für 2011 den vollen Zusatzurlaub oder wird er gezwölftelt>
Außerdem interressiert mich noch die Frage, ob sie auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken kann, Merkzeichen G oder aG liegt nicht vor.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Der Maulwurf wünscht allen Forumsmitgliedern eine ruhige besinnliche Weihnachtszeit und für 2012 Gesundheit und Erfolg.

Zusatzurlaub

hackenberger, Thursday, 08.12.2011, 10:12 (vor 4556 Tagen) @ maulwurf

Hallo,

schade :-(

Die Antworten auf Deine Fragen findet man wenn man, unsere steten Hinweise und Bitten beachtet,unter A-Z (Parken... und Zusatzurlaub, § 125) und auch in vielen Forumsbeiträgen der Kategorie "[link=http://www.schwbv.de/forum/board.php>category=14]Zusatzurlaub[/link]".

Das Thema Zusatzurlaub ist auch im SGB IX und Kommentaren sowie im Internet klar und verständlich beschrieben. :-(

Also bitte erst einmal dort nachlesen. Ich denke dann gibt es keine Fragen mehr.

Kontextlink:
[link=http://www.haufe.de/newsDetails>newsID=1323362557.08&d_start:int=6&topic=Recht&topicView=Recht]Zusatzurlaub: Einzelfragen[/link]

Zusatzurlaub

Wonnchen, Niedersachsen, Tuesday, 20.12.2011, 16:34 (vor 4544 Tagen) @ maulwurf

» Mit Bescheid vom 2.12.2011 wurde ein GdB von 80 festgestellt.
» Erhält sie für 2011 den vollen Zusatzurlaub oder wird er gezwölftelt>

Hi.
Die Kollegin erhält nur anteilsmäßig den Zusatzurlaub für 2011. Für 2012 erhält sie den vollen Anspruch. Da kommt es darauf an, welche Regelung Ihr im Betrieb habt. Gibt es bei Euch eine 5 oder 7 Tage Woche> Bei einer 7 Tage Woche, erhält sich 7 zusätzliche Tage, ansonsten 5.
LG
Yvonne

PS: hätt dir ne p.N. geschickt, hast du aber nicht freigeschaltet

--
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard v. Weizsäcker

Zusatzurlaub

hackenberger, Tuesday, 20.12.2011, 16:44 (vor 4544 Tagen) @ Wonnchen

Hallo,

> Mit Bescheid vom 2.12.2011 wurde ein GdB von 80 festgestellt
Ob hier überhaupt für 2011 ein Anspruch auf Zusatzurlaub besteht, kann von uns KEINER ohne genaue Kenntnis des Feststellungsbescheides sagen.

Denn ein Teilanspruch bestünde nur wenn die Feststellung ab Antragsdatum erfolgt ist. Denn nur dann gäbe es volle Monate im Jahr 2011. Denn der 02.12. ist kein voller Monat.

Das ergibt sich aber auch alles aus den Seiten/Links auf welche ich oben verwiesen habe.

Yvonne
> Gibt es bei Euch eine 5 oder 7 Tage Woche> Bei einer 7 Tage Woche, erhält
> sich 7 zusätzliche Tage, ansonsten 5.
Dieses Aussage als letzter Satz ist zu mindest für Neue sehr irreführend. Denn 5 oder gar 7 Tage erhält sie nicht. Es gibt diese Tage auch nicht grundsätzlich wenn im Betrieb die 5 oder 7 Tage Woche besteht. Denn es kommt immer auf die Anzahl der Arbeitstage der/des jeweiligen AN an.

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