geplante DV (Umgang mit BR / PR)

Trick27, Brandenburg, Thursday, 26.04.2012, 20:16 (vor 4401 Tagen)

Hallo!!

Bei uns wird in den nächsten Tagen eine eigene (vorher gilt die der vorstehenden Behörde)Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit eingeführt. Leider ist es so, dass es geplant ist die Möglichkeit früher anzufangen mit der Arbeit zeitlich einzuschränken (bis dato kann man ab 06 Uhr anfangen. Neu soll es aber erst um 07 Uhr möglich sein.) Nun ist es aber so, dass ich eine sMA habe, die früh um 6 Uhr zur Arbeit gebracht wird (von Ihrem Ehemann, der danach zur Arbeit fährt), weil Sie eine sehr schlechte Sehkraft und eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen hat.

Wie kann ich am besten Agumentieren, dass es bei der jetztigen Öffnungszeit bleibt>>

Es sei noch angemerkt, dass die Behörde sich das Haus mit einer anderen Behörde teilt und diese weiter um 06: Uhr anfangen dürfen. Die MA gehören ALLE der gleichen Behörde als AG an, Sie sind nur seit 2005 an die neue Behörde "ausgeliehen".

Der PR, ist der der gleichen Auffassung wie der Leider der neuen Behörde, dass um 07 Uhr ok sei. Das der PR dem AG in jeglicher Art in den Ars.... kriecht habe ich schon mitbekommen und die belange der MA völlig ignoriert.

Was kann ich tun>> Kann ich überhaupt was tun>>

Meine Grundschulung der SBV war nicht so befriedigend und daher bin ich etwas ratlos :(

--
Tschüß

Trick27

geplante DV

hackenberger, Thursday, 26.04.2012, 20:23 (vor 4401 Tagen) @ Trick27

Hallo!!


» Wie kann ich am besten Agumentieren, dass es bei der jetztigen Öffnungszeit
» bleibt>>
Eben genau mit diesem Argument!

» Was kann ich tun>> Kann ich überhaupt was tun>>
Nur versuchen zu überzeugen und ggf. im Rahme der Beteiligung in der Sitzung die Möglichkeiten des § 95 Abs. 4 SGB IX nutzen.

Auch solltest Du genau mit diesen Argumenten den BA-Schwb § 98 SGB IX einbinden. Denn auch der ist hier in der Pflicht! Er möge doch bitte einmal seine Aufgaben und Pflichten im SGB IX § 98 nachlesen und umsetzen.

geplante DV

Trick27, Brandenburg, Thursday, 26.04.2012, 20:48 (vor 4401 Tagen) @ hackenberger

»
» Auch solltest Du genau mit diesen Argumenten den BA-Schwb § 98 SGB IX
» einbinden. Denn auch der ist hier in der Pflicht! Er möge doch bitte einmal
» seine Aufgaben und Pflichten im SGB IX § 98 nachlesen und umsetzen.

Hier ist ja das nächste Problem! Er hat sich völlig aus der Verantwortung genommen und gemeint (nach der Wahl). Das ich für alles verantwortlich sei und somit stehe ich alleine da:(

Die nächste Frage wäre. Da ich hier mit dem PR verhandeln muss, stellt sich für mich die Frage inwiefern ich der PR Auskunft über die Beeinträchtigung des MA geben muss> Das Sie selber wissen wer SB ist ist klar aber über die Erkrankung wissen Sie nichts. Denke das dies denen auch nicht zu interessieren hat oder sehe ich das falsch>

--
Tschüß

Trick27

geplante DV

hackenberger, Thursday, 26.04.2012, 21:03 (vor 4401 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick27,

» Hier ist ja das nächste Problem! Er hat sich völlig aus der Verantwortung
» genommen und gemeint (nach der Wahl). Das ich für alles verantwortlich sei
» und somit stehe ich alleine da:(
Das Thema hatten wir auch schon hier, denn das SGB IX sieht für solche Fälle auch die Möglichkeiten von OWI gem. § 156 SGB IX vor.

Hier nochmals ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 98 SGB IX, Rn 22
Ein Verstoß des Beauftragten gegen die ihm obliegenden Pflichten kann ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beauftragte des Arbeitgebers als Personalleiter selbstständig Einstellungen und Entlassungen vornehmen darf. Als mögliche Bußgeldtatbestände nach § 156 SGB IX kommen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung namentlich in Betracht (vgl. GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 42):

Dieses einmal dem BA-Schwb zur Kenntnis bringen und ggf. handeln.

» Die nächste Frage wäre. Da ich hier mit dem PR verhandeln muss, stellt sich
» für mich die Frage inwiefern ich der PR Auskunft über die Beeinträchtigung
» des MA geben muss> Das Sie selber wissen wer SB ist ist klar aber über die
» Erkrankung wissen Sie nichts. Denke das dies denen auch nicht zu
» interessieren hat oder sehe ich das falsch>
Über die betrieblichen Notwendigkeiten aus Gründen der Behinderung darf man mit dem BR/PR reden. Auch weil auch diese dem Datenschutz unterliegen, also diesen beachten müssen.

Es geht ja hier dann auch nicht um die Gründe der Behinderungen, sonder die Auswirkungen auf die Arbeit. Diese muss der BR/PR auch kennen, weil ja auch diese diese in ihren Entscheidungen beachten müssen.

PS: Vielleicht sollte man aber auch einfach einmal mit dem AG reden ob man nicht für diesen einen Betroffenen aus nachvollziehbaren Gründen eine Ausnahme von der generellen Regelung finden kann.

geplante DV

Trick27, Brandenburg, Thursday, 26.04.2012, 21:18 (vor 4401 Tagen) @ hackenberger

» Das Thema hatten wir auch schon hier, denn das SGB IX sieht für solche
» Fälle auch die Möglichkeiten von OWI gem. § 156 SGB IX vor.
»
» Hier nochmals ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 98 SGB IX, Rn 22
» Ein Verstoß des Beauftragten gegen die ihm obliegenden Pflichten kann ggf.
» als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn
» der Beauftragte des Arbeitgebers als Personalleiter selbstständig
» Einstellungen und Entlassungen vornehmen darf. Als mögliche
» Bußgeldtatbestände nach § 156 SGB IX kommen bei vorsätzlicher oder
» fahrlässiger Begehung namentlich in Betracht (vgl. GK-SGB IX / Schimanski
» Rdnr. 42):
»
» Dieses einmal dem BA-Schwb zur Kenntnis bringen und ggf. handeln.

Nicht das wir uns hier falsch verstehen. Mein Vorgänger ist kein Beauftragter vom AG. Er ist auch gewählter SBV der anderen Behörde. Die andere Behörde hat eine GSBV aber nicht unsere Behörde (soll zwar erfolgen aber da rühert sich nichts).

»
» PS: Vielleicht sollte man aber auch einfach einmal mit dem AG reden ob man
» nicht für diesen einen Betroffenen aus nachvollziehbaren Gründen eine
» Ausnahme von der generellen Regelung finden kann.

Zum Glück hat er angedeutet ggf. Ausnahmeregelungen einzuführen:/

Danke Dir!!! Zum Glück gibt es die Seite hier.

--
Tschüß

Trick27

geplante DV

hackenberger, Thursday, 26.04.2012, 21:32 (vor 4401 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick27,

ich habe nicht von Deinem Vorgänger gesprochen, sondern vom BA-Schwb § 98 SGB IX.

geplante DV

Trick27, Brandenburg, Thursday, 26.04.2012, 21:37 (vor 4401 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Trick27,
»
» ich habe nicht von Deinem Vorgänger gesprochen, sondern vom BA-Schwb § 98
» SGB IX.

Da bin ich bin mir ziemlich sicher das wir keinen haben.

--
Tschüß

Trick27

geplante DV

hackenberger, Thursday, 26.04.2012, 21:55 (vor 4401 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick27,

» Da bin ich bin mir ziemlich sicher das wir keinen haben.
Aber § 98 SGB IX ist bekannt und wie setzt Du diesen um> Denn es ist doch auch wohl Dir bekannt, dass es eine Pflicht zur Bestellung gibt! Dir ist doch auch bekannt, dass u.a. auch der SchwbV dieser vom AG benannt werden muss. Also hast Du mal nachgehakt> Wenn NEIN, warum nicht>


Denn der BA-Schwb hat ja Augaben die wahrgenommen werden müssen. Ernennt der AG keinen, so ist er der der hier dann in dieser Funktion handeln muss.

Kontextslink:
Der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

PS: war doch auch schin hier Thema und war doch bestimmt auch Thema eines Seminars.

geplante DV

Trick27, Brandenburg, Friday, 27.04.2012, 10:11 (vor 4400 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen Bernhard!!


» PS: war doch auch schin hier Thema und war doch bestimmt auch Thema eines
» Seminars.

Da muss ich dich leider Enttäuschen, dieses Tema wurde nicht angesprochen :( Hatte ja gesagt, das ich nicht ganz zufrieden mit der Schulung war (vom Inhalt her). Die Dozentin war nett und das Umfeld war ok aber von mir gestellte Fragen konnten nicht beantwortet werden.

Aber um noch einmal auf deine Frage zurückzukommen. Habe mir das jetzt mit dem BA durchgelesen und ich bin mir sicher das es so einen nicht gibt. Werde aber Montag mal in der Hauptbehörde nachfragen.

--
Tschüß

Trick27

geplante DV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 29.04.2012, 13:07 (vor 4398 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick,

» Leider ist es so, dass es geplant ist die Möglichkeit früher
» anzufangen mit der Arbeit zeitlich einzuschränken (bis dato kann man ab 06
» Uhr anfangen. Neu soll es aber erst um 07 Uhr möglich sein.) Nun ist es
» aber so, dass ich eine sMA habe, die früh um 6 Uhr zur Arbeit gebracht wird
» (von Ihrem Ehemann, der danach zur Arbeit fährt), weil Sie eine sehr
» schlechte Sehkraft und eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen hat.
»
» Wie kann ich am besten Agumentieren, dass es bei der jetztigen Öffnungszeit
» bleibt>>
Du kannst hier den § 81 Abs. 4 Zi 4 SGB IX anführen!
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen.

Bei spezifischen Behinderungen (z. B. Anfallskranke, Epileptiker, Gehörlose, Blinde, aber auch Menschen mit erheblich eingeschränkter körperlicher Belastungsfähigkeit) kann eine Umgestaltung von Arbeitsabläufen notwendig werden. Dies kann etwa dann verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer nur noch einen Teil der geschuldeten Arbeitsleistung erbringen kann. Dann muss der Arbeitgeber die Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen durch eine andere Verteilung der Arbeiten sichern.

» Was kann ich tun>> Kann ich überhaupt was tun>>
Ja, du kannst was tun.
1. Den Dienstherrn auf den § 81 SGB IX hinweisen.
2. Die Kollegin darauf hinweisen, dass sie u.U. einen einklagbaren Anspruch (§ 81 Abs. 4 Satz 1) darauf hat. Aber nur dann, wenn wirklich nur behinderungsbedingte Gründe die Ursache sind.

» Meine Grundschulung der SBV war nicht so befriedigend und daher bin ich
» etwas ratlos
So ist es leider manchmal. Billig ist nicht gleich gut :-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

geplante DV

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 29.04.2012, 16:47 (vor 4398 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Trick,

im Übrigen solllte mE eigentlich Deinem AG und auch Dir als SBV klar sein, daß hier "Schwierigkeiten" im Arbeitsverhältnis vorliegen, die die Einschaltung des Integrationsamtes gem. § 84 Abs. 1 SGB IX ebenfalls rechtfertigen

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&Tschüß

Wolfgang

geplante DV

hackenberger, Sunday, 29.04.2012, 17:18 (vor 4398 Tagen) @ Trick27

Hallo,

man sollte auch einmal überlegen einen Antrag auf Leistungen der SchwbAV "Leistungen zur Teilhabe...." zu stellen. Hier für einen Fahrdienst für den Weg von und zur Arbeit.

Leistungsträger wäre dann wohl die DRV, doch man kann auch einfach den Antrag beim IA stellen. Das muss dann innerhalb von 2 Wochen die Zuständigkeit prüfen.

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