Integrationsteam ohne BR??? (BEM)

Diana, Erfurt, Wednesday, 23.05.2012, 13:48 (vor 4382 Tagen)

Hallo,

bei uns wurden jetzt einige Kollegen angeschrieben, die länger als 6 Wochen krank waren, ob sie am BEM teilnehmen möchten. In dem Schreiben wurden 5 oder 6 Mitarbeiter aus der Personalabteilung genannt, welche das Integrationsteam bilden. Der BR bekommt lediglich eine Namensliste derer, die angeschrieben werden.
Meiner Meinung nach gehört der BR als erstes in dieses Integrationsteam. und ich als SBV sollte auch die Namen derer bekommen, welche über 6 Wochen fehlen, da sie ja von Behinderung bedroht sein könnten.
Mein BR ist nicht meiner Meinung, dass er ins Integrationsteam gehört. Er meint, er hat erst das Recht dort im Team zu sein, wenn wir das in einer Betriebsvereinbarung verankern. Selbst der Rechtsanwalt meiner Firma meint, dass der BR im Team ist.
Wie soll ich meinen BR die Augen öffnen. Egal was ich sage, er hört nich auf mich. Andererseits ist es ja gut, wenn er nicht mit im Boot ist, somit wäre dann ja auch eine krankheitsbedingte Kündigung der Mitarbeiter nichtig, oder>

Liebe Grüße

PS. wir haben im Juni eh eine Klausur die sich mit dem Thema beschäftigt. spätestens dann wird der BR mir hoffentlich glauben.

Integrationsteam ohne BR???

Pia, Wednesday, 23.05.2012, 16:34 (vor 4382 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

schau mal hier und im SGB IX nach. Das kannst du dann dem BR weitergeben.

Viele Grüße

Pia

Integrationsteam ohne BR???

hackenberger, Wednesday, 23.05.2012, 16:45 (vor 4382 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

schaue auch einmal alles unter A-Z zum Thema BEM an!

Auch diesen Beitrag:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Das geht alle Arbeitnehmer an!

Dort findest Du u.a.
Integrationsteam
Eine wichtige Voraussetzung für die Einrichtung eines BEM sind die Bildung von Integrationsteams. Diesen Integrationsteams sollten Vertreter/ Vertreterinnen des Arbeitgebers, des Betriebs- oder Personalrates und die Schwerbehindertenvertretung als ständige Mitglieder angehören und je nach Fall externer Sachverstand hinzugezogen werden. Hierin besteht im Schrifttum zum § 84 Abs. 2 SGB IX weitgehende Einigkeit. Dieses Integrationsteam könnte das eigentliche BEM entwickeln.

Weiter wäre eine BV zum Thema auch sinnvoll, damit es eine einheitliche Regelung über den möglichen Ablauf gibt und es dort eben nicht nach Nasenfaktor geht. Der BR kann diese auch notfalls per Einigungsstelle erzwingen, da es ein Thema der erzingbaren Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 BetrVG ist.

Die SchwbV kann es ggf. auch für Schwerbehinderte und Gleichgestellte in der IntV § 83 SGB IX regeln.

Integrationsteam ohne BR???

Diana, Erfurt, Wednesday, 27.06.2012, 13:34 (vor 4347 Tagen) @ hackenberger

Diesen Integrationsteams sollten Vertreter/
» Vertreterinnen des Arbeitgebers, des Betriebs- oder Personalrates und die
» Schwerbehindertenvertretung als ständige Mitglieder angehören und je nach
» Fall externer Sachverstand hinzugezogen werden.

ja also der BR ist jetzt doch mit im Boot. Trotzdem hängt er sich an dem Wort "sollte" auf. Soll heisst ja nicht MUSS...

Integrationsteam ohne BR???

hackenberger, Wednesday, 27.06.2012, 15:35 (vor 4347 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» ja also der BR ist jetzt doch mit im Boot. Trotzdem hängt er sich an dem
» Wort "sollte" auf. Soll heisst ja nicht MUSS...
1. Der BR sollte/ müsste sich seinen Pflichten gem. BetrVG; hier Arbeits- und Gesundheitsschutz bekannt/bewusst sein.
2. grundsätzlich bedeutet im Arbeitsrecht "SOLL" stets "MUSS", es sei es gibt triftige Gründe dagegen, so auch die Arbeitsgerichte in ihren Rechtssprechungen. Auch gibt es nicht nur den § 84 Abs. 2 SGB IX sondern auch den § 80 BetrVG.

Integrationsteam /BEM ist, was auch inzwischen JEDEM BR bekannt sein sollte/müsste, kein ausschließliches Thema der Schwerbehinderten und der SchwbV, sondern ein Thema was ALLE Beschäftigten und damit auch den BR betrifft.

Wenn aber der BR sich hier doch ausschließt, was ja unverständlich ist, kann man dann das Thema ja einfach einmal kritisch bei der nächsten Betriebsversammlung ansprechen. Also, als SchwbV kann/darf man sich lt. SGB IX nur für die Schwerbehinderten/Gleichgestellten einsetzen, leider nicht für die vielen sonstigen Beschäftigten. Daher wäre es bedauerlich, dass der BR sich hier ausnimmt.


PS: mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)

Integrationsteam ohne BR???

Doris, Monday, 02.07.2012, 20:22 (vor 4342 Tagen) @ Diana

» ... und ich als SBV sollte auch die Namen derer bekommen, welche über 6 Wochen fehlen, da sie ja von Behinderung bedroht sein könnten.

Hallo Diana,

diese Begründung ist so nicht ganz richtig, da es in § 84 Abs. 2 SGB IX nicht den Begriff "von Behinderung bedroht" gibt. Die SBV hat nur gesetzliches Informationsrecht bei schwerbehinderten und gleichgestellen behinderten Beschäftigten, nicht aber bei behinderten Beschäftigten ohne Gleichstellung.

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Viele Grüße
Doris

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