Was bewirkt dier Gleichstellung ??? (Gleichstellung)

Uwe Brönstrup @, 49201 Dissen, Monday, 12.09.2005, 16:21 (vor 6808 Tagen)

Hallo.
Einem Bekannten ist nahegelegt ( BA ) worden einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen.
Wird damit nicht die grundsätzliche Einstellungsbereitschaft, seitens eines Arbeitgebers gefährdet >>>>
Kann dieser Gleichstellungszustand rückgängig gemacht werden, oder gilt der Mensch dann bis an Ende seiner Tage als Schwertsbehindert >>>>
Das sind sicherlich berechtige Fragen die mann erst klären sollte.
Wer kann mit kompetenten Rat geben >>>>>
Danke im Voraus.
UB

Was bewirkt dier Gleichstellung ???

hackenberger, Monday, 12.09.2005, 18:30 (vor 6808 Tagen) @ Uwe Brönstrup

Hallo Uwe,

eine Gleichstellung "sollte" die Einstellung nicht gefährdet werden. Eigentlich "sollte" das Gegenteil erreicht werden. Du siehst aber ich schreibe bewußt "sollte". Bei einer Gleichstellung/Behinderung kann der AG durchaus besonder Förderungen (Mittel) bei einer Einstellung erhalten.

Weiter kann man zum einen eine Gleichstellung schon bei einer Beantragung auf bestimmte Sachverhalte, hier z.B. nur für die Einstellung befristen/beantragen weiter hat man jederzeit das Recht wie auch bei einer Behinderung auf eine zuerkannte Gleichstellung wieder zu verzichten (zurückgeben). Hier verhält es sich so wie bei einer Schwerbehinderung, auch hier kann man diese Anerkennung wieder ablegen (zurückgeben).

Ich habe noch folgenden Hinweis bekommen, welchen ich nicht verschweigen möchte:

Zurückgegebener Schwerbehindertenausweis:
Jemand ist kraft gesetzlicher Definition weiterhin schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX, auch wenn er den Schwerbehindertenausweis bzw. den Feststellungsbescheid zurückgibt oder die sonstigen Nachweise nach § 69 Abs. 2 SGB IX, da alle diese Nachweise rechtlich nur deklaratorisch und nicht konstitutive Bedeutung haben.

Was bewirkt die Gleichstellung ???

Wolfgang E., Monday, 12.09.2005, 21:36 (vor 6808 Tagen) @ Uwe Brönstrup

Für Arbeitgeber kann es finanziell höchst lukrativ sein, Gleichgestellte zu beschäftigen, da Arbeitgeber dadurch pro gleichgestellten Mitarbeiter bis zu 260 Euro monatlich sparen können und gleichgestellten behinderten Menschen regelmäßig kein Zusatzurlaub zusteht (§ 68 Abs. 3 SGB IX).

NB: Gleichstellungen gibt es jetzt auch für behinderte Jugendliche während der Beurfsausbildung nach § 68 Abs. 4 SGB IX bei einem GdB von unter 30. Näheres dazu hier...

Was bewirkt die Gleichstellung ???

Jens, Tuesday, 18.10.2005, 15:30 (vor 6772 Tagen) @ Wolfgang E.

» Für Arbeitgeber kann es finanziell höchst lukrativ sein,
» Gleichgestellte zu
» beschäftigen, da Arbeitgeber dadurch pro gleichgestellten Mitarbeiter bis
» zu 260 Euro monatlich sparen können und gleichgestellten
» behinderten Menschen regelmäßig kein Zusatzurlaub zusteht (§ 68 Abs. 3 SGB
» IX).
»
» NB: Gleichstellungen gibt es jetzt auch für behinderte Jugendliche während
» der Beurfsausbildung nach
» §
» 68 Abs. 4
SGB IX bei einem GdB von unter 30. Näheres dazu
» hier...

Das mit den behinderten Jugendlichen finde ich sehr sozial. Einfach gut!!!:-)

RSS-Feed dieser Diskussion