Grundfreistellung (Freistellung)

Peter Molter @, Kaiserslautern, Thursday, 15.09.2005, 15:25 (vor 6806 Tagen)

Hallo,
jetzt muss ich doch mal fragen! In mehreren Threads ist von einer Grundfreistellung fuer die SchwBV von 6 Std. die Rede. Wo kann ich hier eine gesetzliche Grundlage dazu finden>

MfG
Peter Molter

Grundfreistellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 15.09.2005, 15:55 (vor 6806 Tagen) @ Peter Molter

Hallo Peter,

die genannten 6 Stunden beziehen sich auf Regelungen in einigen Großbetrieben. Diese sind so gut (gewerkschaftlich) organisiert, dass die Gewerkschaft mit den Unternehmen Verträge aushandeln konnte.

Dies bedeutet aber nicht, dass dies bei dir nicht möglich ist.
Genaueres unter: http://www.schwbv.de/freistellung.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Grundfreistellung

Peter Molter @, Kaiserslautern, Friday, 16.09.2005, 08:01 (vor 6806 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter
Danke fuer die Antwort! Ich meinte mal gehoert zu haben, dass es darueber ein
Richtline der Laender oder so was aehnliches gibt.

Unser Betrieb hat ca. 300 Mitarbeiter davon sind 10 Schwerbehindert und 3 Gleichgestellt. Koennte ich hier eine Grundfreistellung durchsetzen>
Wahrscheinlich geht das nur wenn ich ein genaues Tagebuch fuehre.:-|

Peter

NRW-Richtlinie zur Freistellung von Vertrauenspersonen

Wolfgang E., Saturday, 21.07.2007, 19:07 (vor 6132 Tagen) @ Peter Molter

» Ich meinte mal gehört zu haben, dass es darüber eine Richtline der Länder gibt...

Eine „Richtlinie“ zur Freistellung von Vertrauenspersonen gibt’s beispielsweise in NRW für den Öffentlichen Dienst. In der Anlage 1 zu Nr. 16.2 der Richtlinien zum SGB IX ist geregelt, dass örtliche Vertrauenspersonen eine prozentuale Grundfreistellung von 10 %, Bezirks-Vertrauenspersonen eine Grundfreistellung von 30 % und Haupt-Vertrauenspersonen eine Grundfreistellung von 100 % der Arbeitszeit erhalten.

Zusätzlich zu dieser Grundfreistellung von 10 % erhält die Vertrauensperson auf Ortsebene einen Freistellungszuschlag von ½ Prozent pro schwerbehinderten Beschäftigten für deren individuelle Betreuung in der Dienststelle.

Kontextlink:
SBV-Aufgaben, Rechte & Pflichten

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