Änderung der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber ! (Kündigung)

M.K.N.K. @, Thursday, 13.10.2005, 18:18 (vor 6779 Tagen)

guten Tag

Ich habe von meinem Chef ein schreiben bekommen welches ich unterschreiben soll !

es geht darin um die änderung der kündigungsfrist !

bislang (lt. Arbeitsvertrag) : 30 Tage zum Quartalsende

Jetzt soll ich unterschreiben das er mich 30 Tage zum Monatsende Kündigen kann !

Kann er das von mir verlangen >

jetzt ist es so das ich einen Grad der Behinderung von 100 und ein MdE von 80 habe !

Wenn ich diese Vertragsänderung unterschreibe, ist diese dann Rechtskräftig weil ich einem besonderem Kündigungsschutz unterliege >

Wenn ich mit meiner unterschrift auf die gesetzliche kündigungsfrist verzichte kann mir das das Arbeitsamt 2 Monate Arbeitslosengeld streitig machen >
Kann mein Chef mich denn so einfach kündigen >

Weitere Angaben zu meiner Person :

Meine Behinderung ist auf dem Weg zur Schule passiert, somit eine BG (GUV Düsseldorf) sache.
allerdings zahlt die BG seit beendigung der Lehre keine zuschüsse zu meinem gehalt mehr !

Ich hoffe das wichtigste habe gesagt !


Mich würde es sehr freuen hier schnell einen guten rat zu bekommen da mein Chef dieses besagte schreiben diese woche zurück haben möchte !

Ich danke dem Team schonmal im vorraus !!!


gruss
MKNK

Änderung der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber !

hackenberger, Thursday, 13.10.2005, 19:34 (vor 6779 Tagen) @ M.K.N.K.

Hallo,

Nein, auf keinen Fall unterschreiben.

Es wäre eine massive Verschlechterung für Dich.

Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine (rechtlich) Änderungskündigung. Hier müsste der AG vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Würdest Du unterschreiben hätte die Vertragsänderung aber Rechtskraft.

Ich hoffe einmal Du bist entweder in einer Gewerkschaft oder hast eine private Rechtsschutzversicherung welche Arbeitsrecht abdeckt. Es könnte sein, dass der AG ggf. versucht bei Weigerung der Unterschrift was dein recht ist eine ordentliche Kündigung nachzuschieben, diese würde aber vor einem Arbeitsgericht, so sehe ich es, keinen Bestand haben. Sollte so eine kommen sofort Kündigungsschutzklage erheben.

Das Problem ist nur, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei, unabhänig vom Ausgang, ihre Kosten selbst tragen muss. Daher sollte man entsprechend versichert sein.

Also nicht unterschreiben!!!

Änderung der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber !

M.K.N.K. @, Thursday, 13.10.2005, 20:01 (vor 6778 Tagen) @ M.K.N.K.

» guten Tag
»
» Ich habe von meinem Chef ein schreiben bekommen welches ich unterschreiben
» soll !
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» es geht darin um die änderung der kündigungsfrist !
»
» bislang (lt. Arbeitsvertrag) : 30 Tage zum Quartalsende
»
» Jetzt soll ich unterschreiben das er mich 30 Tage zum Monatsende Kündigen
» kann !
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» Kann er das von mir verlangen >
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» jetzt ist es so das ich einen Grad der Behinderung von 100 und ein MdE von
» 80 habe !
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» Wenn ich diese Vertragsänderung unterschreibe, ist diese dann
» Rechtskräftig weil ich einem besonderem Kündigungsschutz unterliege >
»
» Wenn ich mit meiner unterschrift auf die gesetzliche kündigungsfrist
» verzichte kann mir das das Arbeitsamt 2 Monate Arbeitslosengeld streitig
» machen >
» Kann mein Chef mich denn so einfach kündigen >
»
» Weitere Angaben zu meiner Person :
»
» Meine Behinderung ist auf dem Weg zur Schule passiert, somit eine BG (GUV
» Düsseldorf) sache.
» allerdings zahlt die BG seit beendigung der Lehre keine zuschüsse zu
» meinem gehalt mehr !
»
» Ich hoffe das wichtigste habe gesagt !
»
»
» Mich würde es sehr freuen hier schnell einen guten rat zu bekommen da mein
» Chef dieses besagte schreiben diese woche zurück haben möchte !
»
» Ich danke dem Team schonmal im vorraus !!!
»
»
» gruss
» MKNK

Vielen dank schonmal, ich hoffe nur das es nicht ganz so dicke kommt.
ich hoffe eigentlich immer das es bei soetwas eine andere lösung gibt oder ich ganz einfach recht zügig was neues finde ! !

Ich würde mich aufjedenfall über weitere beiträge freuen, ich denke das alles hilfreich für mich sein kann !!!

Danke danke !

Änderung der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber !

Michael @, Friday, 14.10.2005, 00:17 (vor 6778 Tagen) @ M.K.N.K.

Hallo,

hast den Du nur diese Änderungskündigung erhalten - oder deine Kollegen auch >
Was sagt den der BR hierzu > ( sofern ihr einen habt )

Ich kann mich dem nur anschliessen...

NICHT UNTERSCHREIBEN !!!

Und wenn, dann die Gewerkschaft einschalten ( wenn Du Mitglied bist )

Änderung der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber !

Andrea, Friday, 14.10.2005, 11:35 (vor 6778 Tagen) @ M.K.N.K.

Hallo,
unterschreibe ja nicht!
Und wie ein Kollege schon gefragt hat, haben Deine Kollegen auch so ein SChreiben erhalten oder nur Du. Dann kann sein, dass er Dich loshaben und dich so über den Finger balbieren will.
Setze Dich mit Deiner Schwerbehindertenvertretung oder dem Betriebsrat in Verbindung und hole Dir Rat, notfalls auch bei einem Rechtsanwalt oder eben bei Deiner Gewerkschaft, vorausgesetzt Du bist Mitglied. Sollte keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden sein, ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Integrationsamt an, die stehen auch mit Rat und Tat zur Seite. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten vom Gesetz her, den Arbeitgebern das Beschäftigen von Behinderten zu "erleichtern" und sie zu "ködern" (finanzielle Hinsicht). Also hol Infos ein und unterschreib bloss nicht. Es gibt auch Integrationsfachdienste, die bei Problemen am Arbeitsplatz beratend einspringen, versuchs doch auch mal dort. Die Kontaktadressen kriegst Du beim Integrationsamt. Integratonsfachdienste sind meines Wissens dem Diakonischen Werk angegliedert, ruf einfach mal bei Deinem örtlichen Diakonischen Werk an. (in Schwaben zumindest) Gruß Andrea und Viel Glück

Änderung der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber !

M.K.N.K. @, Friday, 14.10.2005, 18:25 (vor 6778 Tagen) @ Andrea

» Hallo,
» unterschreibe ja nicht!
» Und wie ein Kollege schon gefragt hat, haben Deine Kollegen auch so ein
» SChreiben erhalten oder nur Du. Dann kann sein, dass er Dich loshaben und
» dich so über den Finger balbieren will.
» Setze Dich mit Deiner Schwerbehindertenvertretung oder dem Betriebsrat in
» Verbindung und hole Dir Rat, notfalls auch bei einem Rechtsanwalt oder
» eben bei Deiner Gewerkschaft, vorausgesetzt Du bist Mitglied. Sollte keine
» Schwerbehindertenvertretung vorhanden sein, ruf doch einfach mal bei
» deinem zuständigen Integrationsamt an, die stehen auch mit Rat und Tat zur
» Seite. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten vom Gesetz her, den Arbeitgebern
» das Beschäftigen von Behinderten zu "erleichtern" und sie zu "ködern"
» (finanzielle Hinsicht). Also hol Infos ein und unterschreib bloss nicht.
» Es gibt auch Integrationsfachdienste, die bei Problemen am Arbeitsplatz
» beratend einspringen, versuchs doch auch mal dort. Die Kontaktadressen
» kriegst Du beim Integrationsamt. Integratonsfachdienste sind meines
» Wissens dem Diakonischen Werk angegliedert, ruf einfach mal bei Deinem
» örtlichen Diakonischen Werk an. (in Schwaben zumindest) Gruß Andrea und
» Viel Glück


Naja..... leider gibt es bei uns keinen BR ! es ist eine kleine Firma mit 5 Angestellten und einem Azubi !!
in einer gewerkschaft bin ich leider auch nicht !
ich gehe stark davon aus das die mich los werden wollen, angeblich soll jeder angestellte diese änderung bekommen haben, bislang bin ich aber noch der einzigste der sie unterschreiben soll !!
das August gehalt habe ich auch erst am 22. Sept. nach mehrmaligem nachharken in Bar bekommen und auf das Sept. gehalt warte ich auch noch!
wenn ich keine Unfallrente bekommen würde wäre ich jetzt total blank !

ab nächste woche muss ich zwangsurlaub nehmen um überstunden abzubauen !
seid dem ende meiner ausbildung hatte ich im sommer 46 und im winter 41 Stunden die woche, natürlich unbezahlt (40 Std lt. Arbeitsvertrag)und JEDEN samstag arbeiten!
wenn ich den frei haben wollte war urlaub fällig ! Seid mitte mai habe ich 55 Überstunden die ich abbauen muss (ohne die aus dem letzten jahr) und das alles für 1200 Euro brutto ! Resultat das ich mich nie beschwert habe ist ein bandscheibenvorfall und ein Arbeitgeber der mich jetzt nichmehr haben will !
alles fing an als ich gefragt hatte das ich regulär auf 40 Std die woche komme !
Ist das schon mobbing > würde mir das dass recht geben zu hause zu bleiben >

Oder wäre es nicht besser mich krank schreiben zu lassen bis ich was neues gefunden habe >>>

Leider muss ich morgen wie jeden samstag nochmal arbeiten gehen !

Ich danke euch nochmal für eure beiträge und wede mich montag früh mal bei den Ämtern erkundigen !

>>>>> würde mich überweitere beiträge freuen <<<<<<

Danke Danke !!!

MKNK

Überstunden und Mehrarbeit

Wolfgang E., Saturday, 15.10.2005, 14:19 (vor 6777 Tagen) @ M.K.N.K.

» Ab nächste woche muss ich Zwangsurlaub nehmen um überstunden abzubauen !
» Seit dem ende meiner ausbildung hatte ich im sommer 46 und im winter 41
» Stunden die woche, natürlich unbezahlt (40 Std lt. Arbeitsvertrag) und
» JEDEN samstag arbeiten!
» wenn ich den frei haben wollte war urlaub fällig ! Seid mitte mai habe ich
» 55 Überstunden die ich abbauen muss (ohne die aus dem letzten jahr) und
» das alles für 1200 Euro brutto!...

Die Überstunden sind bei schwerbehinderten Menschen durch § 124 SGB IX (Mehrarbeit) gesetzlich begrenzt. Dies bedeutet, dass der schwerbehinderte Mensch (ohne Angabe von Gründen) Mehrarbeit ablehnen kann. Näheres dazu im Forum unter
www.schwbv.de/forum/index.php>id=1434

Fazit: Der Arbeitgeber kann zwar wegen Verweigerung von Überstunden kündigen, nicht aber wegen Ablehnung von Mehrarbeit. Näheres dazu im Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 01.03.2005, 10 Ca 9795/04, unter
www.schwbv.de/urteile/46.html

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