Beteiligung der SBV bei Gesprächen i.R.d. Personalabbaus (Kündigung)

EssBeVauCV, Thursday, 06.06.2013, 15:06 (vor 3985 Tagen)

Personalabbau: Der Arbeitgeber baut Personal ab, 1/4 der Belegschaft muss gehen. Bis Juli besteht Gelegenheit für freiwillige Instrumente, sprich Aufhebungsverträge. Diese werden derzeit auffähllig vor allem Mitarbeitern mit Schwerbehinderung oder solchen angeboten, die eine Schwerbehinderung haben. Eine Einbeziehung in die Gespräche der SBV lehnt der Arbeitgeber zur Zeit ab. Das Angebot zum freiwilligen Ausscheiden sei keine personelle Maßnahme wie beispielsweise eine Versetzung, daher sei eine Einbeziehung der SBV nicht erforderlich. Ist das so> Geht es nicht letztlich darum, dass der AG die SBV einbeziehen muss, sobald sich eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses von Menschen mit Schwerbehinderung abzeichnet> Welche Handhabe hat die SBV>
Ich wäre für Rückmeldunge/hilfreiche Erfahrungsberichte dankbar!

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Beteiligung der SBV bei Gesprächen i.R.d. Personalabbaus

hackenberger, Thursday, 06.06.2013, 15:44 (vor 3985 Tagen) @ EssBeVauCV

Hallo,

leider ist hier vom BAG 2012 ein leider auch bei Fachleuten nicht verständliches Urteil ergangen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die SBV vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer anzuhören. Er muss sie allerdings informieren. Das jedoch nicht zwangsläufig vor Vertragsunterzeichnung [link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&Datum=2012-3-14&nr=16004&pos=5&anz=7](BAG vom 14.03.2012 – 7 ABR 67/10)[/link].

Ich habe zu diesem Thema auch schon etwas geschrieben. Lese einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13824]hier:[/link]

In diesem Beitrag habe ich den "Hebel" für uns SchwbV hier aufgegriffen! Es ist der § 84 Abs. 1 SGB IX! Denn hier ist ja ganz klar die Beschäftigung gefährdet! Weiter ist ein gutes Argument für die SchwbV, dass sie zu mindest frühzeitig informell eingebunden werden muss, das Thema § 117 SGB IX. Denn lt. SGB IX droht schwerbehinderten AN welche einen Aufhebungsvertrag unterschreiben auch, dass ihnen der Schutz des SGB IX lt. § 117 vorübergehend entzogen wird. Hier kann man dann dem AG erklären, sollte solches den Betroffenen erfolgen und die SchwbV hätte diese wegen der fehlenden Information durch den AG nicht vorher hier informieren können, könnte dem AG hieraus Ungemach via AGG drohen.

Kontextlinks:
Beteiligung der SBV beim Abschluss von Aufhebungsverträgen

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Abschluss von Aufhebungsverträgen mit schwerbehinderten Mitarbeitern Hier Seite 8-10!

[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=14743]Aufhebungsvertrag[/link]

Vorsicht beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Du solltest nun als SchwbV sehr dringend, also kurzfristig eine Schwerbehindertenversammlung einberufen und dieses Thema dort ausführlich behandeln. Also die Koll. aufklären, dass sie stets vorher dich einbinden und nur gemeinsam mit Dir diese Gespräche mit dem AG führen. Weiter zur Versammlung ggf Fachleute von Fachdienststellen u.a. auch der Arbeitsverwaltung und ggf des Versorgungsamtes, wegen § 117 SGB IX hierzu einladen.

Man kann gegenüber dem AG auch einmal erklären, dass es für die SchwbV auffällig ist, dass hier offenbar Schwerbehinderte bzw AN in lfd. Antragsverfahren hier vorrangig solche Aufhebungsverträge angeboten würden. Dieses könnte bei einem den Verdacht erbringen, dass hier ggf ein Verstoß gegen dass AGG mit den dann möglichen Folgen gegeben sein könnte. Da er sich ggf gezielt von diesen AN trennen möchte. Also diese gezielt aus dem Betrieb drängen wolle. Dieses auch weil er sich hier weigert die SchwbV vollumfänglich einzubinden. Weiter, auch könnte solches Handeln in der Öffentlichkeit und den Medien sehr ungeschickt ankommen. Denn hier könnte der Verdacht entstehen, dass der AG seinen Beschäftigungspflichten nicht nachkommen wolle.

Nun zum Schluß noch eine Bitte und ein Hinweis.
Bitte ergänze doch dein Profil, also alle Klammerwerte beantworten. Lese dazu auch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...."

Mit einer Anrede und einer Schlußfloskel lesen sich die Beiträge noch schöner ;-)

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Beteiligung der SBV bei Gesprächen i.R.d. Personalabbaus

EssBeVauCV, Friday, 07.06.2013, 13:24 (vor 3984 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard Hackenberger,

danke für das großartige Feedback, damit konnte ich den Betroffenen heute in der Versammlung eine große Hilfestellung geben. Den Arbeitgeber habe ich per Email auf die Vorschriften zur Prävention und mögliche Folgen der Nichteinbeziehung informiert. Jetzt braucht er Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Reaktion.

Auch meinen Beitragsstil und mein Profil ergänze ich gerne - der Anfängerstil soll sich ja nicht fortsetzen ;-).

Nochmals ganz herzlichen Dank, die Quellentexte habe ich in der Versammlung übrigends an die Betroffenen verteilt und werde Informationen zum BAG Urteil auch im Intranet hinterlegen.

Hasta la vista! (nach Helmfried Hauch, SBV BSR ;-) )

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