Zusatzurlaub GdB 50 (Zusatzurlaub)

Argomon, Tuesday, 10.09.2013, 09:20 (vor 3904 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte User:

Bei einer GdB von 50% stehen 5 Tage Zusatzurlaub zu.
Meine Frage dazu, kann mir der Arbeitgeber vorschreiben wann ich
ihn nemen muß, oder sind die 5 Tage mir frei überlassen wenn ich in nemen will. In der Betriebsvereinbarung ist nichts festgelegt. Im §125 des SGB steht
nichts eindeutig.
Würde mich freuen wenn jemand mir darauf eine Antwort schreiben würde
auf welches Gesetz mit § ich mich berufen kann.

Mfg

Argomon

Zusatzurlaub GdB 50

Argomon, Tuesday, 10.09.2013, 09:38 (vor 3904 Tagen) @ WWSchilla

Vielen dank für die Antwort, auch unter A_Z steht
nichts genaues drin.

zb".kann frei verfügt werden"
"kann vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden"

Zusatzurlaub GdB 50

hackenberger, Tuesday, 10.09.2013, 09:55 (vor 3904 Tagen) @ Argomon

Hallo,

wir sind hier ausschließlich ein Forum für Mandatsträger. Siehe auch Kopf der Webseite.

Bitte beachten, wir können und dürfen keine Privatpersonen hier rechtlich beraten. Daher ist dieses Forum ausschließlich für Mandatsträger. Diesen dürfen wir Hilfestellung geben.

Lt. deinem Profil gehörst Du leider nicht zu diesem Teilnehmerkreis. Daher müssen wir dich an die SchwbV bzw den BR deines Betriebes verweisen.

PS: Mitlesen kann jeder.

Zusatzurlaub GdB 50

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 10.09.2013, 09:56 (vor 3904 Tagen) @ hackenberger

Hallo argomon,

im Übrigen wird - bei sorgfältigem Lesen - Deine Frage bereits im ersten Abschnitt des Links beantwortet, den Du bekommen hast.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusatzurlaub GdB 50

WWSchilla, Bremen / Niedersachsen, Tuesday, 10.09.2013, 09:58 (vor 3904 Tagen) @ Argomon

Hallo,

» Vielen dank für die Antwort, auch unter A_Z steht
» nichts genaues drin.
»
» zb".kann frei verfügt werden"
» "kann vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden"

Doch, dann hast du es in der Eile überlesen.

Geltung der allgemeinen Urlaubsgrundsätze
Ansonsten gelten die allgemeinen Urlaubsgrundsätze, d.h. der Zusatzurlaub folgt dem Grundurlaub hinsichtlich seines Entstehens (z.B. Wartezeit/Teilurlaub bei nicht voll erfülltem Urlaubsjahr; Urlaubsjahr = Kalenderjahr), der Gewährung (z.B. bei Lehrern in der unterrichtsfreien Zeit), seines Erlöschens und des Abgeltungsanspruchs nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis.

mfg wwschilla

Zusatzurlaub GdB 50

Happy, Wednesday, 11.09.2013, 09:54 (vor 3903 Tagen) @ Argomon

Hallo,

Ich bin selbst 50% Schwerbehindet und er Arbeitgeber kann nicht vorschreiben wann der Zusatzurlaub zu nehmen ist. Aber auch bis Ende März im darauffolgendem Jahr jeweils muß auch dieser genommen werden.

Mfg
Happy

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