Freistellung von Mehrarbeit (Freistellung)

uw58, Monday, 16.12.2013, 18:40 (vor 3791 Tagen)

Ich bin seit 1974 bei einem Amtsgericht beschäftigt, 55 Jahre alt und habe seit 2002 einen GdB von 50 -unbefristet seit 2012 -. Ich habe am Freitag meine zuständige Gruppenleiterin -zuständige Verwaltungsmitarbeiterin - gebeten mich von Mehrarbeit freizustellen. Ich habe als Teilzeitkraft mit 75 % einen erheblich höheren Bestand als eine Ganztagskraft. Heute wurde mir gesagt, dass eine Freistellung von Bereitschaftsdienst sofort möglich sei, ich jedoch für die Freistellung von Urlaubsvertretungen und Krankheitsvertretungen ein ärztliches Attest vorlegen müsse, aus dem sich ergibt, dass bei mir eine Minderbelastbarkeit vorliegt. Dies sei bei mir und meiner Erkrankung erforderlich. Stimmt das wirklich> Darf ein Arbeitgeber bei dem einen AN so vorgehen und bei dem Anderen so> Ist GdB 50 nicht gleich GdB 50>
Liebe grüße ulrike

Freistellung von Mehrarbeit

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 18:50 (vor 3791 Tagen) @ uw58

Hallo,

wir sind hier ein Forum ausschließlich für betriebliche Interessensvertretungen. Siehe auch Kopf der Webseite.

Daher können und dürfen wir Fragen anderer hier leider nicht behandeln, da die Rechtshilfe und Rechtsberatung gesetzlich geregelt ist. Können Dir somit leider hier nicht helfen, Auskunft geben.

Wende Dich daher bitte mit Deiner Frage an die Mitarbeitervertretungen, BR und SBV in deinem Betrieb, die geben Dir gerne Auskunft und helfen hier weiter.

Freistellung von Mehrarbeit

uw58, Monday, 16.12.2013, 18:56 (vor 3791 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle Antwort. Aber leider helfen die nicht weiter. Wo kann ich denn noch Hilfe bekommen>

Freistellung von Mehrarbeit

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 19:03 (vor 3791 Tagen) @ uw58

Hallo,

» Wo kann ich denn noch Hilfe bekommen>
Wie geschrieben bei der Interessensvertretung im Betrieb. Also SBV oder ggf BR/PR des Betriebes. Auch uU beim Integrationsamt.

PS: Lesen kann hier jeder. Dazu bedarf es noch nicht einmal einer Anmeldung. Da wir dieses Thema hier auch schon hatten, findet man auch dazu eine Aussage in Beiträgen.

Freistellung von Mehrarbeit

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 19:12 (vor 3791 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

lese gerade im geänderten Profil, dass Du wohl Mandatsträger bist.

Daher dann hier diese Auskunft.

Mehrarbeit ist lt. SGB IX und BAG Rechtsprechung die Arbeitzeit > 8 Std. Alles andere also auch das welches Du hier ansprichst fällt unter § 81 Abs 4 SGB IX.

Dazu müsstest Du dem AG ein Artest virlegen, dass das gefordert aus Gründen der Behinderung nicht möglich wäre.

Lese dazu auch einmal hier!

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