ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV (Kündigung)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 31.01.2014, 17:44 (vor 3746 Tagen)

Mein Stellvertreter (derzeit von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt)soll ausserordenlich, ersatzweise ordenlich unter Einhaltung einer 6 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Darüber wurde ich heute nachmittag vom BR-Vorsitzenden telefonisch informiert. Er habe gerade den Antrag (die Anhörung) vom AG erhalten. Auch ich sollte heute nachmittag nach einem Telefonat mit Vertreter der GL dieses noch erhalten, haben es aber zeitlich bis zu meinem Arbeitsende nicht mehr auf die Reihe gebracht.

Sehe ich es nun richtig, nachdem der AG seine Entscheidung bereits getroffen hat und dem BR in Form der Anhörung mitgeteilt hat ohne zuvor die SchwbV zu involvieren, hat der AG gegen §95 Abs. 2 SGB IX verstoßen und der Beschluss ist vom mir nun für 1 Woche auszusetzen. Dies hätte jedoch nur eine reine verzögernde Wirkung, da ich kommende Woche von Dienstag bis Freitag nicht im Hause (somit verhindert) bin. Somit kann keine weitere Beratung ect. stattfinden und der Beschluss hat mit einwöchiger Verzögerung (zumindest ein kleiner Vorteil) erneut Gültigkeit.
Falls dieses richtig ist, wie muss ich vorgehen, BR-Sitzung ist für Montag nachmittag geplant.

Oder ist alles halb so wild, weil die eigentliche Kündigung ja wohl noch nicht geschrieben ist und erst die Institutionen wie BR, SchwbV, Integrationsamt ect. angehört werden>

Ich kann nun nicht so recht trennen, liegt ein Verstoß geggen den 95ziger vor oder ist die jetztige Beteiligung ausreichend>

Wo erhalte ich rechtsverbindliche Hilfe> ZBFS> Integrationsamt>

Ich will mir nicht nachsagen lassen, ich hätte meine Pflichten nicht vollständig wahrgenommen.

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 31.01.2014, 18:18 (vor 3746 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mietzekatz,
» Mein Stellvertreter (derzeit von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten
» freigestellt)soll ausserordenlich, ersatzweise ordenlich unter Einhaltung
» einer 6 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Darüber wurde ich heute
» nachmittag vom BR-Vorsitzenden telefonisch informiert. Er habe gerade den
» Antrag (die Anhörung) vom AG erhalten. Auch ich sollte heute nachmittag
» nach einem Telefonat mit Vertreter der GL dieses noch erhalten,
Dies kann eigentlich nur die "mündliche oder ggf. schriftliche" Information sein. Dass der BR vor dir informiert wurde ist m.E, hier nebensächlich.

» haben es aber zeitlich bis zu meinem Arbeitsende nicht mehr auf die Reihe gebracht.
Was gibt es wichtigeres als eine Kündigung gegen einen Kollegen> :-(

» Sehe ich es nun richtig, nachdem der AG seine Entscheidung bereits
» getroffen hat und dem BR in Form der Anhörung mitgeteilt hat ohne zuvor die
» SchwbV zu involvieren, hat der AG gegen §95 Abs. 2 SGB IX verstoßen und der
» Beschluss ist vom mir nun für 1 Woche auszusetzen.
Vergesse dies, weil ich vermute, dass der AG nur die Info (dass er das I-Amt um Zustimmung ersucht) an euch gegeben hat.

» Oder ist alles halb so wild, weil die eigentliche Kündigung ja wohl noch
» nicht geschrieben ist und erst die Institutionen wie BR, SchwbV,
» Integrationsamt ect. angehört werden>
Unwichtig ist es nicht.
Der erste Schritt sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Koll. sein um gemeinsam eine weiitere Vorgehensweise (unter dem Motto: was will der Koll.) zu besprechen.
Dazu ist ggf. der Rechtssekretär der Gewerkschaft oder ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

» Wo erhalte ich rechtsverbindliche Hilfe> ZBFS> Integrationsamt>
Erst mal braucht der Koll. rechtsverbindliche Hilfe, weil sich dein Anteil an der Kündigung "nur" auf die Stellungnahme beschränkt.

PS: Das Verhalten der SBV im Kündigungsfalle ist Inhalt diverser Grundschulungen für die SBV. Also du siehst, es wird Zeit ....

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 31.01.2014, 19:04 (vor 3746 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

Danke für die schnelle Antwort, jedoch .....

» Dies kann eigentlich nur die "mündliche oder ggf. schriftliche" Information
» sein. Dass der BR vor dir informiert wurde ist m.E, hier nebensächlich.

Ich sehe das nicht nur als Info, weil am Montag lt. BRVors. die 3-tägige Widerspruchsfrist endet.
»
» Was gibt es wichtigeres als eine Kündigung gegen einen Kollegen> :-(

Prinzipiell nichts, jedoch bringt es dem Koll., sollte es zu einer ordenlichen Kündigung führen, vielleicht einen Monat mehr.
»

» Vergesse dies, weil ich vermute, dass der AG nur die Info (dass er das
» I-Amt um Zustimmung ersucht) an euch gegeben hat.

Und sollte es doch die Kündigung sein, dann muss ich Mangels Beteiligung aussetzen, oder>
»


» Der erste Schritt sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Koll. sein um
» gemeinsam eine weitere Vorgehensweise (unter dem Motto: was will der
» Koll.) zu besprechen.

Kontakt zu dem Kollegen besteht in Form von langen Telefonaten, im Prinzip will er Arbeiten, aber bei der doch schon so verfahrenen Situation ....

» Dazu ist ggf. der Rechtssekretär der Gewerkschaft oder ein Rechtsanwalt
» hinzuzuziehen.

Wird dann am Montag in Zusammenarbeit mit BR-Vorsitzenden erfolgen.


» Erst mal braucht der Koll. rechtsverbindliche Hilfe, weil sich dein Anteil
» an der Kündigung "nur" auf die Stellungnahme beschränkt.

Und im Fall des Verstoßes gegen den 95er auf das Aussetzen (das ist momentan mein Knackpunkt).
»
» PS: Das Verhalten der SBV im Kündigungsfalle ist Inhalt diverser
» Grundschulungen für die SBV. Also du siehst, es wird Zeit ....

Das Verhalten ist mir schon klar, aber ist abhängig von der Gegebenheit, also Verstoß § 95 oder nicht.


Wie wäre denn die korrekte Vorgehensweise des AG`s>
1. Gespräch / Problemlösung mit der SchwbV
2. Präventionsverfahren ect.
3. Info an BR und SchwbV über die Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes.
4. Nach Vorliegen derer Anhörungsverfahren BR / Stellungsnahme SchwbV

Müsste so korrekt sein, oder>


MkG

Sepp

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 31.01.2014, 19:21 (vor 3746 Tagen) @ mietze_katz

Servus Sepp,

» Ich sehe das nicht nur als Info, weil am Montag lt. BRVors. die 3-tägige
» Widerspruchsfrist endet.
Wenn der AG wirklich ohne Zustimmung des IA dem BR die K. zur Anhörung vorlegt hat der Koll. ggf. beim Arbeitsgericht gute Chancen, dass die K. aufgehoben wird.

» Wie wäre denn die korrekte Vorgehensweise des AG`s>
» 1. Gespräch / Problemlösung mit der SchwbV
» 2. Präventionsverfahren ect.
» 3. Info an BR und SchwbV über die Einholung der Zustimmung des
» Integrationsamtes.
» 4. Nach Vorliegen derer Anhörungsverfahren BR / Stellungsnahme SchwbV
»
» Müsste so korrekt sein, oder>
Genau so sollte es laufen mit der kleinen Änderung, dass die Stellungnahme das IA von dir einholt (sihe auch unter A-Z bei Kündigung).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 01.02.2014, 21:44 (vor 3745 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ich sehe hier den Zeitablauf schon als relevant an.
Wenn die SBV erst dann informiert wurde, wenn dem BR die Angelegenheit zur Anhörung vorgelegt wurde, dann war das ganz sicher nicht rechtzeitig im Sinne des Gesetzes.

Bei der Aussetzung scheinst Du einem fatalen Irrtum zu unterliegen. Die 1-Wochen-Frist bezieht sich auf die nachgeholte Information durch den AG. Informiert der AG innerhalb dieser 1-Wochen-Frist nicht oder nicht vollständig, verlängert sich diese Frist natürlich auch solange, bis der AG vollständig informiert hat und du angemessene Zeit und Gelegenheit hattest, die Information zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.


So dauerte bei mir letztes Jahr in einem höchst komplexen und umfangreichem Sachverhalt die (rechtswirksame) Aussetzung bis zur Erstellung sämtlicher notwendiger Stellungnahmen 6 Wochen.

--
&Tschüß

Wolfgang

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 02.02.2014, 18:59 (vor 3744 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang

zu Deinen Ausführen möchte ich folgendes sagen:

» Wenn die SBV erst dann informiert wurde, wenn dem BR die Angelegenheit zur
» Anhörung vorgelegt wurde, dann war das ganz sicher nicht rechtzeitig im
» Sinne des Gesetzes.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wurde auch erst parallel zur Anhörung des BR das Integrationsamt informiert. Das IA hat ja für seine Stellungsnahme 2 Wochen Zeit, der BR ja nur 3 Tage, sogesehen dürfte das Ergebnis der Anhörung des BR schon sicher sein :-D .
»
» Bei der Aussetzung scheinst Du einem fatalen Irrtum zu unterliegen. Die
» 1-Wochen-Frist bezieht sich auf die nachgeholte Information durch den AG.
» Informiert der AG innerhalb dieser 1-Wochen-Frist nicht oder nicht
» vollständig, verlängert sich diese Frist natürlich auch solange, bis der AG
» vollständig informiert hat und du angemessene Zeit und Gelegenheit hattest,
» die Information zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

Aus dieser Sichtweise habe ich dieses noch gernicht betrachtet, aber ...ich vermute, in diesem konkreten Fall wird wohl der AG egal was BR oder IA sagt, die Kündigung aussprechen und es auf eine Kündigungsschutzklage ankommen lassen. Und die Verfahrensfehler des AG`s werden dann dem Koll. den Aussieg nicht unerheblich versüssen.

Dieser in der Luft hängende Zustand wirft bei mir dann jedoch die nächste Frage auf: Nachdem es sich hierbei um meinem (einzigen) Stellvertreter handelt, muss ich Neuwahlen so kurz vor den turnusgemäßen Wahlen durchführen :-( . Jedoch wann ist es wirklich soweit>
Mit Rechtsgültigkeit der Kündigung> Und wie wäre es zu handhaben, sollte der Koll. jetzt für längere Zeit von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten (z.B. bei ordenlicher Kündigung oder Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages) freigestellt werden> Müssten dann wohl für Tage meiner Verhinderung feste Sprechzeiten einrichten, denn im Amt der SchwbV ist er ja nach wie vor.
Ich weis, ich denke jetzt schon etwas weit, muss mal in der Wahlordnung nachsehen oder vielleicht hat der eine oder andere schon mal eine Antwort.
»
VG
Sepp

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.02.2014, 10:17 (vor 3742 Tagen) @ mietze_katz

Servus Sepp,

» Dieser in der Luft hängende Zustand wirft bei mir dann jedoch die nächste
» Frage auf: Nachdem es sich hierbei um meinem (einzigen) Stellvertreter
» handelt, muss ich Neuwahlen so kurz vor den turnusgemäßen Wahlen
» durchführen :-( . Jedoch wann ist es wirklich soweit>
Siehe hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Neuwahl_bei_einem_schwebenden_Verfahren_notwendig

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 07.02.2014, 21:58 (vor 3739 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

Danke für Deinen Hinweis, hab mittlerweile die Textpassage schon gefunden.

Aktuell muss ich die Stellungsnahmen zu den 4 Kündigungen ausarbeiten, gut, dass ich hier Deine Internetseite als super Hilfestellung nutzen kann.


Viele Grüße

Sepp

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