Freistellung 1. Stelli (Freistellung)

jalbrech, Hessen, Friday, 07.02.2014, 07:40 (vor 3739 Tagen)

Hallo liebe Forumteilnehmer,
Ich habe eine ungewöhnliche Frage.
Vorweg die §§ 95 und 96 SGB IX ist mir bekannt.
Bei uns im Unternehmen gibt es im Moment 280 Schwerbehinderte und Gleichgestellte Mitarbeiter.Es kommen jeden Monat vier neue hinzu.
Nun meine Frage: Gibt es außer der Zeitweiligen Freistellung beim heranziehen und erledigen von Aufgaben des 1 Stell. eine Möglichkeit für eine Vollzeitfreistellung.
Die Arbeitszeit meinen ersten Stellis beträgt 5,5 Std.
Ich wäre für einen Praktischen hinweis dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
jalbrech

PS: Allen ein schönes Wochende

Freistellung 1. Stelli

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 07.02.2014, 12:45 (vor 3739 Tagen) @ jalbrech

Hallo,

es gibt keinen exakten weitergehenden Freistellungsanspruch. Das muß im jeweiligen Einzelfall anhand der dargelegten Arbeitsbelastung mit dem AG geregelt werden, ob es für einen Stelli eine pauschale Freistellung gibt.
Ich halte es zwar für grundsätzlich berechtigt (Wir haben bei 220 sbM 1,6 Freistellungsanteil, dazu kommt bei uns beiden noch BR-Mandat), bin aber nicht dein AG.

--
&Tschüß

Wolfgang

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