Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen? (Allgemeines)

montag, Wednesday, 09.04.2014, 09:23 (vor 3689 Tagen)

Guten Morgen Euch Allen..... :-)

Ich bin Vertrauensfrau in einer Gmbh, zu der auch noch einige andere Häuser (Dienststellen) gehören. In 2 von diesen gibt es keine SBV. Nun kommen immer wieder Anfragen von sb Mitarbeitern dieser Häuser, die Unterstützung benötigen.
Darf ich in diesen Fällen aktiv werden und meine Hilfe anbieten, bis es eine Wahl gegeben hat> Wenn nicht, wer ist in dem Fall zuständig>

Viele Grüße und
Dank im Voraus

Sonne21 :-)

Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.04.2014, 10:06 (vor 3689 Tagen) @ montag

Hallo,

grundsätzlich hast Du für Betriebe/Bereiche, die nicht an der SBV-Wahl beteiligt waren, kein Mandat.

Es gibt allerdings die Ausnahme des § 97 Abs. 1 SGB IX:
Wenn für die anderen Betriebe ein BR gewählt wurde und die BR einen GBR etabliert haben, wird die einzige SBV im Unternehmen automatisch kraft Gesetzes zur GSBV. Diese GSBV ist dann für alle Betriebe zuständig, die auch vom GBR vertreten werden.
[link=http://] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html[/link]
Zu den Hauptaufgaben der GSBV gehört dann die Einleitung von SBV-Wahlen in SBV-losen Betrieben, die genügend Wahlberechtigte haben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen?

montag, Friday, 02.05.2014, 09:18 (vor 3666 Tagen) @ albarracin

Hallo und guten Morgen,

der §97 hat mir nicht wirklich klarheit gebracht.

» grundsätzlich hast Du für Betriebe/Bereiche, die nicht an der SBV-Wahl
» beteiligt waren, kein Mandat.
»
» Es gibt allerdings die Ausnahme des § 97 Abs. 1 SGB IX:
» Wenn für die anderen Betriebe ein BR gewählt wurde und die BR einen
» GBR etabliert haben, wird die einzige SBV im Unternehmen automatisch kraft
» Gesetzes zur GSBV. Diese GSBV ist dann für alle Betriebe zuständig, die
» auch vom GBR vertreten werden.

Nach Gesprächen mit einer Anwältin wurde mir mitgeteilt, das ich nur aktiv werden darf, wenn beide Dienststellen zusammen gelegt wurden. Bis dahin könne ich nur beratend tätig sein.
Das verwirrt mich nun ein wenig oder ich stehe irgendwo heftig auf dem Schlauch.

Der AG sieht im §97 keine Handlungsmöglichkeit für die SBV und will von mir ganz genau wissen, wo das wörtlich steht.

Was kann ich tun>>

Lieb Grüße

Sonne21

Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.05.2014, 11:51 (vor 3666 Tagen) @ montag

Hallo,

kläre bitte - wie ich schon geschrieben habe - die BR-Struktur bei Euch. Gibt es einen GBR bzw. KBR >

Falls ja, folgt die SBV-Struktur der BR-Struktur (das steht eindeutig so im § 97 SGB IX drin)

Falls es keine übergeordnete BR-Struktur gibt, hast Du für andere Betriebe kein Mandat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen?

montag, Friday, 02.05.2014, 14:18 (vor 3666 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» kläre bitte - wie ich schon geschrieben habe - die BR-Struktur bei Euch.
» Gibt es einen GBR bzw. KBR >

Ja, es gibt einen GBR.

» Falls ja, folgt die SBV-Struktur der BR-Struktur (das steht eindeutig so im
» § 97 SGB IX drin)

Mit dem Text aus dem §97 gibt man sich nicht zufrieden.
Man hätte es hier gern ganz klar und ausdrücklich.

» Falls es keine übergeordnete BR-Struktur gibt, hast Du für andere Betriebe
» kein Mandat.

Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende...

Sonne21

Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 02.05.2014, 15:11 (vor 3666 Tagen) @ montag

Hallo Sonne,

Ergänzend zu unserem Telefonat findest du hier alles notwendige zur Wahl einer GSBV:
http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html

Auch ab Seite 60 in der Wahlbroschüre der IA kann man es nachlesen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen?

tatekuru, Frankfurt a. Main, Monday, 01.09.2014, 15:21 (vor 3544 Tagen) @ montag

hallo Sonne21

ich bin auch für mehrere Betriebe verantwortlich. Antwort auf Deine Frage gibt eindeutig der §97 Abs.1 Satz 2 SGB IX.

"Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung war."
;-)
gruß
tatekuru

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