Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt (Antragstellung / Widerspruch)

JenLen, Thursday, 30.04.2015, 10:21 (vor 3290 Tagen)

Hallo,
ich bin ziemlich neu in meinem Amt tätig.-demnach wird man warscheinlich die ein oder andere Frage von mir zu lesen bekommen, da ich alles richtig machen möchte.

Ein MA von uns hat nach einer Ablehnung seines Gleichstellungsantrag Widerspruch eingelegt, dieser ist auch wiederrum abgelehnt worden.

Was ist jetzt meine Aufgabe? Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit für den MA?

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Heinrich, Thursday, 30.04.2015, 10:49 (vor 3290 Tagen) @ JenLen

Hallo,

Ja, der MA könnte den Klageweg nutzen. Erfolg ??

Interessant wären die Begründung für die Gleichstellung -hier werden oft Fehler gemacht- und die Gründe der Ablehnung.

Lese einmal ALLES unter A-Z zum Thema Gleichstellung. Besonder die Grundsätze die bestehen um eine Gleichstellung zu erhalten. Die Gefährdung der Beschäftigung aus Gründen der Anerkannten Behinderung.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

JenLen, Thursday, 30.04.2015, 12:56 (vor 3290 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

wann jemand Gleichgestellt werden kann, habe ich in einem Seminar gelernt. Also der MA kann wegen mehreren Bandscheibenvorfällen nicht mehr komplette arbeit an seinem Arbeitspaltz leisten.

Also kann ich wenn es wieder abgelehnt ist direkt Klagen?

Was ist meine Aufgabe dann genau?

Ich rate ihm damit einen Anwalt aufzusuchen?
Oder kann ich persönlich noch etwas schriftlich für ihn tun?

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Heinrich, Thursday, 30.04.2015, 13:30 (vor 3290 Tagen) @ JenLen

Hallo,

hat er den GdB 30 wegen der Rücken-/Bandscheibenleiden?
Hat er einmal versucht wegen des Bandscheibenleidens einen höheten GdB zu bekommen?
Was soll mit der Gleichstellung erzielt werden?
Wäre mit einer Gleichstellung die Beschäftigung gesichert? Dieses muss nachvollziehbar so begründet werden. Ist eine Beschäftigung bei einer Gleichstellung nicht gesichert, ist dieses ein berechätigter Grund der Verweigerung der Gleichstellung.

www.schwbv.de/gleichstellung.html

Den Klageweg sollte man Anwälten überlassen.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

JenLen, Thursday, 30.04.2015, 14:19 (vor 3290 Tagen) @ Heinrich

Ich habe auch noch jeand mit dem gleichen problem , der grade wieder eingegliedert wird nach einer Reha. Der Antrag auf Gleichstellung wurde während seines Reha aufenthalts gestellt und auch abgelehnt.
Ist es nicht von Vorteil, wenn er einen Neuantrag stellt, sobald er wieder vollbeschäftigt ist und nicht nur 2 Std am tag arbeitet?

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 04.05.2015, 18:21 (vor 3286 Tagen) @ JenLen

Moin Moin JenLen,

bei uns in der SBV geben wir bei der Stellungnahme alle Gründe an, die für eine Gleichstellung sprechen. Insbesondere bei "unkündbaren" oder ähnlichen Beschäftigten argumentieren wir beispielsweise damit, dass durch die gesundheitlichen Einschränkungen der Arbeitsplatz gefährdet ist, und ohne Hilfestellungen des Integrationsamts (die man je nach "Fall" genauer beleuchten muss) eine Langzeiterkrankung mit Aussteuerung aus dem Krankengeld drohen kann, sodass die Sozialkassen, wie Agentur für Arbeit "die ja zufällig auch über diesen Antrag entscheidet" oder die Rentenversicherung vorzeitig belastet werden können.

Vor einer Frühverrentung schützt keine Unkündbarkeit!

Seit bei uns die Agentur für Arbeit niedersachsenweit die Bearbeitung der Gleichstellungsanträge zentralisiert hat, haben wir auf diesem Wege viele Gleichstellungen durchbekommen. Hinzu kommt, dass sich die SBV und der PR/BR absprechen sollten, denn nichts ist schädlicher, als wenn sich die Stellungnahmen der Arbeitnehmervertreter/innen widersprechen.

Sollte eine Gleichstellung abgelehnt werden, raten wir den Kollegen/innen dazu, einen formlosen Widerspruch einzulegen und sich die Unterlagen, auf deren Grundlage die Gleichstellung abgelehnt wurde, schicken zu lassen. Mit diesen sollten sie zum Sozialverband oder anderer Rechtsberatung gehen.

Der Witz dabei: Ein Rechtsanwalt hat original unsere Stellungnahme kopiert, mit seinem Briefkopf versehen und .... der Widerspruch war erfolgreich.

Soviel zum Ansehen von juristischen Laien, wie wir es nunmal alle sind.

Vor Gericht gehen wir nicht mit den Kollegen/innen, dafür gibt es Juristen, die sie dann vertreten können.

Liebe Grüße

Hendrik1

Ps: Wenn gewünscht, kann ich gerne eine Stellungnahme so aufbereiten, dass keine persönlichen Daten erkennbar sind und einstellen.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.05.2015, 21:12 (vor 3286 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

ich möchte das etwas konkretisieren, was Hendrik geschrieben hat.

Wenn SBV und BR Stellung nehmen sollte dies natürlich unbedingt abgestimmt geschehen. Bei uns formuliert die SBV vor (u.a. weil sie idR schon bei der Antragstellung beteiligt war) und der BR schreibt die Stellungnahme mit leichten semantischen Änderungen ab. Wir haben uns als SBV natürlich vorher die schriftliche Einverständnis des Antragstellers zur Weitergabe der Stellungnahme eingeholt - dafür haben wir mittlerweile ein Formular.

Um eine Gleichstellung durchzubekommen, muß sich was in den Umständen des Antragstellers verbessern - allgemeines Gejammere über die Schlechtigkeit des AG hilft da nicht weiter. Diese mögliche Verbesserung muß die SBV (und in deren Gefolge der BR) in ihrer Stellungnahme darstellen.

Grob gesagt, gibt es 4 Gründe, wie sich etwas verbessern könnte durch die Gleichstellung:

1. Der Antragsteller kann realistisch eine andere, besser geeignete Beschäftigung beim AG erlangen.
2. Der bestehende Arbeitsplatz kann durch entsprechende Ausstattung nach § 81 Abs. 4 SGB IX leidensgerecht eingerichtet werden.
3. Der Arbeitsplatz kann durch organisatorische Maßnahmen - insbesondere bei Arbeitszeit - gem. § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX leidensgerecht organisiert werden.
4. Wenn 1-3 nicht greifen, bleibt noch die Möglichkeit, daß der AG durch Leistungen nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX (evtl. auch nach § 34) eine weiterhin bestehende Leistungsminderung ausgeglichen bekommt.

Damit sollte eine Gleichstellung eigentlich in fast jedem Fall von der SBV in ihrer Stellungnahme begründbar sein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Heinrich, Monday, 04.05.2015, 22:14 (vor 3286 Tagen) @ albarracin

Hallo,

BR und SBV können auch eine gemeinsame Stellnungnahme fertigen und dann beide diese unterschreiben und dann an die AfA senden.

Sonst ist den beiden Vorrednern voll zuzustimmen. Man muss aber auch beachten, nicht jeder der einen GdB von mind. 30 hat, hat einen Rechtsanspruch auf Gleichstellung und bekommt diese.

Es gibt auch KEINEN Punktekatalog den man zu Grunde legen kann um zu sagen, wenn diese Pkt erfüllt sind wird man gleichgestellt.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

JenLen, Tuesday, 05.05.2015, 07:59 (vor 3286 Tagen) @ Heinrich

Also wenn der kollege keine Gleichstellung bekommt, auch wenn ich es nochmal mit dem Widerspruch versuche, kann er quasi nu noch klagen?!
Muss auch dazu sagen, der MA ist ein echt harter Brocken und etwas koleriker-mäßig.

Irgendwann kann auuch ich dann nix mehr für ihn tun.

Unsere Stellungsnahme ändert der BR meißtens etwas ab. Komplett übernehmen tut er es nicht.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Heinrich, Tuesday, 05.05.2015, 08:31 (vor 3286 Tagen) @ JenLen

Hallo,

was bei Gleichstellungen auch hilfreich ist, ist der persönliche Kontakt zu den hier zuständigen SB der AfA. Also wenn möglich einmal das persönliche Gespräch suchen. Hier kann man dann auch abklären, auf was, welche Punkte/Fakten dieser Wert legt.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

JenLen, Tuesday, 05.05.2015, 09:04 (vor 3286 Tagen) @ Heinrich

Das persönliche Gespräch zu dem Schwerbinhinderten?
Oder was meinst du?

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

garda, Berlin, Tuesday, 05.05.2015, 09:23 (vor 3286 Tagen) @ JenLen

SB bedeutet hier den zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 05.05.2015, 09:36 (vor 3286 Tagen) @ Hendrik1

@Henrik1
Ich wäre Dir dankbar,wenn Du die Stellungnahme einstellen könntest.✿
Ich hatte bis jetzt noch nichts mit einer Gleichstellung zu tun, aber es wird wohl in kürze soweit sein, sodass ich Deine Stellungnahme als Vorlage benutzen könnte.
Gruß Tatekuru

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

JenLen, Tuesday, 05.05.2015, 09:49 (vor 3286 Tagen) @ tatekuru

Ok danke. Vielleicht ist es dann auch mal nötig, dass ich mit dem sachbearbeiter der AFA spreche.

Habe jetzt einein Termin mit dem MA.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

motoraddiver, Bernau a.Ch., Wednesday, 06.05.2015, 10:56 (vor 3284 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1

Ich wäre dir sehr dankbar für ein Vordruck. Bei uns werden auch viele Anträge abgelehnt. Vieleicht habe ich auch teilweise falsch formuliert.

Viele Grüße:-)
modoraddiver

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Monti2012, Monday, 18.04.2016, 17:22 (vor 2936 Tagen) @ Hendrik1

Hallo
Ich bin neu als SBV ohne erfahrung und würde das Angebot sehr gerne annehmen eine Muster Stellungnahme zur Gleichstellung.
Ich soll ohne Schulung das machen.

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.05.2015, 10:57 (vor 3278 Tagen) @ Heinrich

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

hier die eben angesprochene Stellungnahme, in der Hoffnung, dass diese für Euch hilfreich ist.

Liebe Grüße

Hendrik


Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung zum Gleichstellungsantrag Herr XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schwerbehindertenvertretung nimmt zum Gleichstellungsantrag wie folgt Stellung:


Herr XXXXX arbeitet im Transportdienst. Aufgrund gesundheitsbedingter Einschränkungen ist er aus dem schweren Patiententransport (Betten) in die leichtere Funktion (Rollstuhltransporte) und Sterilgut im Wechsel umgesetzt worden. Auch dieses bringt ihn aber teilweise über seine Belastungsgrenzen hinaus, sodass die SBV bei der Frage nach der Umsetzung sowohl erfolgt, als auch nicht weiter möglich angekreuzt hat, da hier ein Schonarbeitsplatz gefunden wurde und es leichtere Tätigkeiten im Transportdienst kaum gibt. Der Labortransport, der mit dem Sterilguttransport vergleichbar ist, ist mit leistungsgewandelten Beschäftigten mit einem GdB schon jetzt überfüllt, sodass eine Umsetzung in diesen in absehbarer Zeit nicht möglich ist.
Daher kann die SBV den derzeitigen Arbeitsplatz auch nur als bedingt geeignet einstufen.

Zu folgenden Fragen nimmt die SBV gesondert Stellung:
Frage 2/4. Herr XXXX leidet zum einen an einer Depression. Dadurch ist seine Stressbelastbarkeit deutlich reduziert. Zusätzlich kann er aufgrund von nächtlichem Grübeln und Zukunftsängsten aufgrund der teilweisen Überforderung auf der Arbeit nicht gut ein- und durchschlafen, was sich auf der Arbeit in Müdigkeit, Störungen der Merkfähigkeit und weiterer Reduktion der Stresstoleranz auswirkt.
Hinzu kommen körperliche Einschränkungen, er kann aufgrund von Wirbelsäulenbeschwerden nicht schwer Heben und Tragen, sodass er für die schweren Transporte nicht mehr in Frage kommt. Es wurde ein Schonarbeitsplatz mit einer Mischung aus Rollstuhl- und leichten Sterilguttransporten gefunden. Da er aufgrund der Beschwerden ausstrahlende und einschießende Schmerzen in das linke Bein hat, ist Herr XXXX zusätzlich in seiner Gehfähigkeit eingeschränkt.
Zusätzlich hat er eine Arthrose in der linken Schulter, die sich auch auf das Heben und Tragen negativ auswirkt. Da die Rollstuhltransporte auch Kurvenfahrten beinhalten, wird die linke Schulter oft einseitig belastet.
Daher kommt er auch bei dem Schonarbeitsplatz schnell an seine Grenzen und tw. auch darüber hinaus. Eine Umsetzung innerhalb des Transportdienstes ist in absehbarer Zeit nicht möglich, weil im Labortransport ausschließlich schwer eingeschränkte Beschäftigte arbeiten und dieser schon einen Personalüberhang hat. Dieses führt zu einer zusätzlichen Personalknappheit in den anderen Transportdiensten, weil sie nach Außen hin als ein Bereich auftreten, der ein Gesamtpersonalbudget hat.

Frage 5/7. Die MHH hat ein hohes Defizit eingefahren und muss zum Defizitabbau zum einen Personal einsparen, zum anderen gleichzeitig das Arbeitstempo steigern. Dies ist für Herrn XXXX, der schon jetzt gegenüber den übrigen Beschäftigten verlangsamt ist, nicht möglich. Daher droht ihm bei weiterer Überlastung eine Verschlechterung seiner gesundheitlichen Einschränkungen. Da er bei der letzten psychischen Erkrankung schon langzeiterkrankt war, besteht das Risiko, dass er aufgrund der körperlichen und psychischen Einschränkungen von der Krankenkasse zum einen frühzeitig ausgesteuert bzw. aufgefordert wird, eine Frühverrentung zu beantragen, womit er den Sozialkassen vorzeitig auf der Tasche liegt.. Vor dieser kann ihn auch der Schutz des BAT mit der Unkündbarkeit nicht bewahren. Die einzige Möglichkeit, die die Schwerbehindertenvertretung sieht, ist, mit dem Arbeitgeber die Hilfestellungen des Integrationsamts zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu besprechen. Dieses Schutzrecht könnte ihn vor einer Frühverrentung und die Sozialkassen vor weiteren Entgeltersatzleistungen schützen. Besonders der Minderleistungsausgleich bzw. Ausgleich bei unterstützter Beschäftigung kämen aus unserer Sicht für ihn in Frage. Lehnt der Arbeitgeber diese Gespräche ab, bliebe immer noch die Frage nach der Einleitung eines Präventionsverfahrens.

Fazit: Da die Schutzrechte mit der Gleichstellung untrennbar verbunden sind, diese das Arbeitsverhältnis länger aufrechterhalten und eine Frühverrentung entweder vermeiden, oder hinauszögern können, stimmt die Schwerbehindertenvertretung trotz vorliegender Unkündbarkeit der Gleichstellung zu und bittet Sie ebenfalls um Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen


In Vertretung Hendrik

Widerspruch bei Gleichstellung abgelehnt

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.05.2015, 10:55 (vor 3278 Tagen) @ JenLen

Liebe Kolleginnen liebe Kollegen,

zum einen ist das, was ich schreibe, nur ein Muster, wie aber eine Gleichstellung trotz vorliegender Unkündbarkeit nach BAT durch die Agentur für Arbeit durchgewinkt wurde.
Da die Gleichstellungen und die Stellungnahmen dazu immer individuell auf die Beschäftigten bezogen sind, kann man fast nie eine Stellungnahme 1:1 übernehmen.
Hinzu kommt, dass die Agentur für Arbeit, wenn diese feststellt, dass man nur Textbausteine verwendet auch dieses zur Ablehnung heranziehen kann, bzw. wenn die Textbausteine nicht passen und die Gleichstellung beim Sozialgericht landet, diese für die Kollegin/ den Kollegen auch nicht hilfreich ist.

Daher erst einmal ein paar Tipps, die ich mir im Laufe der letzten 4 Jahre angeeignet habe:

1. möglichst schon den Gleichstellungsantrag gemeinsam ausfüllen; dies erleichtert die Stellungnahme.

2. immer die Zusammenhänge zu den beiden Gründen für die Gleichstellung herstellen:
Arbeitsplatz bzw. Arbeitsverhältnis nicht aufrechterhalten oder neuen Arbeitsplatz nicht erlangen können (kann auch beim bisherigen Arbeitgeber sein)

3. immer auch die indirekten Einschränkungen abfragen: Hat jemand z.B. eine Depression mit Ein- Durchschlafstörungen folgert daraus Müdigkeit und Konzentrationsprobleme mit ggf. verlangsamter Arbeitsgeschwindigkeit.

4. gerade bei teilweisem oder vollem Kündigungsschutz, wenn möglich die notwendigen Hilfestellungen des Integrationsamts zur Vermeidung einer Frühverrentung oder Langzeiterkrankung (gerade letzteres belastet nach Aussteuerung die Agentur für Arbeit, was man ruhig erwähnen sollte; nach dem Motto Gleichstellung oder ALG I zahlen ;-) ) denn eine Unkündbarkeit schützt nicht vor der Aussteuerung und der Frühverrentung ..... dieser Satz sollte, wann immer er passt, eingebaut werden.

5. Mit dem Personalrat unter 4 Augen die Stellungnahmen absprechen, um Widersprüche zu vermeiden, die auch eine Ablehnung nach sich ziehen können.

6. Lieber sich die Mühe machen, einen Freitext zu schreiben, als nur das Formblatt auszufüllen, da der Platz meiner Meinung nach nicht ausreicht.

Der Text einer Stellungnahme folgt gleich im Anschluss, da dieser Text zu lang ist, um angehängt zu werden.


Liebe Grüße

Hendrik

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