1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt (Seminare / Fortbildung)

Pernille, Monday, 06.07.2015, 13:01 (vor 3235 Tagen)

Mein Arbeitgeber (AG) hatte bisher keine SBV bis ich in diesem Jahr die Wahl organisiert hatte und gewählt wurde. Es scheint nicht viel Wissen diesbezüglich im Betrieb zu sein. Zum Glück gibt es ein Jurist, der nachlesen könnte, aber ich muss trotzdem viele Sachen erklären und Hinweise geben.

Nun kommt die erste Hürde. Meine Stelli hat einen Antrag auf Schulung gestellt. Dieser liegt seit zwei Wochen zur Genehmigung. Das ist normalerweise einen Hinweis dafür, dass es abgelehnt wird. Sollte dies erfolgen, welche zusätzliche Argumente habe ich? Ich kenne natürlich die Rechtlage, dass wenn der Stellie ständig herangezogen wird, kann er auch eine Schulung machen. Wir glauben, dass der AG sagen wird, dass die Stelli in diesem Fall nicht ständig herangezogen wird.

Es verhält sich so: Der Stelli ist im Jahr während der Urlaubszeit vom SBV 36 Tage im Jahr Stellvertreter. Auch ist er während der SB sich auf Geschäftsreisen befindet Stelli (sollte was kommen) das wären ca 15 Tage im Jahr. Ins gesamt mindestens 50 Tage.

Da der Betrieb nie eine SBV hatte, ist es wichtig, dass mindestens die 1. Stelli auch geschult wird. Hat der 1. Stellie in meinem Fall hier einen Recht auf der Schulung? Wenn ja, welche zusätzliche Argumente kann ich anbringen? Muss ich selbst tätig werden oder soll der Stelli selbst sich "verteidigen"?

1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt

ciralifan, Monday, 06.07.2015, 15:19 (vor 3235 Tagen) @ Pernille

hmmm, ihr hattet noch keine AltSBV, also auch noch keinen Beauftragten des AG´s für SB Belange.Meist werden hierzu Personen benannt, welche z.B. im HR Team auch Schulungen für SBV/Stelli abnicken.
Fragt doch mal die, wie weit euer Antrag auf Schulung ist - und ob die /der Beauftragte des AG´s nicht Interesse dran hätte mitzugehen auf die Schulung :-D

1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt

ciralifan, Monday, 06.07.2015, 15:22 (vor 3235 Tagen) @ Pernille

Hier noch was an § dazu:

§ 96 Abs.4 Satz 3 und Abs.8 SGB IX

regelt dies.Das eine häufigere,regelmässige Hinzuziehung per anno stattfindet hattest du ja ausgerechnet.

1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 16:34 (vor 3235 Tagen) @ Pernille

Hallo,

warum nicht ganz einfach einmal ein Blick ins Gesetz werfen. Denn dort wie auch in der Rechtsprechung findet man NIRGENDS, dass Schulungen vom AG genehmigt werden müssen. Es ist bei der SBV genau wie bei BR, auch dort bedarf es NUR eines Beschlusses der SBV nicht einer Genehmigung.

Vieles dazu findet man auch hier unter A-Z (Schulungen) und in den sehr vielen Forumsbeiträgen dazu.

U.a.
http://www.schwbv.de/seminar_rechtsdurchsetzung.html
- Schulungsanspruch der SchwbV
- Schulung - Musterschreiben (Word) oder (PDF) an den Arbeitgeber
- Schwerbehindertenkartei - Formblatt
- SchwbV und schwerbehinderte Menschen: Rechte und Pflichten nach dem SGB IX
- Schweigepflicht: Worüber darf der Arzt reden?
- Schwerbehindertenausweis beantragen - Was habe ich davon?
- Schwerbehindertenversammlung
- Seminare für VP
- Seminar - Was steht mir zu?
- Seminar - Rechtsprechung (verschiedene Urteile für SchwbV, BR und PR)
- Seminar - Wie setze ich ggf. meine Rechte durch?
- Seminar - Freistellungsregelungen
- Seminar - Beschlussvorlage (Word) oder (PDF)

Beschluss der SchwbV
Klingt zwar ungewöhnlich ist aber sinnvoll (vor allem bei Rechtsstreitigkeiten). Die VP stellt (für sich) bzw. der Vertretung eine Erforderlichkeit von Kenntnissen fest und beschließt für sich selbst eine Schulungsteilnahme. Es schadet nicht hierüber einen Vermerk zu schreiben und diesen ggf. mit der Anmeldung dem AG zuzuleiten.

Unterrichtung des Arbeitgebers
Gleiche Vorgehensweise wie Betriebsrat

Wenn der AG dann nicht damit einverstanden ist, kann/muss er den Rechtsweg in Anspruch nehmen. Man muss/sollte nur den Beschluss, dass man eine Schulung besuchen/buchen wird dem AG zeitig bekannt geben, damit er ggf den Rechtsweg anstrengen kann.

1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt

Pernille, Monday, 06.07.2015, 21:42 (vor 3235 Tagen) @ Heinrich

Heiner - vielen dank für die Infos. Das Word-Datei ist sehr hilfreich.
Das werde ich dem Arbeitgeber so vorlegen.

1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 23:08 (vor 3235 Tagen) @ Pernille

Hallo,

merke einfach öfters mal die Beiträge unter A-Z lesen.

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