Sprechstunde (Freistellung)

Sigurd, NRW, Monday, 31.08.2015, 15:44 (vor 3168 Tagen)

Hallo,
bin seit Nov. 2014 SBV-Vertreter,ich arbeite im Krankenhaus,insgesamt sind es drei Krankenhäuser, im Haupthaus arbeiten ca.850 Mitarbeiter( wo ich auch arbeite), die beiden anderen Häuser sind ca. 20km entfernt und dort arbeiten ca.400 Mitarbeiter.
An Schwerbehinderten/Gleichgestellten haben wir ca.80 Personen.
Seit Juni bin ich bemüht eine Teilfreistellung zu erlangen von ca. 15Std.
Meine Arbeit ist zu Zeitintensiv, so dass ich es nicht schaffe,die Tätigkeit so auszufüllen, wie es eigentlich sein sollte..
Natürlich ist klar, Mandat geht vor meiner eigentlichen Arbeit, nur bedeutet es für mich Stress, weil meine Arbeit liegenbleibt...
Damit eine gewisse Planungssicherheit besteht...hatte ich gehofft auf mehr Verständnis von seitens des AG zu stossen, was leider nicht der Fall ist..

Nun, da ich kein Rechtsanspruch auf eine Freistellung habe, wollte ich zumindest eine Sprechstunde für die Zwei Aussenhäuser einrichten, jeweils einmal im Monat.
Auch dies wurde vom AG abgelehnt,mit der Begründung, dass keine Notwendigkeit vorliege..
Ich habe auf §95 SGBIX und auch auf § 96(2)SGB IX hingewiesen,der Arbeitgeber zeigt keine Einsicht und auch anscheinend überhaupt keine Interesse an einer guten SBV-Tätigkeit.
Gibt es denn kein richtiges aussagefähiges Urteil, was der SBV ermöglicht eine Sprechstunde einzurichten?
Vielleicht wisst ihr ja ein Rat.

Liebe grüsse
Sigurd
:-)

Sprechstunde

Heinrich, Monday, 31.08.2015, 15:56 (vor 3168 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

die SBV hat das Recht im notwendigen Umfang Sprechstunden einzurichten. Weiter darf der AG die Arbeit der SBV auch nicht einfach liegen lassen und damit das Nacharbeiten dieser verlangen. Er MUSS hier die Menge/den Umfang der arbeitsvertraglichen Arbeit entsprechend reduzieren/ anpassen. Alles andere hier, also die jeweiligen Nein des AG stellen hier den Sachverhalt der Mandatsbehinderung dar.

Hier hilft nur mit dem AG nochmals reden, oder besser es verschriften und auch gleich darauf hinweisen, dass sollte es hier keine Einigung geben, man leider einen Anwalt beauftragen müsse es gerichtlich klären zu lassen.

Die SBV ist hier auf der rechtlich richtigen Seite.

Sprechstunde

Sigurd, NRW, Tuesday, 01.09.2015, 08:17 (vor 3167 Tagen) @ Heinrich

Hallo, Heinrich!
Vielen Dank, für deine schnelle Antwort..
Mfg
Sigurd

Sprechstunde

Sigurd, NRW, Tuesday, 01.09.2015, 08:14 (vor 3167 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,Hans-Peter!
Erst mal, vielen Dank!
Für die schnelle Reaktion und Antworten.
Genau, das was du mir mitteilst,http://www.schwbv.de/sprechstunde.html, habe ich so nahtlos übernommen, ohne Erfolg.
Ich wollte es eigentlich nicht über einen Rechstanwalt klären lassen, und hatte die Hoffnung das es ein aussagefähiges Urteil schon gibt, damit ich den AG vorlegen kann.
Viele Grüsse
Sigurd

Sprechstunde

andale, Tuesday, 01.09.2015, 08:40 (vor 3167 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,

vielleicht kann ich dir noch ein paar Hinweise geben, wie du am Besten mit deinem Arbeitgeber umgehen solltest.

Also, als erstes solltest du deinem Arbeitgeber zu vermitteln versuchen , dass jeder schwerbehinderte und gleichgestellt Mensch in eurem Krankenhaus diesem nur nützlich ist. Jeder dieser Menschen hat die Möglichkeit beim zuständigen Integrationsamt jeweils für seinen Arbeitsplatz entsprechende Arbeitshilfen zu beantragen. Diese Arbeitshilfen können in seiner Abwesenheit auch die Kollegen nutzen, dieses wäre dann als Präventivmaßnahme für nicht Behinderte Menschen zu sehen und schränkt die Arbeitsbedingte Fehl-, Krankenzeiten ein.
Versuche einfach deinen Arbeitgeber auf deine Seite zu bekommen und zeige ihm, dass die Zusammenarbeit mit schwerbehinderten Menschen eigentlich ganz angenehm ist und auch Vorteile für das Unternehmen bringen kann.

Gruß andale

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