1 Tag frei für SBV Arbeit (Freistellung)

Mahei, Stuttgart, Wednesday, 02.12.2015, 16:18 (vor 3075 Tagen)

Hallo,
aus einem Betrieb wurden bei uns 4 gemacht. Bei den jeweiligen Neuwahlen wurden in 2 Betriebe jeweils eine SBV gewählt. Jeweils SBV und Stellvertreter. Bei einem Bezrieb sind es unter 5 Schwerbehinderte und bei einem Betrieb kam keiner zur Wahl. Insgesamt sind wir 17 Menschen mit Behinderung. Analog hat auch der BR gewählt. Nach Gründung eines GBR werden wir eine GSBV ins Leben rufen, damit alle Menschen mit Behinderung vertreten werden.

Ich bin für 6 Menschen mit Behinderung zuständig. Meine SBV Arbeit kann ich wegen meiner Tätigkeit als Disponent in einer Rettungsleitstelle nicht während meiner regulären Arbeitszeit erledigen. Ich habe bis jetzt immer meinem AG eine Mitteilung geschickt, dass ich einen Tag von meiner regulären Arbeit freigestellt werde. Dies hat auch bis jetzt immer geklappt. Für die Neuwahlen hatte ich einen sehr kurzfristigen Termin für eine Freistellung gewählt. Weil aber Ersatz für mich da war, ging es gut. Jetzt hat mit aber mein AG gesagt:

  • Du kannst nicht mehr so kurzfristig kommen.
  • Du musst dann einen Antrag stellen.
  • Der Antrag geht von meinem direkten Vorgesetzten zu
  • dessen Chef und er würde dann über den Antrag
  • entscheiden.

    Ist das so richtig und möglich?
    Welche Rechtsgrundlage?
    Genügt hier nicht nur meine bisherige Meldung?
    Ich finde nix passendes im SGB IX, nur die "normalen" Freistellungen 200 Leute
    Danke

1 Tag frei für SBV Arbeit

Heinrich, Wednesday, 02.12.2015, 16:53 (vor 3075 Tagen) @ Mahei

Hallo,

die Rechtsgrundlage ist dad SGB IX und die hierzu ergangenen Urteile.

Es gilt hier grundsätzlich,
1. Mandatsarbeit erfolgt während der Regelarbeitszeit
2. Mandatsarbeit hat grundsätzlich Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit.
3. Der Arbeitgeber MUSS hierauf achten dass dieses möglich ist und betreffend der arbeitsvertraglichen Arbeit dieses so planen, dass Mandatsarbeit möglich ist und diese nicht behindert wird.
Er muss also ggf für Ersatz Sorge tragen.
4. Die SBV muss so früh wie möglich den AG über Abwesenheit vom Arbeitsplatz informieren, damit der AG planen bzw für Ersatz sorgen kann.
5. Die SBV MUSS NICHT die Wahrnehmung der Mandatsarbeit beantragen. Also keinen Antrag stellen.
6. Die SBV muss sich ordnungsgemäß vom Arbeitsplatz abmelden, gilt ggf auch wenn ich zwar am Arbeitsplatz verbleibe aber wegen Mandatsarbeit gehindert bin meine arbeitsvertragliche Arbeit wahrzunehmen.

Notfalls kann man als SBV hier auch die Hilfe eines Fachanwaltes und des Arbeitsgericht nutzen. Die Kosten trägt der AG.

PS: Es ist hier betreffend der Rechte der SBV und der Pflichten des AG genau wie beim BR

1 Tag frei für SBV Arbeit

Mahei, Stuttgart, Thursday, 03.12.2015, 07:58 (vor 3075 Tagen) @ Heinrich

Danke für deine Antwort. Wenn ich den § 96 jetzt mit anderen Augen lese, ist mir einiges klarer.

1 Tag frei für SBV Arbeit

WoBi, Thursday, 03.12.2015, 08:28 (vor 3075 Tagen) @ Mahei

Hallo Mahei,

deshalb braucht eine SBV nicht nur den reinen Gesetzestext, sondern einen Kommentar bzw. besser Kommentare. Denn dort wird unter Zuhilfenahme gesprochenen Rechts die Ausdeutung des Gesetzes dargestellt.

--
Gruß
Wolfgang

1 Tag frei für SBV Arbeit

Mahei, Stuttgart, Thursday, 03.12.2015, 10:53 (vor 3074 Tagen) @ WoBi

Danke WoBi hab vergessen zu schreiben im Feldes Kommentar nachgelesen.

RSS-Feed dieser Diskussion