Betriebsübergan bzw. -spaltung (Allgemeines)

fidu, Baden-Württemberg, Monday, 28.12.2015, 10:30 (vor 3053 Tagen)

Hallo zusammen,

durch einen Betriebsübergang wurde ein Teil des Betriebs Y durch Fa. A (mit über 10.000 MA) übernommen. Hier auch unstrittig, dass die SBV des übernehmenden Betriebs A nun zuständig ist.

Der weitaus kleinere Teil der früheren Fa. Y wurde nun in eine neu gegründete GmbH (100%ige Tochter der A)eingebracht und damit auch eine kleine Anzahl von schwerbehinderten Mitarbeiter übernommen. Evtl. wären damit auch nur noch weniger als 5 schwerbehinderte MA in der GmbH vorhanden. (Akt. wird noch gestritten, ob nicht ggf. doch einige dieser MA durch die Fa. A übernommen worden sind oder werden u.a. gehöre auch ich dazu)

Ich gehe davon aus, dass ich noch ein Übergangsmandat in der GmbH habe. Richtig?
Mein Stellvertreter gehört nun definitiv zur Fa. A, hat er noch ein Übergangsmandat?
Was passiert, wenn ich auch nicht mehr zur GmbH gehöre, mit der SBV?
Was passiert, wenn ich zwar bei der GmbH bliebe, aber nur noch 4 schwerbehinderte MA vorhanden sind?

Wäre prima, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Wünsche euch einen guten Rutsch und ein friedliches 2016!

Grüsse
fidu

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Grüsse
fidu

Betriebsübergan bzw. -spaltung

Heinrich, Tuesday, 29.12.2015, 10:42 (vor 3052 Tagen) @ fidu

Hallo,

hier ist es wichtig genau zu wissen, was ist mit dem verbleibenden Rest der alten Firma Y.

Wird aus dieser eine rechtlich neue Firma gebildet?
Also ggf. Betriebsübergang?

Bleibt diese rechtlich bestehen, bleibt auch die SBV im Mandat für die lfd. Wahlperiode, auch wenn die Zahl der Schwbs auf Null sinkt!

Wechselt der Stellvertreter und oder die SBV in den neuen Betrieb A verlieren diese ihr Mandat, da sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Beschäftigte des Betriebes Y sind.

Problem gibt es, wenn nur ein Stellvertreter gewählt wurde und dieser und die SBV in den neuen Betrieb A wechseln. Dann gibt es im Betrieb Y keine SBV mehr.

Wenn aber der einzige Stellvertreter zeitlich vor der SBV in den Betrieb A wechselt und es dann im Betrieb Y keinen Stellvertreter aber noch eine SBV gibt, sollte diese sofort Nachwahlen für Stellvertreter durchführen. Dann gäbe es einen Stellvertreter, der beim Wechsel der SBV in den Betrieb A im Betrieb Y als SBV nachrückt. Damit wäre für die lfd. Wahlperiode eine gewählte SBV im Mandat, selbst bei einer Anzahl 0 von beschäftigten Schwerbehinderten.

Wichtig aber, wählen und ggf Stellvertreter nachwählen kann, darf man nur, wenn es mind. 5 Wahlberechtigte gibt.

Weiter prüfen, ob es ggf Behinderte gibt welche gleichgestellt werden können.

Betriebsübergang bzw. -spaltung

fidu, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.01.2016, 09:56 (vor 3024 Tagen) @ Heinrich

Danke Heinrich!

Die weitere Entwicklung zeigt sich wie folgt:
Fa. Y berstand bis zur Insolvenz aus drei Teilen: Forschung, Betriebsteil X und Betriebsteil Z.

Forschung wurde an die C verkauft. Hat überhaupt nix mehr mit der früheren Y zu tun.

Betriebsteil X ging nach 613a BGB an Fa. A (Öff. Dienst)

zur Frage:
Neugründung einer GmbH für Betriebsteil Z ist erfolgt.
Diese GmbH ist 100% Tochter der Fa. A, die durch Betriebsübergang bereits Betriebsteil X übernommen hat.
Die SBV gehört als Mitarbeiter bisher zu Betriebsteil Z, wird jetzt aber doch von der Fa. A übernommen.

Kann die SBV im Amt bleiben, wenn sie zu Fa. A gehört, per Gestellung aber im Betriebsteil Z arbeitet? (Das ist noch nicht entschieden, evtl. wird die SBV auch zu Fa. A in den Betriebsteil X versetzt, dann erlischt das Amt logischerweise)

Ich bin da nirgends wirklich fündig geworden.

Wenn ihr mir da weiterhelfen könntet wäre ich sehr dankbar.

viele Grüsse
fidu

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Grüsse
fidu

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