Versetzung eines Schwerbehinderten Menschen (Umgang mit Arbeitgeber)

Pernille, Thursday, 11.02.2016, 12:54 (vor 3029 Tagen)

Ein Schwerbehinderter Mensch ist auch gleich BR-Mitglied. Er wurde vor drei Wochen versetzt, d.H. sein Chef hat intern kommuniziert, dass er Ansprechpartner für eine neue externe Zusammenarbeits-Aktivität ist. Bisher hat dieser Mitarbeiter sich auf Sachen in einem anderen Bereich gemacht (Verbraucheranfragen beantwortet). Es ist eine Trennung zwischen diesen Bereichen zu erkennen.

Der SB-Mitarbeiter will jetzt die Sache in einem Betriebsratssitzung ansprechen. Er selber ist an dem Tag nicht da (entschuldigt).

Als SBV muss ich da separat tätig werden oder kann das alles über der BR laufen?

Laut § 95 Abs.2 SGB IX muss ja jede Versetzung eines schwerbehinderten Menschen mit dem SBV im Vorfeld angehört werden. Hat es dennoch Sinn, dass der BR diesen nicht-Anhörung der SBV dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen?

Versetzung eines Schwerbehinderten Menschen

WoBi, Thursday, 11.02.2016, 13:24 (vor 3029 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

die Unterrichtung, Anhörung und Mitteilung der Entscheidung nach § 95 Absatz 2 SGB IX hast du selbst angesprochen. Dies ist nicht durch den Arbeitgeber erfolgt. Also den Arbeitgeber auf diese Unterlassung hinweisen. Beispiel im Forum:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8160
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19531

Eine Versetzung nach BetrVG liegt sofort vor, wenn sich die Bedingungen der Arbeitserbringung wesentlich ändern. Also nicht erst nach vier Wochen. Hier ist der BR in der Mitbestimmung. Aber dies sollte ein Mitglied des Gremiums wissen.
§ 95 Absatz 3 BetrVG

--
Gruß
Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion