Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB (Fragen zu einer Behinderung)

Jörg_2908, Tuesday, 15.03.2016, 08:36 (vor 2965 Tagen)

Ich habe da mal eine Frage. Ein Kollege wurde von 50 GdB auf 30 herab gestuft. Ein Widerspruch habe ich bereits gemacht. Nun die Frage, so lange der Wiederspruch läuft behält ja der Kollege weiterhin die 50%, wie ist das mit seinem Aussweis, wird er nochmals abgestempelt? Auf Arbeit wurde ihn bereits der Sonderurlaub gestrichen....

Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB

WoBi, Tuesday, 15.03.2016, 08:50 (vor 2965 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg_2908,

ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch endgültig weggefallen, weil sich der Behinderungsgrad auf weniger als 50 verringert hat, so behält der behinderte Mensch den Schwerbehindertenschutz und den Schwerbehindertenausweis bis zum Ende des dritten Kalendermonats (Nachwirkung), der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides folgt.

Mehr unter: http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13901
oder unter A-Z = Urlaub letzter Absatz
oder Suche Nachwirkung

--
Gruß
Wolfgang

Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB

Jörg_2908, Tuesday, 15.03.2016, 12:01 (vor 2964 Tagen) @ WoBi

Vielen dank. Hat mir geholfen. :-)

Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB

Cebulon, Tuesday, 15.03.2016, 21:06 (vor 2964 Tagen) @ Jörg_2908

Siehe ausführlich mit drei Rechenbeispielen und Praxishinweisen auch VdK NRW

"Zum Nachweis seiner Rechte behält der behinderte Mensch bis zum Ablauf der Schutzfrist seinen Schwerbehindertenausweis. Wenn der Ausweis vorher abläuft, verlängert die zuständige Stelle den Ausweis ohne Änderungen bis zum Ablauf der Schutzfrist."
www.vdk.de/permalink/15373

Gruß,
Cebulon

Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB

Ironie, Wednesday, 16.03.2016, 18:37 (vor 2963 Tagen) @ Jörg_2908

Servus Jörg,

solange kein endgültiger Bescheid ergangen ist,
gilt der alte Bescheid, also in diesem Fall 50 GdB.

Erst wenn ein nicht mehr anfechtbarer Bescheid ergangen ist -
das kann auch erst nach einer Klage vor dem Sozialgericht
samt Berufung sein, gilt ein neuer Bescheid respektive der
dann erfolgte Urteilsspruch.
Dieser Weg kann durchaus vier Jahre dauern, wichtig ist nur
alle Fristen einzuhalten.

Bis dahin gilt Besitzstandswahrung, was von großem Interesse
ist, wenn ein Kollege, kurz bevor er die vorgezogene Rente für
Schwerbehinderte erhalten könnte, aufgrund einer Befristung
zurückgestuft wird.

Selbst wenn er bei einer nach dem Renteneintritt stattfindenden
Verhandlung den Schwerbehindertenstatus verliert, ist trotzdem
der frühere Renteneintritt gesetzeskonform (da er zum Zeitpunkt
des Renteneintritts ja schwerbehindert war), er kann Rentner
bleiben.

Bei zwei Kolleginnen laufen momentan die Klagen vor dem
Sozialgericht, eine von ihnen ist seit Februar in Rente.

Mit abendlichem Gruß

Ironie

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