hi traute,
bei einer solchen Begründung wird die AA aber wohl erst einmal leider keine Gleichstellung aussprechen, sondern den Hinweis geben, der AG ist hier in der Pflicht diesen Ap entsprechend ein-/auszurichten/statten. Somit wäre die Gefährdung weg und auch der Grund der Gleichstellung nicht mehr gegeben.
Es muss immer ein kausaler Zusammenhang zwischen Behinderung und einer tatsächlich vorliegenden Gefährdung (drohende Kündigung/drohender Ap-Verlust) bestehen, dem nicht abgeholfen werden kann.
Mögliche Kosten der Ausstattung hat der AG zu tragen. Mann könnte hier nur mit sehr viel und guter Argumentation eine Gleichstellung bekommen, wenn man belegen könnte, dass dem AG die hier notwendigen Kosten nicht zuzumuten wären und daher der Ap bzw. nur gesichert werden könnte, wenn Mittel aus der Ausgleichsabgabe hinzu kämen und diese nur über eine Gleichstellung zu erhalten wären. Wobei hier dann vorher der Rententräger bzw. die AA ggf. für die Mittel in Anspruch genommen werden könnten/müssten.
Weiter wäre auch zu prüfen ob eine Beschäftigungssicherung durch "umsetzen/zuweisen einer anderen Tätigkeit" möglich wäre. Auch dann wäre kein Grund für eine Gleichstellung gegeben.
PS: Ich war schon in vielen Fällen sehr einfallsreich um eine Gleichstellung zu erhalten, oft bedurfte es auch größerer Überzeugung der AA, teils im 2. Anlauf .