Wer darf wählen? (Wahlen)

Michaela, Tuesday, 07.02.2006, 10:26 (vor 6675 Tagen)

Wer darf wählen>
Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwer behinderten und gleichgestellt behinderten Menschen.

Hallo, ich habe Behinderung von 40 %. Nun kann ich lt. Gesetz gewählt werden, aber darf ich auch wählen > Bin ich mit anerkannten 40 % schwerbehindert > Gleichgestellt bin ich nicht.

Gruß
Michaela

Wer darf wählen?

hackenberger, Tuesday, 07.02.2006, 10:34 (vor 6675 Tagen) @ Michaela

Hallo Michaela,

leider hast Du nicht das aktive Wahlrecht, Du darfst also nicht wählen. Du hast lt. Deinen Angaben einen GdB von 40 (nicht %) und bist lt. Deinen Angaben nicht Gleichgestellt.

Ab einem GdB von 30 und weniger als 50 ist man behindert, also nicht schwerbehindert.

Wer darf wählen?

traute, Thursday, 09.02.2006, 09:36 (vor 6673 Tagen) @ Michaela

wählbar sind auch nicht behinderte, aber selber wählen darfst du erst, wenn du gleichgestellt bist. was hält dich ab, dich gleichstellen zu lassen>
traute

» Wer darf wählen>
» Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle
» beschäftigten schwer behinderten und gleichgestellt behinderten Menschen.
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» Hallo, ich habe Behinderung von 40 %. Nun kann ich lt. Gesetz gewählt
» werden, aber darf ich auch wählen > Bin ich mit anerkannten 40 %
» schwerbehindert > Gleichgestellt bin ich nicht.
»
» Gruß
» Michaela

Wer darf wählen?

hackenberger, Thursday, 09.02.2006, 09:45 (vor 6673 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

es muss aber auch ein Grund für eine Gleichstellung gegeben sein, also Gefährdung der Beschäftigung auf Grund der Behinderung. Nur um das aktive Wahlrecht zu erlangen reicht als Grund nicht, leider.:-(

Wer darf wählen?

traute, Thursday, 09.02.2006, 11:10 (vor 6673 Tagen) @ hackenberger

hi bernd,
ein arbeitsplatz ist immer gefährdet, wenn er nicht leidensgerecht eingerichtet oder ein solcher angestrebt wird.
traute

Wer darf wählen?

hackenberger, Thursday, 09.02.2006, 12:00 (vor 6673 Tagen) @ traute

hi traute,

bei einer solchen Begründung wird die AA aber wohl erst einmal leider keine Gleichstellung aussprechen, sondern den Hinweis geben, der AG ist hier in der Pflicht diesen Ap entsprechend ein-/auszurichten/statten. Somit wäre die Gefährdung weg und auch der Grund der Gleichstellung nicht mehr gegeben.

Es muss immer ein kausaler Zusammenhang zwischen Behinderung und einer tatsächlich vorliegenden Gefährdung (drohende Kündigung/drohender Ap-Verlust) bestehen, dem nicht abgeholfen werden kann.

Mögliche Kosten der Ausstattung hat der AG zu tragen. Mann könnte hier nur mit sehr viel und guter Argumentation eine Gleichstellung bekommen, wenn man belegen könnte, dass dem AG die hier notwendigen Kosten nicht zuzumuten wären und daher der Ap bzw. nur gesichert werden könnte, wenn Mittel aus der Ausgleichsabgabe hinzu kämen und diese nur über eine Gleichstellung zu erhalten wären. Wobei hier dann vorher der Rententräger bzw. die AA ggf. für die Mittel in Anspruch genommen werden könnten/müssten.

Weiter wäre auch zu prüfen ob eine Beschäftigungssicherung durch "umsetzen/zuweisen einer anderen Tätigkeit" möglich wäre. Auch dann wäre kein Grund für eine Gleichstellung gegeben.


PS: Ich war schon in vielen Fällen sehr einfallsreich um eine Gleichstellung zu erhalten, oft bedurfte es auch größerer Überzeugung der AA, teils im 2. Anlauf ;-) .

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